Energieberatung

Der Aufgabenbereich Energieberatung stellt ein interessantes Geschäftsfeld für Planerinnen und Planer dar. Architektinnen und Architekten können Gebäudeeigentümer qualifiziert dazu beraten, wie durch bauliche Maßnahmen Energie gespart werden kann. Sie können außerdem verbindliche Energieausweise ausstellen oder als Expertinnen und Experten für Bundesförderprogramme zur Verfügung stehen.

Wege zur Qualifizierung

Den einen Weg zur Qualifizierung als Energieberaterin oder Energieberater gibt es nicht. In jedem Fall lohnt sich ein Blick in das Programm der Akademie der Architektenkammer NRW. Dieses bietet ein umfangreiches Programm zum Thema Energieberatung an. Informationen gibt es hier.

Zwar ist die Ausstellungsberechtigung für Energieausweise bei Architektinnen und Architekten nicht an den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen gekoppelt. Dennoch empfiehlt sich – je individuellem Kenntnisstand – der Besuch von Einstiegs- oder Vertiefungsseminaren zum Thema „Energieeffizientes Bauen“. Die Akademie der AKNW bietet hier regelmäßig besondere Schwerpunkte an.

Experten für Bundesförderprogramme: BAFA und KfW

Qualifizierte Energieberaterinnen und -berater können sich in spezielle Beraterlisten eintragen lassen: Die erfolgreiche Teilnahme an Lehrgängen ermöglicht es Architektinnen und Architekten, als "Vor-Ort-Energieberater" des BAFA oder als Experten für Förderprogramme der KfW aufzutreten. So können Sie gezielt von Bauherren recherchiert werden.

Auch auf der Internetseite der AKNW können Bauherren gezielt nach BAFA-Beratern oder Experten für KfW-Effizienzhäuser suchen. Zudem können über die Initiative Energieeffizenz-Planer der Bundesarchitektenkammer und der Bundesingenieurkammer die Energieberater der Architekten- und Ingenieurkammern Deutschlands gefunden werden.  

Staatlich anerkannte Sachverständige

Während Energieberater, die Aussteller von Energieausweisen oder auch die Expertinnen und Experten für Bundesförderprogramme privatrechtlich tätig werden, handeln staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz in einem öffentlich-rechtlichen Auftrag. 

Eine viertägige Seminarreihe der Akademie der Architektenkammer NRW dient als Voraussetzung für die Anerkennung als staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz. Sie stellt die erforderliche fachbezogene Ausbildung nach § 20 der Sachverständigenverordnung des Landes NRW dar.

Staatlich anerkannte Sachverständige übernehmen eine hoheitliche Aufgabe im Baugenehmigungsverfahren. Sie stellen Nachweise des Schall- und Wärmeschutzes aus, die nicht mehr geprüft werden müssen.

Tipp!

Wenn Sie auf der Suche nach Fortbildungsmöglichkeiten im Bereich Energieberatung sind, empfiehlt Ihnen die AKNW den Weg über die Qualifikation zum staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz. Mit dieser Zusatzqualifikation mindern sich die Stundenvorgaben zur Erlangung der Antragsberechtigung in den anderen Programmen. Architektinnen und Architekten in NRW haben so die Möglichkeit, einen verkürzten Weg der Qualifikation zu nutzen.

Wenn Sie anerkannter BAFA-Berater oder Experte für die Förderprogrammen des Bundes zur Energieeffizienz in Wohngebäuden sind, können Sie uns dies zudem gern mitteilen, so dass wir Sie in unsere Beraterlisten aufnehmen können.

Ihre Ansprechpartner*innen

 Michaela Zimmermann
Michaela Zimmermann

Erstinformation energieeffizientes Bauen, Anerkennung von Veranstaltungen externer Fortbildungsträger, Wettbewerbs- und Vergabewesen

Telefon 0211 49 67-19fortbildung-anerkennung@aknw.de

Weiterführende Links

Liste der staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz sowie für den baulichen Brandschutz bei der Architektenkammer NRW