Neun Männer und Frauen stehen vor einem Architekturmodell und beraten. Im Hintergrund sind Planzeichnungen aufgehängt. Die Personen machen nachdenkliche Gesichter.
Der Gestaltungsbeirat der Stadt Dortmund bei der Beratung eines Projektes. - Foto: Sebastian Hopp

Gestaltungsbeiräte in NRW

Nicht aus konkurrierenden Verfahren wie etwa dem seit mehr als hundert Jahren bewährten Architektenwettbewerb, sondern aus Planungen von Investoren entstehen heute die meisten Bauprojekte. Da solche Vorhaben oftmals aufgrund ihrer Größe oder Bedeutung das Stadtbild prägen, stehen Kommunen regelmäßig vor der Herausforderung, auch in Fragen der Alltagsarchitektur zu einer anspruchsvollen Architekturqualität zu kommen.

In solchen Fällen kann das Instrument des Planungsbeirats - vielfach auch Gestaltungs- oder Architektenbeirat genannt - helfen, Politik und Verwaltung in architektonischer und städtebaulicher Hinsicht kompetent zu beraten; und damit indirekt auch die beteiligten die Planer und Investoren. Auf diese Weise können Gestaltungsbeiräte zur Bewusstseinsbildung für anspruchsvolle Architektur, für städtebauliche Qualitäten und somit für eine werthaltige Umwelt beitragen.

In den folgenden Städten arbeiten Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner ehrenamtlich in Gestaltungsbeiräten mit.

Übersicht

Ahlen

(…) Es gilt das historische Stadtbild Ahlens zu bewahren und darüber hinaus in der gesamten Stadt bauliche Veränderungen, Planungen, Gestaltungen zugunsten eines positiven Erscheinungsbildes zu begleiten.
Für die Stadt bedeutende, bauliche Weiterentwicklungen und Veränderungen (auch durch den demografischen Wandel) im gesamten Stadtgebiet sollen durch Zusammenwirken von Architekten, Bauwilligen, Wirtschaft sowie Rat und Verwaltung zu ausgewogenen und auch in der Bürgerschaft anerkannten Lösungen führen.

§ 1 Zweck
Der Beirat soll die Fachverwaltung in Fragen der Stadtgestaltung und des Stadtbildes unterstützen, ergänzen und ihr gegebenenfalls eine andere fachliche Sicht gegenüberstellen. Er stößt bei schwierigen Entscheidungen eine kritische Diskussion an und verbreitert mit seinen Empfehlungen die Basis für die Beratung der zuständigen, politischen Gremien sowie der einzelnen Bauwilligen.

§ 2 Aufgaben
(1) Der Beirat für Stadtgestaltung berät die Angelegenheiten vor, deren Behandlung im Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss, bzw. zur anschließenden Beratung der „privaten“ Bauwilligen/ Investoren vorgesehen sind. Es handelt sich dabei um Themen, bei denen stadtgestalterische, baukünstlerische sowie denkmalpflegerische Fragen mit besonderem Einfluss für die Erhaltung und weitere Gestaltung des Stadtbildes zu berücksichtigen sind.
(2) Die Beratung hat Empfehlungscharakter. Sie umfasst:
- die Neuaufstellung von Gestaltungs- oder Erhaltungssatzungen;
- die Aufstellung oder Änderung von stadtgestalterisch bedeutsamen Bauvorhaben in vorhabenbezogenen Bebauungsplänen;
- die baulichen Veränderungen an historisch oder baukünstlerisch wertvollen Gebäuden oder Ensembles sowie Neubauten in deren Nähe;
- für das Stadtbild besonders bedeutende Baumaßnahmen.
- Mithilfe bei der Formulierung der Auslobung von Wettbewerben

Aachen

Der Architektenbeirat der Stadt Aachen berät über Vorhaben, die für die Qualität des Aachener Stadtbildes von erheblichem Einfluss sind, tagt alle zwei Monate und besteht seit den 50er Jahren, Beraten werden Vorhaben, deren Gestaltqualität einen wesentlichen Einfluss auf den öffentlichen Raum der Stadt hat. Das Spektrum reicht dabei von städtebaulich bedeutenden Großvorhaben bis hin zur Schließung einer kleinen Baulücke in der Innenstadt.

Zum Gestaltungsbeirat Aachen

Arnsberg

Ein erster, mit Fachleuten aus Arnsberg besetzter "Beirat für Stadtgestaltung" bestand in Arnsberg von 2002 bis 2005. Die Beschränkung der Besetzung auf Planer und Architekten aus der Stadt erwies sich allerdings nicht als erfolgreich, sodass die Arbeit dieses Beirates nach drei Jahren eingestellt wurde. Ein neuer Anlauf wurde dann im Rahmen des ExWoSt-Forschungsfeldes "Baukultur in der Praxis" ab 2012 unternommen. Auf  der Grundlage einer vom Rat der Stadt Arnsberg erlassenen Geschäftsordnung wurden vier externe und damit unabhängige Berater/innen zur ersten Sitzung des neuen Beirates 02.07.2012 einberufen.

Der Beirat setzt sich aus vier stimmberechtigten Mitgliedern (qualifizierte Fachleute aus den Gebieten Städtebau, Stadt- und Landschaftsplanung, Architektur und/oder Denkmalpflege, die weder in Arnsberg wohnen, noch innerhalb der letzten zwei Jahre hier gearbeitet haben dürfen) sowie aus vier weiteren, nicht stimmberechtigten Mitgliedern (Vorsitzender des Ausschusses für Planen, Bauen und Umwelt, dessen Stellvertreter, dem Planungsdezernenten und dem Leiter des Fachdienstes Bauen|Wohnen|Denkmale) zusammen.

Je nach Umfang der zu beratenden Themen werden pro Sitzung drei bis fünf Projekte beraten. Vor Beginn der Sitzungen wird für die Mitglieder des Beirates in der Regel eine ca. einstündige Ortsbegehung durchgeführt. Im Anschluss daran findet die Beiratssitzung statt. Mit den jeweiligen Projektvertretern werden die Projekte diskutiert und vom "Beirat für Stadtgestaltung" weiterführende Empfehlungen ausgesprochen.

Dabei reicht die Bandbreite der Themen von Fassadengestaltungen zu einzelnen Gebäuden oder deren Stellung im städtischen Kontext, über Verfahrensempfehlungen zur Konfliktbewältigung bei Neubauvorhaben bis zur Konsultierung des Beirates bei der Überarbeitung von stadträumlichen Entwicklungskonzepten.
Die Auswahl der zu diskutierenden Projekte orientiert sich an der Geschäftsordnung des Beirates, die vorsieht, dass insbesondere große, für den Erhalt des Stadtbildes bedeutende Planungs- und Bauvorhaben bzw. solche, die aufgrund ihrer Lage für das Stadtbild prägend sind, beraten werden sollen.

