Merkblatt zum Einfluss von Änderung der Baukosten auf das Architektenhonorar

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 HOAI 2013 sind die für das Honorar ausschlaggebenden anrechenbaren Kosten grundsätzlich auf Basis der im Zuge von LPH 3 zu erstellenden Kostenberechnung, also im Wege einer Prognose, zu ermitteln. Gerade bei langfristigen Bauvorhaben ist mitunter aber bereits bei Erstellung dieser Prognose abzusehen, dass die Kosten aufgrund der Baupreisentwicklung noch erheblich steigen werden. Zudem können u.a. auch später geäußerte Wünsche des Bauherrn zu geänderten Baukosten führen.

06. September 2019

Für Planerinnen und Planer stellt sich stets die Frage, inwieweit solche Kostenänderungen ihr Honorar beeinflussen bzw. wie frühzeitig absehbare Besonderheiten in diesem Bereich vertraglich abgefedert werden können.
 
Die AKNW hat Herrn Architekt Dipl.-Ing. Joachim Lorenz, Düsseldorf, der als Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen ein ausgewiesener Experte auf diesem Gebiet ist, gebeten, die wichtigsten Fallgestaltungen hierzu schlaglichtartig komprimiert darzustellen.
 
Sie finden ein entsprechendes Merkblatt (Stand: August 2019) hier.
 
 

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