Nachweise bei KfW-Förderprogrammen
Wenn Sie Fördermittel für einen besonders energieeffizienten Neubau oder die energetische Sanierung Ihres Hauses beantragen möchten, sollten Sie einen Architekten konsultieren, der Sie auf ein breites Angebot an Förderprogrammen hinweisen kann. Je nach Programm wird die Unterstützung in Form von Einmalzuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen gewährt.
Gerade die KfW-Förderbank bieten immer wieder interessante Konditionen für Darlehen und Investitionszuschüsse an. Soweit bei den Kreditprogrammen der KfW-Förderbank energetische Nachweise oder Bestätigungen erforderlich sind, müssen diese von Sachverständigen erstellt sein. Sachverständige im Sinne der Förderrichtlinien der KfW sind im Bundesprogramm „Vor-Ort-Beratung“ zugelassene Energieberater oder Personen, die Energieausweise erstellen können. Daher darf Sie jeder Architekt bei der Abwicklung der Förderkonditionen unterstützen.
Die KfW passt die Sachverständigenvoraussetzungen von Zeit zu Zeit an. Aktuell besteht eine abweichende Regelung in der Frage, wer Sie der energieeffizienten Sanierung zum "KfW-Effizienzhaus Denkmal" unterstützen kann. Diese finden Sie bei der Koordinierungsstelle "Energieberater für Baudenkmale". (siehe unten)
Architektinnen und Architekten in Ihrer Nähe finden Sie in der Online-Architektenliste. Mitglieder der AKNW, die für die "Vor-Ort-Beratung" zugelassen sind, finden Sie in der BAFA-Berater-Liste.
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