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Beratung

Wer kann mich beraten?

Architektinnen und Architekten können Gebäudeeigentümer qualifiziert beraten, wie durch bauliche Maßnahmen Energie gespart und den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprochen werden kann. Sie können außerdem auch verbindliche Energieausweise ausstellen. Architekturbüros in Nordrhein-Westfalen, die die Energieberatung zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten zählen, finden Sie in der Liste der Energieberater.

Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz

Im Neubaubereich werden staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz eingeschaltet, um die wärmeschutztechnischen Nachweise für die Baugenehmigung aufzustellen oder zu prüfen. Staatlich anerkannte Sachverständige sind immer zugleich Architekten oder Ingenieure. Auch im Altbaubereich ist in bestimmten Fällen die Einschaltung eines solchen Sachverständigen angeraten oder bei genehmigungspflichtigen größeren Gebäuden erforderlich. In der Liste der Energieberater der Architektenkammer NRW sind diese Sachverständigen gesondert aufgeführt.


Architektenkammer Nordrhein-Westfalen | Zollhof 1 | 40221 Düsseldorf | Telefon: (02 11) 49 67-0 | Telefax: (02 11) 49 67-99 | Internet: www.aknw.de | E-Mail: info@aknw.de
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