Um einen Diskurs über "gute Architektur und Stadtgestaltung" in Arnsberg - neben weiteren, projektbezogenen Veranstaltungen (z. B. Werkstattverfahren) - weiter öffentlich zu führen, hat sich der "Beirat für Stadtgestaltung" dazu entschlossen, die Sitzungen öffentlich durchzuführen (seit März 2015) und ggf. bei einzelnen Tagesordnungspunkten einen nicht-öffentlichen Teil voran zu schalten.

zum Gestaltungsbeirat Arnsberg

Bergisch Gladbach

Zielsetzung der Einrichtung eines Gestaltungsbeirates ist es, bestehende architektonische und städtebauliche Qualitäten zu sichern und zur Verbesserung des Stadtbildes beizutragen. Damit verbunden ist die Steigerung der Wahrnehmung von Planungs- und Baukultur in der Bevölkerung. Der Gestaltungsbeirat unterstützt als unabhängiges Sachverständigengremium den Rat und die Verwaltung der Stadt Bergisch Gladbach. Er begutachtet insbesondere Vorhaben von besonderer städtebaulicher Bedeutung in ihrer Auswirkung auf das Stadt- und Landschaftsbild. Der Gestaltungsbeirat ist ausschließlich beratend tätig.

zum Gestaltungsbeirat Bergisch Gladbach

Bielefeld

 Der Beirat für Stadtgestaltung hat die Aufgabe, den Rat der Stadt Bielefeld und den Stadtentwicklungsausschuss in stadtgestalterischen, baukünstlerischen und denkmalpflegerischen Fragen zu beraten, die für die Erhaltung und weitere Gestaltung des Bielefelder Stadtbildes von merklichem Einflluss sind.

Billerbeck

Beurteilung von Bauvorhaben, welche aufgrund ihrer Größenordnung und Bedeutung für das Stadtbild von Billerbeck und dessen Entwicklung prägend sind. Dazu zählen insbesondere Vorhaben, welche stadtbildprägenden oder repräsentativen Charakter haben, außerdem bauliche Veränderungen an historisch oder baukünstlerisch wertvollen Gebäuden oder Ensembles sowie Neubauten in deren Nähe. Zudem befasst er sich mit allen Bauvorhaben, welche innerhalb des historischen Ortskerns liegen.

zum Gestaltungsbeirat Billerbeck

Bochum

Elf Frauen und Männer im Gestaltungsbeirat beraten die Stadt Bochum als unabhängiges Expertengremium. Gemeinsam mit Architekten und Bauherrn diskutieren sie die Gestaltung von einzelnen Projekten im städtebaulichen Kontext. Dabei beschäftigen sie sich nicht nur mit Leuchtturmprojekten, sondern mit ganz Bochum. Ziel ist es, das Stadtbild zu verbessern und Fehlentwicklungen in Architektur und Städtebau zu vermeiden. Laut dem Bund deutscher Architekten sind Städte und Regionen, in denen es gelungen ist, ein gutes Klima für Städtebau und Architektur auf hohem Niveau zu schaffen, wirtschaftlich erfolgreich, auch der Fremdenverkehr profitiert davon.

Zur Beratung vorgelegt werden konkrete Bauprojekte und Planungen wie sie in der beigefügten Geschäftsordnung aufgeführt sind. Darüber hinaus berät der Gestaltungsbeirat die Stadt auch in besonderen städtebaulichen Fragestellungen. Das Ergebnis der Beratung sind Empfehlungen die in der Sitzung an die anwesenden Bauherren, Investoren und Planer weiter gegeben werden.

zum Gestaltungsbeirat Bochum

Bonn

Aufgabe des Städtebau- und Gestaltungsbeirates ist die Förderung eines qualitätsvollen und zukunftsfähigen Städtebaus unter funktionalen und gestalterischen Gesichtspunkten in Bonn. Der Städtebau- und Gestaltungsbeirat berät Politik und Verwaltung und in Abstimmung mit der Stadt auch Investoren/Investorinnen, Bauträger/Bauträgerinnen und Architekten/Architektinnen im Vorfeld von wichtigen städtebaulichen und stadtgestalterischen Entscheidungen. Der Beirat befasst sich mit wichtigen Stadtentwicklungsfragen, bedeutenden städtischen Infrastrukturvorhaben, städtebaulichen Entwicklungen und privaten Bauvorhaben von wesentlicher Bedeutung.
Der Städtebau- und Gestaltungsbeirat erarbeitet seine Empfehlungen nach fachlichen Kriterien. Die Ergebnisse werden dem Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz (Planungsausschuss) der Stadt Bonn mitgeteilt und erläutert.

Der Städtebau- und Gestaltungsbeirat versteht sich als unabhängiges Beratungsgremium. Er ist kein Ausschuss im Sinne des § 57 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Bünde

Zielsetzung für die Einrichtung des Gestaltungsbeirates ist es, zur Verbesserung des Stadtbildes beizutragen, die architektonische und städtebauliche Qualität zu sichern und zu fördern und Fehlentwicklungen zu verhindern.
Der Gestaltungsbeirat soll dazu beitragen, das Bewusstsein für den Wert guter architektonischer Lösungen bei allen an der Stadtgestaltung Beteiligten zu fördern und zur Diskussion über die aktuelle Baukunst anzuregen.
Die öffentliche Hand muss sich ihrer Verantwortung in Bezug auf die Gestaltungsqualität in Entwurfs- und Detailplanung bewusst sein und die öffentlichen Bauaufgaben mit Sorgfalt bearbeiten und vorbildlich lösen. Dies gilt neben den Hochbauaufgaben auch für Plätze und Verkehrsbauten.

Um die Verbindung zwischen dem Gestaltungsbeirat, der Politik und der Verwaltung zu fördern, sollten gemeinsame Exkursionen unternommen werden. Das Ziel wird mit dem Gestaltungsbeirat und der Verwaltung abgesprochen (z. B. Projekte von anderen Gestaltungsbeiräten besichtigen).

Einzelne nennenswerte Projekte können von dem Gestaltungsbeirat, mit Zustimmung des Bauherren und des Planers, auch in der Öffentlichkeit (z. B. in der Presse) vorgestellt werden

Castrop-Rauxel

Der Kunst- und Gestaltungsbeirat berät über Bauvorhaben und Planungen, die für die Qualität, Erhaltung und Gestaltung des Stadtbildes von erheblicher Bedeutung sind. Er erarbeitet Empfehlungen sowohl für Verwaltung und Politik als auch für Architekten und Bauherren.

Die Aufgabe des Kunst- und Gestaltungsbeirates ist es, durch engagierte und unabhängige Empfehlungen die Qualität des Stadtbildes, der Architektur einzelner Bauten sowie grundsätzlich die Baukultur Castrop-Rauxel zu wahren und fortzuentwickeln.

Neben Qualitäten wie baulicher Gestaltung und städtebaulicher Einbindung gewinnt die Einbezie-hung von Kunst am Bau und die Gestaltung öffentlicher Plätze sowie des öffentlichen Raumes eine immer größere Bedeutung.

Coesfeld

Sachverständigengremium, das den Bürgermeister, den Stadtrat sowie die Fachverwaltung der Stadt Coesfeld berät mit dem Ziel, die architektonische und stadträumliche Qualität Coesfelds zu erhalten, weiterzuentwickeln sowie Fehlentwicklungen zu verhindern. Der Gestaltungsbeirat beurteilt Vorhaben von besonderer städtebaulicher Bedeutung sowie Vorhaben im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung.

