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Beratung

Sicherheit auf Baustellen

Foto: Rainer-Sturm_pixelio.deDer Bauherr ist gesetzlich dazu verpflichtet, für die Sicherheit auf der Baustelle zu sorgen. Bei bestimmten Bauvorhaben muss der Bauherr einen so genannten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, kurz SiGeKo, bestimmen, der sich um alle Sicherheitsbelange auf der Baustelle kümmert. Weil dem Laien die notwendigen Kenntnisse in der Regel fehlen, empfiehlt es sich, den Architekten mit dieser Zusatzaufgabe zu beauftragen.

Das Thema "Baustellen- und Gesundheitsschutz-Koordination" hat sich zu einem wichtigen Thema für Bauherren und Architekten entwickelt, da die Anwendung der SiGeKo-Regeln noch immer in vielen Detailfragen umstritten ist. Nachstehend finden Sie grundlegende Informationen und die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen im Volltext.

Weitere Infos

 

Architektenkammer Nordrhein-Westfalen | Zollhof 1 | 40221 Düsseldorf | Telefon: (02 11) 49 67-0 | Telefax: (02 11) 49 67-99 | Internet: www.aknw.de | E-Mail: info@aknw.de
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