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Fortbildung

Foto eines Unterrichtsraumes mit Architekten während einer FortbildungDie Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen üben Berufe aus, bei denen höchste Qualifikation und Wissen erwartet werden. Rasante technische Entwicklungen, gesellschaftliche Herausforderungen, Gesetzesänderungen oder Anforderungen, die bspw. moderne Planungssoftware mit sich bringt, machen es notwendig, dass Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner ihr berufliches Know-how ständig erweitern.

Seit dem Jahr 2003 ist eine Pflichtfortbildung für Architekten in Nordrhein-Westfalen gesetzlich geregelt. Seit 2005 müssen alle Mitglieder der Architektenkammer NRW ihre berufliche Fortbildung im Umfang von mindestens acht Stunden pro Jahr dokumentieren und auf Anfrage nachweisen. Absolventen der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung müssen beim Antrag auf Mitgliedschaft in der Architektenkammer NRW nachweisen, dass sie Weiterbildungsmaßnahmen wahrgenommen haben.

In diesem Bereich finden Sie Informationen zum Thema Fortbildung- und Weiterbildung sowie entsprechende Angebote der Akademie der Architektenkammer bzw. anderer Anbieter.

Themen

Fort- und Weiterbildungsangebote


Architektenkammer Nordrhein-Westfalen | Zollhof 1 | 40221 Düsseldorf | Telefon: (02 11) 49 67-0 | Telefax: (02 11) 49 67-99 | Internet: www.aknw.de | E-Mail: info@aknw.de
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