Die Gestaltungssatzung gilt für einen abgegrenzten Bereich der Innenstadt.

zum Gestaltungsbeirat Coesfeld

Dortmund

Der Gestaltungsbeirat wurde eingerichtet, damit durch seine engagierten und unabhängigen Empfehlungen die Qualität des Stadtbildes, der Architektur einzelner Bauten sowie grundsätzlich der Baukultur Dortmunds gewahrt und fortentwickelt wird. Der Beirat berät über Bauvorhaben, Konzepte und Planungen, die für die Qualität, Erhaltung und Gestaltung des Stadtbildes von erheblicher Bedeutung sind. Er erarbeitet Empfehlungen für die Verwaltung, den Fachausschuss und den Rat der Stadt sowie für die Bezirksvertretungen. Bei früher Beratung von Vorhaben kann er ebenso Empfehlungen an Architekten und Bauherren für die weitere Planung aussprechen.

Der Dortmunder Gestaltungsbeirat hat eine vielfältige interdisziplinäre Besetzung. Die Fachexperten decken das Fachwissen von der Landschaftsarchitektur bis zur Energie, von der Kunst bis zum Bauen im Bestand ab. Die politischen Vertreter beteiligen sich mit qualifizierten Beiträgen an der Diskussion über die Qualität der Projekte. In dieser Allianz aus Fachexpertise und Verfahrens-Knowhow ist es gelungen, das positive Image des Beirates, insbesondere bei den möglichen Bauherren und Investoren, auszubauen. Auch wenn die Gestaltqualität im Vordergrund der Diskussion steht, so richtet sich der Blick auch auf die Qualität der Grundrisse, die Gebrauchsfähigkeit des Freiraums sowie die Aufdringlichkeit von Werbeanlagen u.a. Letzten Endes ist es das Ziel, einen Konsens für die beste Lösung im Sinne des Machbaren zu erreichen.

Gegenstand der Beratungen sind:

a) Bauvorhaben sowohl öffentlicher als auch privater Bauherren, die nach Lage, Umfeld, Größe, Nutzung, Ensemblewirkung oder Repräsentationsanspruch für das Stadtbild und für den Freiraum prägend sind sowie Veränderungsmaßnahmen an historisch bedeutenden, denkmalgeschützten oder stadtbildprägenden Gebäuden oder Ensembles. Einbezogen sind auch besonders bedeutsame Verkehrsbauten, wie z. B. Brücken und ÖPNV-Haltestellen.
b) Städtebaulich-gestalterische und verkehrliche Konzepte, die für die stadträumliche Qualität von großer Bedeutung sind und die eine Gestaltung von Plätzen, Straßen, Grünanlagen und Verkehrsberuhigungsmaßnahmen zum Gegenstand haben, sowie sonstige stadtbildrelevante Planungen, z. B. Beleuchtung, Stadtmöblierung, Leitsysteme, Werbeanlagen.
c) Bauleitpläne, die eine herausgehobene Bedeutung für die Erhaltung und Gestaltung des Stadt-/Ortsbildes haben.

Der Gestaltungsbeirat wird frühzeitig bei der Formulierung von Grundlagen und Auslobungen für konkurrierende Planungsverfahren (Wettbewerbe, Gutachten, Workshops) zu städte-baulich relevanten Projekten beteiligt.

zum Gestaltungsbeirat Dortmund

Duisburg

Seit vielen Jahren baut die Stadt Duisburg auf unabhängige Expertise bei der Beurteilung wesentlicher Bauvorhaben. Sie profitiert von unbefangener Betrachtung, intensiver Ortskenntnis und internationaler Erfahrung. Der Beirat für Stadtgestaltung ist das Gremium, das diese Qualifikationen vereint. Seine Mitglieder sind Expertinnen und Experten aus den Bereichen Architektur, Städtebau, Landschaftsplanung, Denkmalschutz, Kunstgeschichte, Verkehrsplanung und Ingenieurbau. Die Fraktionen des Rates der Stadt bestimmen beratende Vertreterinnen und Vertreter.

Etwa einmal je Quartal werden Planungen für Gebäude und Baugebiete, technische Bauwerke, Straßen, Plätze und Grünflächen diskutiert. Satzungsgemäß ist bei bedeutenden Vorhaben eine Beurteilung obligatorisch.

Die Geschäftsstelle des Beirats mit Sitz im Dezernat für Stadtentwicklung, Mobilität und Sport koordiniert die Projektauswahl. Der Beirat lädt alle mit der Planung von Bauvorhaben befassten Menschen und Institutionen ein, ihre Vorhaben einzureichen. Es sind keine vollständig ausgearbeiteten Unterlagen erforderlich, im Gegenteil, frühe Skizzen erlauben es besonders gut, Gestaltpotenziale zu erkennen und gegebenenfalls ohne großen Aufwand Alternativen zu erarbeiten.

https://www.duisburg.de/microsites/pbv/planen_bauen/best.php

 

Dülmen

Zielsetzung bei der Einrichtung des Gestaltungsbeirates ist es, die architektonische und städtebauliche Qualität Dülmens zu erhalten und weiterzuentwickeln sowie Fehlentwicklungen zu verhindern.
Der Gestaltungsbeirat ist ein unabhängiges Sachverständigengremium, das die Stadtverordnetenversammlung sowie die Verwaltung berät. Er begutachtet insbesondere Vorhaben von besonderer städtebaulicher Bedeutung in ihrer Auswirkung auf das Dülmener Stadt- und Landschaftsbild sowie Vorhaben im Geltungsbereich einer Gestaltungssatzung für die Innenstadt.

zum Gestaltungsbeirat Dülmen

Düren

Aufgabe des Gestaltungsbeirates ist es, über Bauvorhaben, Konzepte und Planungen, die für die Erhaltung und Gestaltung des Dürener Stadtbildes von besonderer Bedeutung sind, zu beraten. Die Beratung umfasst insbesondere

  • stadtbildprägende Bauvorhaben
  • stadtgestalterische bedeutsame Planungen und Konzepte
  • Bebauungspläne und Gestaltungssatzungen
  • Städtebauliche und architektonische Wettbewerbe

zum Gestaltungsbeirat Düren

Düsseldorf (Hochhausbeirat)

Der Hochhausbeirat soll die Entwicklung des neuen Hochhausrahmenplans sowie kontinuierlich die Hochhausentwicklung in Düsseldorf begleiten. Er setzt sich aus Vertretern der Ratsfraktionen, aus externen Architekten, Stadtplanern, Landschaftsarchitekten und Immobilienwirtschaftlern zusammen. Bei aktuellen Hochhausprojekten kann er auf Basis der zu formulierenden Leitprinzipien Empfehlungen aussprechen. In der Zukunft wird er die Stadt bei der Umsetzung des neuen Hochhausrahmenplans beraten und Empfehlungen zur Eignung von neuen Standorten abgeben. Hierfür wird der Hochhausbeirat vier bis maximal fünfmal im Jahr tagen. Das erste Mal kam der Hochhausbeirat am 05. September 2019 zusammen.

zum Gestaltungsbeirat Düsseldorf

Geldern

Zielsetzung der Stadt Geldern ist es, architektonische und städtebauliche Qualitäten im Bestand und bei der weiteren baulichen Entwicklung der Stadt zu sichern und so zur Verbesserung des Stadtbildes beizutragen.

