FAQs
Sie haben sich für das Berufsziel Architekt bzw. Architektin, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner entschieden. Viele Fragen zum Berufseinstieg stellen sich immer wieder, manche schon während des Studiums, manche erst nach dem Studienabschluss. Zwölf Ihrer häufigsten Fragen (FAQs) haben wir hier kurz beantwortet.
Themen
- Ich habe Architektur studiert – darf ich mich jetzt Architekt nennen?
- Wann und wie kann ich Mitglied in der Architektenkammer NRW werden?
- Kann ich auch mit einem Bachelor-Abschluss Mitglied der Kammer werden?
- Was macht die Architektenkammer, und was bringt mir die Mitgliedschaft?
- Was muss ich innerhalb der zweijährigen Praxiszeit beachten?
- Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es für Absolventen?
- Wie bekomme ich regelmäßig Informationen?
- Kann ich als Absolvent einen Bauantrag einreichen?
- Welche Durchschnittsgehälter werden in Architekturbüros gezahlt?
- Brauche ich für die Tätigkeit nach meinem Studienabschluss eine Berufshaftpflichtversicherung?
- Welche Versicherungen und Vorsorgemaßnahmen sind sonst noch sinnvoll?
- Was muss ich im Hinblick auf die Mitgliedschaft bei einem Wechsel in ein anderes Bundesland oder einen anderen Staat beachten?
