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Publikationen

Artenschutz im Planungs- und Genehmigungsverfahren

Artenschutz im Planungs- und Genehmigungsverfahren Zunehmende Flächenversiegelung sowie Neu-, Aus- und Umbauten im Bestand gefährden immer wieder die angestammten Lebensräume zahlreicher Tier- und Pflanzenarten. Das gilt nicht nur in dünn besiedelten Bereichen. Das gilt auch für die Städte, wo z. B. Kirchen, Friedhöfe, Gärten oder Parks bestimmten Arten immer wieder siedlungsspezifische Lebensräume bieten.

Welche Rolle spielt der Artenschutz in diesem Zusammenhang? Was müssen Architekten und Stadtplaner dazu wissen? Was können, was müssen Sie tun, um zum Erhalt geschützter Tierarten beizutragen? Das erklärt die neue Handreichung „Artenschutz im Planungs- und Genehmigungsverfahren“ der Architektenkammer NRW.

Autor ist Landschaftsarchitekt Norbert Hellmann. Die Broschüre erläutert gesetzliche Grundlagen des Artenschutzes und deren Auswirkungen auf die Berufspraxis. Im Kern geht es um die Artenschutzprüfung, mit der Bauherren ihre Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten oder Stadtplaner beauftragen können. Dazu gibt es auch Hinweis über die Honorierung der artenschutzfachlichen Leistung.


Bestellung der Handreichung "Artenschutz im Planungs- und Genehmigungsverfahren"

(sofern Mitglied der AKNW)

Architektenkammer
Nordrhein-Westfalen

Zollhof 1
40221 Düsseldorf

Tel: (02 11) 49 67-0
Fax: (02 11) 49 67-99


Architektenkammer Nordrhein-Westfalen | Zollhof 1 | 40221 Düsseldorf | Telefon: (02 11) 49 67-0 | Telefax: (02 11) 49 67-99 | Internet: www.aknw.de | E-Mail: info@aknw.de
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