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Architekt werden
Um Mitglied in der Architektenkammer NRW zu werden und damit den Titel „Architekt/in“ führen zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehören der Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen Studiums der entsprechenden Fachrichtungen mit Mindestregelstudienzeit sowie der Nachweis über zwei Jahre berufspraktische Erfahrungen. Außerdem haben die Absolventen während dieser zwei Jahre die Pflicht zur Weiterbildung in einem Umfang von insgesamt 80 Unterrichtsstunden.
Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen zum Studium, zur Weiterbildung sowie zur Mitgliedschaft in der Architektenkammer NRW.
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