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Service

Abstimmung der Auslobung mit der Architektenkammer

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen sieht es als eine ihrer wesentlichen Aufgaben an, die Ausloberinnen und Auslober von Wettbewerben bei der Vorbereitung und Durchführung der Verfahren zu beraten.

Die Beratungsfunktion der Architektenkammer hat ihre Grundlage sowohl im Baukammerngesetz als auch in den "Regeln für die Auslobung von Wettbewerben" (RAW 2004). Nach § 9 Abs. 1 Ziff. 7 BauKaG hat die Architektenkammer u.a. die Aufgabe, Wettbewerbe zu fördern, bei der Regelung des Wettbewerbswesens mitzuwirken und die Übereinstimmung der jeweiligen Bedingungen mit den bundes- und landesrechtlichen Vorschriften zu überwachen.

Der Ausschuss "Wettbewerbs- und Vergabewesen" der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen wirkt beratend bei der Vorbereitung und Durchführung von Wettbewerben mit. Nach Ziff. 11 (2) RAW 2004 ist der Ausschuss bei der Behandlung von Verfahrensrügen zu beteiligen. Ihm sind Abschriften der Ausschreibungsunterlagen, der Beantwortung von Rückfragen und der Protokolle über die Kolloquien und die Preisgerichtssitzung zur Verfügung zu stellen.

Die Beratung der Auslober durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen erstreckt sich insbesondere auf die Wettbewerbsart, die geforderten Leistungen, Fragen der Teilnahmevoraussetzungen, die Wettbewerbssumme, die Zusammensetzung des Preisgerichts und Termine. Die Wettbewerbsbeiräte der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in den einzelnen Regionen des Landes sowie die Geschäftsstelle der Architektenkammer stehen für die Beratung kostenlos zur Verfügung.

Es wird empfohlen, Auslobungsinhalte zunächst mit dem Wettbewerbsbeirat in der jeweiligen Region abzustimmen und die Unterlagen anschließend der Geschäftsstelle der Architektenkammer zuzuleiten, die abschließend prüft, ob die Auslobung den RAW 2004 entspricht.

Die Wettbewerbe erhalten nach Feststellung der Übereinstimmung mit den RAW 2004 eine Registrier-Nummer, die im Auslobungstext angegeben werden soll.


Architektenkammer Nordrhein-Westfalen | Zollhof 1 | 40221 Düsseldorf | Telefon: (02 11) 49 67-0 | Telefax: (02 11) 49 67-99 | Internet: www.aknw.de | E-Mail: info@aknw.de
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