Gelsenkirchen

aktuell gibt es bei der Stadt Gelsenkirchen nur projektbezogene Gestaltungsbeiräte (Neubaugebiet Wohnen Am Stadtgarten, Graf Bismarck und Schalter Verein, Am Buerschen Waldbogen)

Greven

Zur Pflege und Weiterentwicklung des Stadtbildes und der Stadtgestaltung von Greven beruft der Rat der Stadt Greven den „Gestaltungsbeirat’“. Der Beirat hat die Aufgabe, zu den wichtigen baukulturellen Entwicklungen in der Stadt Greven Stellung zu nehmen und den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt sowie die Verwaltung bei ihren Entscheidungen zu beraten. Der Beirat hat keine initiierende, sondern ausschließlich beratende Funktion.

Seine Beratungsaufgaben betreffen:

  • Vorhaben innerhalb der Innenstadt, insbesondere städtebaulich-gestalterische und verkehrliche Konzepte, die für die stadträumliche Qualität von Bedeutung sind und die eine Gestaltung von Plätzen, Straßen, Grünanlagen und Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zum Gegenstand haben,
  • sonstige stadtbildrelevante Planungen und Maßnahmen, wie Beleuchtung, Stadtmöblierung und Leitsysteme innerhalb der Innenstadt
  • Städtebaulich bedeutende Projekte wie Rahmenpläne, städtebauliche Entwürfe, Gestaltung öffentlicher Räume und verbindliche Bauleitpläne im gesamten Stadtgebiet
  • Bauliche Veränderungen an denkmalgeschützten oder stadtbildprägenden Gebäuden oder Gebäudeensembles im gesamten Stadtgebiet
  • Vorhaben von besonderer städtebaulicher Bedeutung im gesamten Stadtgebiet
  • Planungen städtebaulich bedeutsamer Grünanlagen und Grünflächen oder deren Veränderungen im gesamten Stadtgebiet
  • Gestaltung der Anlagen zur Außenwerbung von besonderer Relevanz im gesamten Stadtgebiet
  • Mitwirkung beim Erlass von Gestaltungssatzungen

zum Gestaltungsbeirat Greven

Gütersloh

Aufgabe des Beirates

  1. Zur Pflege und Weiterentwicklung des Stadtbildes und der Stadtgestaltung von Gütersloh beruft der Rat der Stadt Gütersloh den ‚Gestaltungsbeirat’.
  2. Der Beirat hat die Aufgabe, zu den wichtigen baukulturellen Entwicklungen in der Stadt Gütersloh Stellung zu nehmen und den Planungsausschuss und die Verwaltung bei ihren Entscheidungen zu beraten.


Seine Beratungsaufgaben umfassen:

  • Städtebaulich bedeutende Projekte wie Rahmenpläne, Bebauungspläne oder städtebauliche Entwürfe
  • Bauliche Veränderungen an denkmalgeschützten oder stadtbildprägenden Gebäuden oder Gebäudeensembles
  • Herausgehobene Neuanlagen oder Veränderungen von Grünanlagen und Grünflächen
  • Gestaltung von Anlagen zur Außenwerbung von besonderer Relevanz
  • Der Beirat hat keine initiierende, sondern ausschließlich beratende Funktion
Haan

Ziel des Gestaltungsbeirates der Stadt Haan ist es, das Stadtbild (Ortsteile Haan und Gruiten) gestalterisch zu verbessern, die städtebauliche und architektonische Qualität auf hohem Niveau zu sichern und fortzuschreiben sowie Fehlentwicklungen in Architektur und Städtebau zu verhindern. Vom Wirken des Beirates und seiner Mitglieder ist ein positiver Einfluss auf das Bewusstsein für gute Architektur und Stadtgestaltung in der Öffentlichkeit, in Politik und Verwaltung zu erwarten. Der Gestaltungsbeirat unterstützt als unabhängiges Sachverständigengremium die politischen Institutionen wie auch die Verwaltung in Fragen der Stadtgestaltung, des Stadtbildes und der Architektur und zu städtebaulichen und baukünstlerischen Projekten, die für die Erhaltung oder Gestaltung des Haaner Stadtbildes von erheblichem Einfluss sind.

Der Gestaltungsbeirat hat die Aufgabe, die ihm vorgelegten Planungs- und Bauprojekte im Hinblick auf ihre städtebauliche, architektonische und gestalterische Qualitäten zu prüfen und zu beurteilen. Er formuliert Hinweise und Kriterien zur Erreichung diese Ziels.

Hamm

Hamm

Die Umgebung, in der wir uns bewegen nehmen wir täglich wahr. Die Gestaltung von Gebäuden, Plätzen, Parks und Fassaden ist bewusst und unbewusst Teil des Alltags der Bürgerinnen und Bürger und Besucherinnen und Besucher der Stadt. Menschen wohnen und leben in der Stadt, sie gehen einkaufen, ins Kino, in die Schule, zur Arbeit oder besuchen Freunde. Verkehrswege, Gebäude und Grünstrukturen bilden gemeinsam das Gesamtbild einer Stadt. Die Qualität jedes einzelnen Teils der bebauten und unbebauten Umgebung trägt zu der Qualität dieses Gesamtbildes bei und geht über die bloße Frage der Orientierung hinaus.

Eine hohe gestalterische Qualität ist daher für einen positiven besetzten Wiedererkennungswert besonders wichtig. Im besten Fall können sich dadurch Menschen so gut mit einem Ort identifizieren, dass sie ihn nicht nur als schön, sondern als lebenswert oder sogar als Heimat empfinden.

Einige Bereiche im Stadtgebiet von Hamm sind für die Menschen hier besonders wichtig, oder ein wichtiger Teil des öffentlichen Lebens. Darum verdienen Bauvorhaben und Projekte dort auch besondere Aufmerksamkeit. In Ausführung des Beschlusses des Rates der Stadt Hamm wurde in Abstimmung mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung Wohnen und Mobilität im Baudezernat daher ein Gestaltungsbeirat eingerichtet.

Planerinnen und Planern kann nunmehr nicht nur die Unterstützung der einzelnen Fachämter, sondern auch die Beratung durch externe Fachleute im Zuge der Sitzungen des Gestaltungsbeirates angeboten werden. Die unerlässliche Erfahrung der Planerinnen und Planer und deren intensive Auseinandersetzung mit dem Ort kann durch den Gestaltungsbeirat für einzelne Projekte und Bauvorhaben um eine weitere Perspektive und eine Empfehlung ergänzt werden.

So ist es möglich auch schon früh im Entwurfsprozess, im kollegialen und konstruktiven Gespräch der Planerinnen und Planer mit dem Gestaltungsbeirat der Stadt Hamm gemeinsam positiv auf das zukünftige Gesamtbild der Stadt Hamm Einfluss zu nehmen.

https://www.hamm.de/gestaltungsbeirat 

 

Havixbeck

Der Gestaltungsbeirat beurteilt alle Bauvorhaben und Planungen, die aufgrund ihrer Größenordnung und Bedeutung für das Ortsbild von Havixbeck und Hohenholte und deren Entwicklungen prägend sind. Hierzu zählen insbesondere Städtebauprojekte/Bebauungspläne, Hochbauten, Verkehrsbauten, Platz und Freiflächengestaltung.

