BAFA-Beratung

Sie möchten wissen, auf welchem "Stand" sich Ihr Gebäude energetisch im Moment befindet? Sie fragen sich, an welcher Stelle Sie bei einer energetischen Optimierung ansetzen können? Dann ist eine Beratung im Rahmen des Bundesprogramms "Vor-Ort-Beratung" des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das Richtige für Sie. 

Das BAFA fördert Energieberatungen vor Ort für Ihr Wohngebäude. Architektinnen und Architekten, die als förderfähige Energieberater zugelassen sind, übernehmen diese und auch die Förderantragstellung. Bedingung: Der Bauantrag für Ihr Gebäude muss vor 1995 gestellt worden sein.  

Wie funktioniert die BAFA-Beratung?

Die Architektenkammer NRW führt eine Liste der antragsberechtigten Architektinnen und Architekten, die Sie direkt kontaktieren können. Das Beratungshonorar Ihres Architekten wird für eine Vor-Ort-Beratung bei Ein- und Zweifamilienhäuser in Höhe von 400 Euro und bei Mehrfamilienhäusern mit derzeit 500 Euro bezuschusst. Für weitere Leistungen wie Stromsparberatungen oder Thermografie werden zusätzliche Zuschüsse gewährt. Der gesamte Zuschuss einschließlich der Boni ist auf 50 Prozent der Beratungskosten (brutto) begrenzt.

Als Ergebnis der Beratung erhalten Sie eine zusammenfassende Darstellung, die Aufnahme des Ist-Zustandes Ihres Gebäudes, sowie Vorschläge für Energieeinsparmaßnahmen. Wahlweise können Sie sich auch Empfehlungen zur Stromeinsparung geben oder Ihr Gebäude thermografisch untersuchen lassen.

Die Architektenkammer NRW weist darauf hin, dass die Antragsberechtigung im Förderprogramm keine Zertifizierung der gelisteten Energieberater und Energieberaterinnen darstellt. Die Liste beruht auf Angaben der Architektinnen und Architekten. Die Berater und Beraterinnen sind nicht im Auftrag des BAFA oder der AKNW tätig. Eine Garantie für die Qualität der einzelnen Beratungsleistung wird seitens des BAFA oder der AKNW nicht übernommen. 

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