Studium
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der Architektenkammer NRW ist der erfolgreiche Abschluss eines Studiums in einer der vier Fachrichtungen "Architektur", "Innenarchitektur", "Landschaftsarchitektur" und "Stadtplanung". Wichtig ist dabei, dass das Fachstudium eine Mindestregelstudienzeit von vier Jahren vorsieht. Dies ist im Baukammerngesetz (BauKaG) NRW geregelt.
15 Hochschulen in Nordrhein-Westfalen bieten derzeit Studiengänge in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung an. Ihre Regelstudienzeit zur Erlangung der jeweiligen Abschlüsse (Bachelor bzw. Master) haben sie allerdings jeweils unterschiedlich geregelt.
Wichtig: Ist Ihr Studium "kammerfähig"?
Bitte erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig, ob der von Ihrer Hochschule verliehene Bachelor- oder Master-Abschluss "kammerfähig" ist, d. h. ob er zur Eintragung in die Architekten-, Innenarchitekten-, Landschaftsarchitekten- oder Stadtplanerliste bei der Architektenkammer NRW berechtigt. Dies ist wichtig, damit Sie Ihren weiteren beruflichen Weg planen können. Denn nur wer Mitglied einer deutschen Architektenkammer ist, darf den Titel "Architekt/in", "Innenarchitekt/in", "Landschaftsarchitekt/in" oder "Stadtplaner/in" führen und ist bspw. bauvorlageberechtigt.
Weitere Informationen erfahren Sie in der Rubrik "Wir über uns" unter Mitgliedschaft.
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