Herford

Der Beirat für Stadtbildpflege hat die Aufgabe, den Rat der Hansestadt, seine Ausschüsse und die Verwaltung in stadtgestalterischen, baukünstlerischen und denkmalpflegerischen Fragen zu beraten, die für die Erhaltung und weitere Gestaltung des Herforder Stadtbildes von merklichem Einfluss sind. (Stadtgebiet Herford)

Zum Gestaltungsbeirat Herford

Herne

Der Beirat berät über Bauvorhaben, Konzepte und Planungen, die für die Qualität, Erhaltungund Gestaltung des Herner Stadtbildes prägend sind. Ziel der Arbeit des Gestaltungsbeirats ist es, das Stadtbild zu verbessern und Fehlentwicklungen in Architektur und Städtebau zu vermeiden. Er unterstützt in dieser Hinsicht als unabhängiges Sachverständigengremium die politischen Institutionen, die Fachverwaltung sowie, auf deren Anforderung, Bauherrinnen und Bauherren sowie Architektinnen und Architekten kompetent und fachbezogen.

zum Gestaltungsbeirat Herne

Hilden

Die Arbeit des Gestaltungsbeirats hat zum Ziel, architektonische und städtebauliche Qualitäten der Stadt Hilden zu sichern und zur Verbesserung des Stadtbildes beizutragen. Zudem kann sie dazu beitragen, Entscheidungen in der Stadtbildgestaltung für die Öffentlichkeit transparenter zu machen und das Bewusstsein für gute Stadtgestaltung und Architektur in der Öffentlichkeit zu fördern.

Der Gestaltungsbeirat beurteilt kleine und große stadtbildprägende Bauvorhaben privater und öffentlicher Bauherren im gesamten Stadtgebiet sowie für die Stadtbildentwicklung bedeutsame städtebauliche Planungen hinsichtlich ihrer stadtgestalterischen und architektonischen Qualität. Er prüft die Auswirkungen der Vorhaben auf das Stadt- und Landschaftsbild. In diesen Zusammenhängen unterstützt er als unabhängiges Sachverständigengremium den Rat und die Verwaltung. Er gibt der Bauherrin / dem Bauherren bei Bedarf Empfehlungen, Hinweise und Kriterien für ihre Überarbeitung und Verbesserung. Der Gestaltungsbeirat wird in Projekte von besonderer Bedeutung und / oder mit stadtgestalterischer Relevanz möglichst frühzeitig einbezogen.

zum Gestaltungsbeirat Hilden

Kalkar

Bisher liegen keine Informationen vor.

Kamp-Lintfort

Aufgabe des Gestaltungsbeirates ist es, über Bauvorhaben, Konzepte und Planungen, die für die Erhaltung und Gestaltung des Stadtbildes von besonderer Bedeutung sind, zu beraten. Die Beratungsergebnisse haben Empfehlungscharakter und richten sich ebenso an private Bauherren und Architekten wie an die Verwaltung und den Rat der Stadt.

Die Beratung umfasst insbesondere

  • stadtbildprägende Bauvorhaben
  • stadtgestalterische bedeutsame Planungen und Konzepte
  • Bebauungspläne
  • Gestaltungssatzungen
  • Wettbewerbe

Der Gestaltungsbeirat wird bei städtebaulich relevanten Projekten der Stadt Kamp-Lintfort frühzeitig
beteiligt. Mindestens ein Fachmitglied wird in entsprechenden Gremien (Preisgericht, Koordinierungsgruppe etc.) eingebunden. Die Auswahl dieses Mitglieds erfolgt durch den Gestaltungsbeirat selbst. Soweit es sich um genehmigungspflichtige Vorhaben handelt, soll die Beratung vor der Beantragung der Baugenehmigung erfolgen.
Der Gestaltungsbeirat setzt sich aus sechs stimmberechtigten und fünf beratenden, nicht stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. Zur Wahrnehmung ihrer Unabhängigkeit dürfen die stimmberechtigten Mitglieder während ihrer Tätigkeit im Gestaltungsbeirat nicht mit Planungen und der
Durchführung von Vorhaben im Stadtgebiet Kamp-Lintfort befasst sein.

zum Gestaltungsbeirat Kamp-Lintfort

Kevelaer

Bisher liegen keine Informationen vor.

Köln

Die Aufgabe des Gestaltungsbeirates Köln besteht in der Erarbeitung von Empfehlungen für die Verwaltung, die Fachausschüsse und den Rat zu städtebaulichen und baukünstlerischen Projekten, die für die Erhaltung oder Gestaltung des Kölner Stadtbildes von erheblichem Einfluss sind. Der Gestaltungsbeirat ist kein Ausschuss im Sinne des § 57 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.

zum Gestaltungsbeirat Köln

Krefeld

Beratendes Gremium, das Empfehlungen für die von der Verwaltung oder den Rat zu treffenden Entscheidungen ausspricht. Bei allen Vorhaben, die auf Grund ihrer Größenordnung und Bedeutung für das Stadtbild prägend in Erscheinung treten, ist die Beurteilung durch den Beirat obligatorisch. Der Beirat wird ebenfalls bei der Aufstellung von Gestaltungssatzungen und vorhabenbezogenen Bebauungsplänen beteiligt. Bei  sonstigen Konzepten mit Bedeutung für das Stadtbild sowie bei der Auslobung und Jurierung von städtischen Wettbewerben und Verhandlungsverfahren soll ebenfalls der Beirat beteiligt werden.

zum Gestaltungsbeirat Krefeld

Lippstadt

Auszug aus der Geschäftsordnung

§ 1 Zweck

Der Gestaltungsbeirat berät in Fragen der Stadtgestaltung und des Stadtbildes. Er stößt bei schwierigen Entscheidungen eine kritische Diskussion an und verbreitert mit seinen Empfehlungen auch die Basis für die Beratung.

§ 2 Aufgaben

Der Gestaltungsbeirat hat die Aufgabe, zu entscheidenden Projekten in der Altstadt von Lippstadt Stellung zu nehmen und zu beraten. Diese Beratung bezieht sich auf:

  • Neubaumaßnahmen mit besonderer städtebaulicher Bedeutung oder stadtbildprägenden Charakter
  • erhebliche bauliche Veränderungen an bestehenden Gebäuden im historischen Stadtkern von Lippstadt
  • bei erheblichen Abweichungen von den Festsetzungen der Gestaltungs- oder Werbesatzung der Stadt Lippstadt.

 zum Gestaltungsbeirat Lippstadt

Lünen

Ziel des Lüner Beirates für Stadtgestaltung und Baukultur, ist es dazu beizutragen das Stadtbild gestalterisch zu verbessern, die architektonische und städtebauliche Qualität auf einem hohen Niveau zu sichern und fortzuschreiben sowie Fehlentwicklungen in Architektur und Städtebau zu vermeiden. Darüber hinaus erhoffen wir uns, dass durch die Arbeit des Gremiums ein positiver Einfluss auf das Be­wusstsein für Architektur und Stadtgestalt in der Öffentlichkeit sowie  in der Politik und Verwaltung entstehen wird.

Der Lüner Beirat für Stadtgestaltung und Baukultur unterstützt als unabhängiges Sachverständigengremium die politischen Institutionen wie auch die Fachverwaltung in Fragen der Architektur, der Stadt- und Freiraumplanung und des Stadtbildes. Er begutachtet Vorhaben von städtebaulicher Bedeutung in ihrer Auswirkung auf Stadtgestalt und Stadtstruktur, um durch fachlich kompetente Empfehlungen eine Entscheidungsgrundlage für politische Institutionen und für die Verwaltung zu geben.

