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Architektenwettbewerbe

Abstimmung der Auslobungen mit der Architektenkammer

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen sieht es als eine ihrer wesentlichen Aufgaben an, die Ausloberinnen und Auslober von Wettbewerben bei der Vorbereitung und Durchführung der Verfahren zu beraten.

Die Beratungsfunktion der Architektenkammer hat ihre Grundlage sowohl im Baukammerngesetz als auch in den "Regeln für die Auslobung von Wettbewerben"(RAW 2004). Nach § 9 Abs. 1 Ziff. 7 BauKaG hat die Architektenkammer u.a. die Aufgabe, Wettbewerbe zu fördern, bei der Regelung des Wettbewerbswesens mitzuwirken und die Übereinstimmung der jeweiligen Bedingungen mit den bundes- und landesrechtlichen Vorschriften zu überwachen. weitere Infos


Architektenkammer Nordrhein-Westfalen | Zollhof 1 | 40221 Düsseldorf | Telefon: (02 11) 49 67-0 | Telefax: (02 11) 49 67-99 | Internet: www.aknw.de | E-Mail: info@aknw.de
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