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Fortbildung
Informationen für Bildungsträger
Als Anbieter von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen können Sie bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen einen Antrag auf Anerkennung Ihrer Veranstaltung durch die Architektenkammer NRW stellen. Mit einer Anerkennung gelten die von Ihnen ausgestellten Bescheinigungen über den Besuch einer Ihrer Fortbildungsveranstaltungen als Nachweis im Sinne der Fort- und Weiterbildungsverordnung der Architektenkammer NRW.
Bitte nutzen Sie das unten stehende Antragsformular. Außerdem wird empfohlen, das unten stehende Muster für die Teilnahmebescheinigung zu verwenden.
Weitere Informationen gibt es unter Tel. 0211-496718.
- Fort- und Weiterbildungsordnung der Architektenkammer mit Anlage (Download PDF-Dokument)
- Informationen zur Anerkennung einer Fort- bzw. Weiterbildungsveranstaltung (Download PDF-Dokument)
- Antrag auf Anerkennung einer Fort- bzw. Weiterbildungsveranstaltung (Download Word-Dokument)
- Muster Teilnahmebescheinigung (Download Word-Dokument)
- zur Übersicht
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen | Zollhof 1 | 40221 Düsseldorf | Telefon: (02 11) 49 67-0 | Telefax: (02 11) 49 67-99 | Internet: www.aknw.de | E-Mail: info@aknw.de