Zu seinen Aufgaben gehört es nachhaltig die Stadtgestaltung und die Baukultur der Stadt Lünen zu fördern, zu diskutieren und zu vermitteln. Ein weiteres Aufgabenfeld stellt die Beratung und Mitwirkung bei Erarbeitung oder Änderungen von Gestaltungssatzungen dar.

Marl

Die Aufgabe des Gestaltungsbeirates besteht in der Erarbeitung von Empfehlungen für Bauherren, die Verwaltung, die Fachausschüsse und den Rat zu städtebaulichen und baukünstlerischen Projekten, die für die Erhaltung oder Gestaltung des Stadtbildes von erheblichem Einfluss sind. Der Gestaltungsbeirat hat ausschließlich eine beratende Funktion.

Die Gebietskulisse umfasst das gesamte Stadtgebiet mit Ausnahme der ausgewiesenen Industriegebiete.

Moers

Der Gestaltungsbeirat soll das Bewusstsein für den Wert guter architektonischer Lösungen fördern. Zudem möchte er zur Diskussion über die aktuelle Baukunst anregen.
Der Gestaltungsbeirat unterstützt als unabhängiges Gremium den Rat und seine Ausschüsse sowie die Verwaltung. Er begutachtet Vorhaben von besonderer Bedeutung in ihrer Auswirkung auf das Moerser Stadtbild.

Dem Gestaltungsbeirat gehören 5 externe Experten an. Das Gremium steht allen Planenden sowie jeder Bauherrin und jedem Bauherrn für Empfehlungen zu geplanten Bauvorhaben und auch zu städtebaulichen Planungen in Moers zur Verfügung.

zum Gestaltungsbeirat Moers

Mülheim an der Ruhr

Ziel einer ganzheitlichen Stadtkultur

  • Die Aufgabe des Gestaltungsbeirates besteht in der Erarbeitung von Empfehlungen für Verwaltung und Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr - sowie seine politischen Gremien zu städtebaulichen und baukünstlerischen Projekten, die für die Erhaltung oder Gestaltung des Mülheimer Stadtbildes von größerem Einfluss sind.
  • Im Gestaltungsbeirat werden in einem frühen Planungsstadium Vorhaben behandelt, möglichst bevor der Antrag auf Baugenehmigung gestellt wird.

zum Gestaltungsbeirat Mülheim an der Ruhr

Münster

Der Beirat soll die Fachverwaltung in Fragen der Stadtgestaltung unterstützen, ergänzen und ihr gegebenenfalls eine andere fachliche Sicht gegenüberstellen. Er stößt bei schwierigen Entscheidungen eine kritische Diskussion an und verbreitert mit seinen Empfehlungen die Basis für die Beratung der zuständigen Gremien.

zum Gestaltungsbeirat Münster

Neuss

Der Gestaltungsbeirat hat die Aufgabe, die ihm vorgelegten Bauvorhaben im Hinblick auf ihre städtebaulichen, architektonischen und gestalterischen Qualitäten zu prüfen und zu beurteilen.

Oberhausen

In den Sitzungen des Gestaltungsbeirats werden Bauvorhaben, Konzepte und Planungen behandelt, die für die Qualität, Erhaltung und Gestaltung des Stadtbilds von Bedeutung sind. Die Projekte werden von den Bauherren und Architektinnen/Architekten in einem möglichst frühen Planungsstadium vorgestellt und anschließend in konstruktiver Atmosphäre diskutiert. Hierbei setzen die Mitglieder des Gestaltungsbeirats einen hohen Qualitätsanspruch an die vorgestellte Planung. Einzelne Projekte werden immer im städtebaulichen Gesamtzusammenhang erörtert und die fachbezogenen Anregungen auch auf ihre Umsetzbarkeit betrachtet.

Abschließend fasst ein stimmberechtigtes Mitglied die Diskussion zu einer Empfehlung zusammen. Die Sitzungen werden in einem Protokoll zusammengefasst und den Projektbeteiligten zur Verfügung gestellt. Die Protokolle der Sitzungen sind nicht öffentlich. Die Empfehlungen des Gestaltungsbeirats sind nicht bindend.

Der Gestaltungsbeirat ist ein beratendes Gremium, welches sowohl die Bauherrinnen/ Bauherren und Architektinnen/Architekten als auch die Verwaltung bei den Projekten mit ihrem Fachwissen unterstützt, um ein qualitätsvolles Stadtbild in Oberhausen zu fördern.

zum Gestaltungsbeirat Oberhausen

Ochtrup

Zweck
Der Beirat soll die Verwaltung in Fragen der Stadtgestaltung und des Stadtbildes im Stadtgebiet von Ochtrup, einschließlich der Ortsteile Langenhorst und Welbergen unterstützen, ergänzen und ihr gegebenenfalls eine andere fachliche Sicht gegenüberstellen. Er stößt bei schwierigen Entscheidungen eine kritische Diskussion an und erweitert mit seinen Empfehlungen die Basis für die Beratung der zuständigen, politischen Gremien sowie der einzelnen Bauwilligen.

Aufgaben
Der Gestaltungsbeirat berät die Angelegenheiten vor, deren Behandlung im Ausschuss für Planen und Bauen, bzw. zur Beratung der Bauwilligen/Investoren/Planer vorgesehen ist. Es handelt sich dabei um Themen, bei denen stadtgestalterische, baukünstlerische sowie denkmalpflegerische Fragen mit besonderem Einfluss für die Erhaltung und weitere Gestaltung des Stadtbildes zu berücksichtigen sind.

Zum Gestaltungsbeirat Aachen

Rees

Gebietskulisse: historischer Stadtkern Rees
Beurteilung städtebaulich prägender Vorhaben im historischen Stadtkern sowie Festlegung von städtebaulich begründbaren Ausnahmen und Befreiungen von den Satzungsinhalten

zum Gestaltungsbeirat Rees

Rheda Wiedenbrück

Der Gestaltungsbeirat berät über Vorhaben und Planungen, die für die Qualität des Stadtbildes und der Stadtgestalt der Stadt Rheda-Wiedenbrück von erheblichem Einfluss sind. Er hat die Aufgabe, die ihm vorgelegten Vorhaben im Hinblick auf städtebauliche, architektonische und gestalterische Qualitäten zu überprüfen und zu beurteilen. Soweit erforderlich gibt er Hinweise und benennt Kriterien für eine Überarbeitung des Entwurfs.

Gegenstand der Beratung sind:

  • Aufstellung / Änderung stadtgestalterisch bedeutsamer Bebauungspläne,
  • Einzelbauvorhaben besonderer städtebaulicher Bedeutung oder stadtbildprägenden Charakters,
  • Umbaumaßnahmen an historisch bedeutenden, denkmalgeschützten oder stadtbildprägenden Bauten oder Gebäudeensembles und Neubauten in deren unmittelbarer Nähe,
  • Aufstellung / Änderung von Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen.

zum Gestaltungsbeirat Rheda-Wiedenbrück

Rheine

Beratung der Bauherren/Investoren und Architekten bei größeren Bauvorhaben in der Innenstadt sowie Stadtteilprägenden Gebäuden auch außerhalb der Innenstadt hinsichtlich der städtebaulichen Einfügens und der Fassadengestaltung Politiker sind derzeit nicht Mitglieder in diesem Beirat. Neben Vertretern der Verwaltung, dem zuständigen Gebietsreferenten des LWL-Denkmalschutz, Landschafts- und Baukultur in Westfalen und dem ehrenamtl. Beauftragten für Baudenkmalpflege sind 2 externe Architekten Mitglieder des Beirates

zum Gestaltungsbeirat Rheine

Sendenhorst

Der Gestaltungsbeirat unterstützt als unabhängiges Sachverständigengremium den Rat und die Verwaltung der Stadt, um die bestehen architektonischen und städtebaulichen Qualitäten zu sichern, Fehlentwicklungen zu vermeiden und zur Verbesserung des Stadtbildes beizutragen. Der Gestaltungsbeirat begutachtet diesbezüglich, insbesondere Vorhaben von besonderer städtebaulicher Bedeutung und entsprechender Auswirkung auf das Stadt- und Landschaftsbild.

