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Beratung

Was ist der Energieausweis und woher bekomme ich ihn?

Der Energieausweis, auch Energiebedarfsausweis oder Energiepass genanntDer Energieausweis, auch Energiebedarfsausweis oder Energiepass genannt, geht aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) hervor, die im Jahr 2002 in Kraft getreten ist. Bereits seit 2002 muss für jeden Neubau ein Energieausweis ausgestellt werden – ab 2008 gilt eine ähnliche Pflicht auch für Altbauten.

Eigentümer, Käufer oder Mieter sollen mit dem Ausweis schnell und einfach sehen, wie viel Energiekosten in Zukunft auf sie zukommen – ähnlich wie beim Verkauf eines Autos, bei dem meist auch der Kraftstoffverbrauch (z.B. 7 Liter/100 KM) angegeben wird.

Der Ausweis bietet aber auch die Möglichkeit, Verbesserungspotenziale zu lokalisieren. Denn mit dem vom Fachmann ausgestellten Ausweis bekommen Sie als Hausbesitzer auch eine Beratung über die Energiesparpotenziale Ihres Gebäudes und damit die Möglichkeit in Zukunft Ihre Energiekosten zu reduzieren. Geldbeutel und Mieter werden es Ihnen danken.

Wer braucht einen Energieausweis?
Zunächst einmal muss jeder Bauherr, der neu baut, einen Energieausweis erstellen lassen. Sofern Sie bereits ein Haus besitzen, brauchen Sie nur dann einen Ausweis, wenn Sie das Gebäude vermieten oder verkaufen wollen.

Was steht in den Ausweisen?
Der Energiebedarfsausweis soll anschaulich Auskunft über die wesentlichen energetischen Kennwerte des Gebäudes geben, das gilt besonders insbesondere für den Jahres-Heizenergiebedarf- und den Jahres-Primärenergiebedarf. Der Ausweis dokumentiert die beim Entwurf festgelegte energetische Qualität des Gebäudes oder bei Bestandsgebäuden den gemessenen Energieverbrauch.

Ein Energieausweis bezieht sich immer auf das gesamte Gebäude. Dies gilt auch dann, wenn er zum Beispiel im Rahmen des Verkaufs einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus vorzulegen ist.

Ab wann brauche ich einen Energieausweis?
Für Neubauten muss schon seit 2002 ein Energieausweis erstellt werden, für Bestandsgebäude beginnt die Verpflichtung, einen solchen Ausweis bei Verkauf und Vermietung vorlegen zu können, ab dem 01. Januar 2008.

Wie lange ist so ein Ausweis gültig?
Die Gültigkeitsdauer von Energieausweisen beträgt grundsätzlich 10 Jahre. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer muss der Ausweis erneuert oder neu bestätigt werden. Wird ein Gebäude saniert, während der Ausweis noch gültig ist, können Sie aber natürlich Ihren Ausweis auch vor Ablauf erneuern.

Wer darf den Energieausweis ausstellen?
Ausstellen dürfen den Ausweis unter anderem Architekten und Bauingenieure. Mit einem Architekten engagieren Sie dann einen unabhängigen Fachmann, der über umfassende bautechnische, planerische und gestalterische Kenntnisse verfügt und der Ihr Gebäude im Ganzen, als energetische Einheit, analysieren kann. Außerdem kann ein Architekt Sie auch bei der Verbesserung der Energieeffizienz Ihres Gebäudes beraten und bauliche Änderungen vornehmen.

Einen Ansprechpartner finden Sie zum Beispiel in unserer Liste der Energieberater.

Was kostet mich ein Energieausweis?
Es gibt keinen gesetzlich festgelegten Preis für die Ausstellung eines Energieausweises. Die Kosten hängen vom jeweiligen Aussteller und vom Aufwand ab. Zur Zeit gibt es hier noch keine echten Erfahrungswerte. Fragen Sie doch einfach unverbindlich bei einem Architekten oder einer Architektin in Ihrer Nähe nach.


Architektenkammer Nordrhein-Westfalen | Zollhof 1 | 40221 Düsseldorf | Telefon: (02 11) 49 67-0 | Telefax: (02 11) 49 67-99 | Internet: www.aknw.de | E-Mail: info@aknw.de
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