Service
Konflikte lösen
Wichtiges Anliegen der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen ist es, bei der Beilegung von Streitigkeiten zu helfen.
Das Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen bietet die Möglichkeit, Streit zwischen Bauherren und Mitgliedern der Kammer vor einem unabhängigen und sachverständigen Gremium durch Vergleich beizulegen.
Das Verfahren ist freiwillig, ein Zwang zur Teilnahme an einer Schlichtung besteht nicht. Jedoch zeigen die Ergebnisse der letzten Jahre, dass eine Schlichtung in Hinblick auf sonst entstehende Gerichtskosten wirtschaftlich sinnvoll ist und gleichzeitig auch zu wesentlich schnelleren Ergebnissen führt.
weitere Infos
- Verfahrensablauf vor der Schlichtungsstelle (PDF)
- Schlichtungsordnung (PDF)
- Gebührenordnung (PDF)
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen | Zollhof 1 | 40221 Düsseldorf | Telefon: (02 11) 49 67-0 | Telefax: (02 11) 49 67-99 | Internet: www.aknw.de | E-Mail: info@aknw.de