Siegen

Aufgabe des Beirates ist es, den Rat der Stadt Siegen, die mit Stadtplanungs- und Bauaufgaben betrauten Ausschüsse sowie die Verwaltung bei Entscheidungen, die für die Stadtgestaltung von erheblicher Bedeutung sind, in einem möglichst frühen Planungsstadium städtebaulich und künstlerisch zu beraten: z. B. bei Bebauungsplänen, Städtebauprojekten, Hochbauten, Verkehrsbauten, Platz- und Freiflächengestaltung, Auslobung von Wettbewerben, soweit wegen ihrer Lage, Nutzung und Größe erheblicher Einfluss auf das Stadtbild gegeben ist.

Soest

Unterstützung von Rat und Verwaltung bei Vorhaben besonderer Bedeutung in stadtgestalterischer und architektonischer Hinsicht. Der Schwerpunkt der Beratung liegt im Bereich der Soester Altstadt, grundsätzlich können jedoch auch Vorhaben außerhalb der Altstadt beraten werden. Darüber hinaus soll der Beirat im Rahmen von Wettbewerben hinzugezogen werden

zum Gestaltungsbeirat Soest 

Steinfurt

Gebietskulisse: Insbesondere die historische Altstadt von Burgsteinfurt (Denkmalbereich Nr. 1 „Historischer Stadtkern von Burgsteinfurt mit Schlossanlage“), sowie der Denkmalbereich Nr. 2 „Burg und Stift Borghorst mit Stiftsfreiheit und Kath. Pfarrkirche St. Nikomedes“ sowie in Einzelfällen ausgewählte städtebaulich oder denkmalpflegerisch relevante Bereiche in den Innenstadtbereichen der Stadtteile Burgsteinfurt und Borghorst

Ziel: Verbesserung der städtebaulichen und architektonischen Qualität der historischen
Altstadt, Erörterung von vorgelegten Planungsunterlagen der beabsichtigten Baumaßnahmen in den
zuvor genannten Bereichen, Vorschläge und Hinweise zur Gestaltung und Umsetzung, incl. Ortsbesichtigungen.

Straelen

Der Expertenbeirat für Stadtgestaltung der Stadt Straelen versteht sich als flexibler Beraterkreis, der zur Bewertung von städtebaulichen Entwicklungen, Planungen und konkreten Vorhaben aktiv wird und nicht öffentlich tagt. Es handelt sich bei diesem Gremium um externe Sachverständige, die ausschließlich zur Beratung von Rat und Verwaltung einberufen werden - ohne eine eigene Entscheidungsbefugnis.

Bei allen Vorhaben privater und öffentlicher Bauherren, die aufgrund ihrer Größenordnung oder Bedeutung für das Stadtbild prägend in Erscheinung treten, ist die Beurteilung hinsichtlich ihrer stadtgestalterischen, architektonischen und ökologischen Qualität durch den Expertenbeirat für Stadtgestaltung empfohlen.
Seine Aufgabe ist die fachliche Beratung des Stadtrats, der Verwaltung und damit auch der Vorhabenträger/Architekten bei der Bewertung von städtebaulichen Entwicklungen, Planungen und konkreten Vorhaben. Diese Beratungsfunktion gilt gemäß Ausschussbeschluss besonders bei vorhabenbezogenen Bauleitplanverfahren sowie bei kommunalen Bauvorhaben.

Entsprechende Vorhaben sollen vom Expertenbeirat zur Optimierung hinsichtlich architektonischer Gestaltung und ihrer Wirkung auf die Umgebung in Form von Empfehlungen beurteilt werden.

Außerdem soll die Gemeinde bei der Zielsetzung und Änderungen zur Stadtentwick-lungsplanung durch die fachliche Beratung unterstützt werden.

Dies gilt in Gestaltungsfragen insbesondere bei

  • Stadtbildprägenden Vorhaben im gesamten Stadtgebiet
  • Neuaufstellung und Änderung stadtgestalterisch bedeutsamer Rahmenplanung und Bebauungspläne
  • herausgehobenen Bauvorhaben der öffentlichen Hand

Die Mitwirkung des Beirats wird außerdem empfohlen zur Entwicklung von Vorgaben zum Erlass bzw. zur Anpassung von Gestaltungssatzungen und bei der Durchführung von Wettbewerben bzw. Mehrfachbeauftragungen oder ähnlicher Verfahren.

Telgte

Der Beirat für Stadtgestaltung berät die Angelegenheiten vor, deren Behandlung im Ausschuss für Planen und Bauen, Umland und Umwelt des Rates der Stadt Telgte vorgesehen ist und bei denen stadtgestalterischen, baukünstlerischen und denkmalpflegerischen Fragen mit besonderem Einfluss für die Erhaltung und weitere Gestaltung des Stadtbildes bei der Entscheidung zu berücksichtigen.

Unna

1.    Beratung des Rates der Kreisstadt Unna in stadtgestalterischen, baukünstlerischen und denkmalpflegerischen Fragen, insbesondere:

  • Stadtentwicklungstendenzen und hieraus abgeleitete Zielvorstellungen
  • die Neuaufstellung oder Änderung stadtgestalterisch bedeutender Bebauungspläne
  • herausgehobene Neubaumaßnahmen der öffentlichen Hand im Bereich des Hoch-, Tief- und Straßenbaus sowie die Anlage von Grünflächen
  • bauliche Veränderungen an historisch oder baukünstlerisch wertvollen Gebäuden (Baudenkmäler) oder Ensembles sowie an in ihrer Nähe geplanten Baumaßnahmen
  • Baumaßnahmen besonders großen Umfangs oder Bauten mit stadtbildprägendem, repräsentativen oder monumentalen Charakter von privaten Bauherren
  • die Gestaltung von Außenwerbung.

2.    Das Bauforum spricht Empfehlungen für den Rat der Stadt Unna und seine Ausschüsse und die Verwaltung aus.

Warendorf

Bisher liegen keine Informationen vor.

Wesel

Im Jahr 2000 richtete die Stadt Wesel den Gestaltungsbeirat ein. Er soll als unabhängiges Sachverständigengremium architektonische und städtebauliche Qualitäten sichern sowie das Stadt- und Landschaftsbild verbessern. Der Gestaltungsbeirat besteht aus fünf stimmberechtigten Fachleuten der Bereiche Architektur, Stadtplanung und Freiraumplanung. Sie verfügen auch über Wettbewerbserfahrung.

Die Hansestadt Wesel liegt am unteren Niederrhein und ist die Kreisstadt des Kreises Wesel. Wesel mit rd. 60.000 Einwohnern liegt an den Flüssen Rhein und Lippe und hat mehrere Großstädte in der weiteren Umgebung. Sie liegt ungefähr in der Mitte des Kreises Wesel mit einem Einzugsgebiet von rd. 180.000 Menschen.

Mobiler Baukulturrat für Westfalen

Auch wenn NRW heute im Bundesvergleich ganz vorne bei der Anzahl der mit Erfolg praktizierenden Gestaltungsbeiräte steht, bilden diese in den Klein- und Mittelstädten immer noch die Ausnahme. Die positiven Erfahrungen aus den amtierenden Beiräten zeigen, dass hier auch für die kleineren Kommunen in den ländlichen Räumen ein Instrument zur architektonischen Qualitätssicherung und für eine baukulturell dialogfördernde Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung steht. Zielstellung des LWL-Pilotprojektes ist daher die Bekanntmachung, Bewerbung, Einführung und Verbreitung des Instrumentes „Baukulturbeirat“ in den kleineren und mittleren Kommunen Westfalen-Lippes. Zur praktischen Durchführung hat die LWL-Baukultur eine Koordinationsstelle eingerichtet, über die bedarfsorientiert ein Mobiler Baukulturbeirat angefordert werden kann, der die Kommune bei wichtigen städtebaulichen und architektonischen Projekten und Prozessen berät.

zum Mobilen Baukulturrat für Westfalen

Wuppertal

Baukultur kann am besten in der konkreten Projektarbeit vor Ort beeinflusst werden. Von diesem Grundsatz gehen die Gestaltungsbeiräte in Nordrhein-Westfalen aus. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen setzt sich seit vielen Jahren mit Nachdruck dafür ein, dass solche fachlich kompetenten, beratenden Gremien in den Städten unseres Landes etabliert werden. Aus der originären Aufgabe der Kammer, die Baukultur zu fördern und damit ein Impulsgeber für die öffentliche Kommunikation über Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsplanung und Städtebau zu sein, lädt die AKNW regelmäßig die Vorsitzenden der Gestaltungsbeiräte und die kommunalen Vertreter zu einem Erfahrungsaustausch ein. Berichte über diese Gespräche finden Sie hier:

Erfahrungsaustausch: Planungsbeiräte und Öffentlichkeit (Newsmeldung vom 08.11.2017)

Xanten

Städte, ihre Funktionen und Ihre Erscheinungsbilder verändern sich im Rahmen von stetigen und komplexen Prozessen ständig. Eine Stadt ist wegen der vielfältigen äußeren und internen Einflüsse niemals fertig erbaut. Insbesondere die Bürgerinnen und Bürger einer Stadt fordern daher berechtigt eine größtmögliche Qualität an das Erscheinungsbild und somit an Ihren Lebensraum.

Gestaltungsbeiräte setzen dabei an der Stelle an, wo selbst die beste Stadtentwicklung und Bauleitplanung wegen ihrer begrenzten Mittel an ihre Grenzen stößt. Sie bringen Transparenz und vor allem Qualität in das Baugeschehen einer Stadt. Sie sind unabhängige Beratungsinstanzen, die helfen eine qualitativ hochwertige Architektur und Stadtplanung zu verwirklichen. Die Hauptaufgabe eines Gestaltungsbeirates besteht darin, Vorhaben von städtebaulicher Relevanz zu begutachten und Empfehlungen zu formulieren. Dabei werden nicht nur rein gestalterische Gesichtspunkte, sondern auch wirtschaftliche, ökologische und städtebauliche Kriterien berücksichtigt. Ein Gestaltungsbeirat vermittelt zwischen Bauherren, Planern und der Verwaltung. Damit kann man einen Konsens zwischen dem Eigeninteresse des Bauherrn und dem Interesse der Allgemeinheit erreichen. Weiterhin soll die baukulturelle Vorbildfunktion des öffentlichen Bauherrn stärker in den Focus rücken.

Die Mitglieder des Beirates sind unabhängig, d.h. sie sollen den objektiven Blick von außen haben, in dem sie in der Stadt und mit der Stadt keine wirtschaftlichen Verbindungen haben.

Die Entscheidungsgewalt bleibt grundsätzlich beim Stadtrat und der Baubehörde. Sie bekommen durch die Diskussion im Gestaltungsbeirat eine Entscheidungsgrundlage.

Was ist die Aufgabe des Gestaltungsbeirates?

Die Aufgabe des Gestaltungsbeirates besteht in der Erarbeitung von Empfehlungen für die Verwaltung und den Rat der Stadt sowie seine politischen Gremien zu öffentlichen und privaten städtebaulichen und baukünstlerischen Projekten, die für die Erhaltung oder Gestaltung des Xantener Stadtbildes von größerer Bedeutung sind. Bereits in einem frühen Planungsstadium werden im Gestaltungsbeirat relevante Vorhaben behandelt.

Zu diesen Vorhaben zählen sowohl einzelne Bauprojekte, die wegen ihrer Standorte, ihres Umfeldes, ihrer Nutzung, ihrer Größe oder sonstiger Belange von besonderer Bedeutung sind, als auch städtebauliche Planungen von besonderer Relevanz.

Diese Projekte werden dem Gestaltungsbeirat in regelmäßigen, nicht öffentlichen Sitzungen durch die bei der Stadt installierte Geschäftsstelle vorgelegt.

Der Gestaltungsbeirat hat empfehlenden Charakter und ist kein Beschlussorgan im Sinne der Gemeindeordnung.

Wann und von Wem werden die Projekte vorgestellt?

Die Projekte werden durch die Architekten und Planer selbst vorgestellt. Die Einbindung des Gestaltungsbeirates soll frühzeitig im Rahmen des Entwurfsprozesses, also in der Findungsphase erfolgen. Nach der Präsentation will der Gestaltungsbeirat in einem gemeinsamen Gespräch die Stärken und damit die Qualität des Konzeptes herausarbeiten und dabei unterstützen Schwachpunkte beheben. Abschließend wird durch den Gestaltungsbeirat eine Empfehlung ausgesprochen.

Was geschieht mit den Empfehlungen?

Die Empfehlungen des Beirates werden unmittelbar an die Architektinnen / Architekten und deren Bauherrinnen / Bauherren gerichtet. Wenn es dem Beirat erforderlich erscheint, wird um eine Überarbeitung sowie eine erneute Vorlage gebeten.

Zudem werden die Beratungsergebnisse dem Fachausschuss (Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umwelt) sowie der Bauaufsicht zur Verfügung gestellt.

Eine Behandlung im Beirat ersetzt nicht die bauordnungs- und planungsrechtliche Prüfung von Bauanträgen und sollte den Bearbeitungszeitraum nicht verlängern.

https://www.xanten.de/de/dienstleistungen/gestaltungsbeirat/

 

Ihre Ansprechpartner*innen

 Erstinformation/Techn. Beratung
Erstinformation/Techn. Beratung

im Sekretariat unter 0211 49 67-19 (Frau Zimmermann)

 Dipl.-Ing. Sanaz Kashi
Dipl.-Ing. Sanaz Kashi

Architektin, Digitalisierung, Gestaltungsbeiräte

Telefon 0211 4967-821berufspraxis@aknw.de