Gemeinschaftsorientiertes Wohnen
Der Baugemeinschaftsprozess
Eine Faustregel für den Baugemeinschaftsprozess gibt es nicht. Jede Baugruppe ist anders, je nach Größe und Zusammensetzung. Dennoch wird sich in einer ersten Phase ein Kern von Gründungsmitgliedern zusammenfinden, der die Baugemeinschaft bildet - zunächst ohne besondere Rechtsform.
Gründungsphase
Oft fangen die Gründungsmitglieder bei Null an, müssen zunächst die Rahmenbedingungen klären. Wird man als Architekt bereits zu diesem Zeitpunkt hinzugezogen, so empfiehlt es sich, sich mit den Bauwilligen zunächst auf ein gemeinsames Ziel oder „Motto“ für ein Planungskonzept (z. B. „Familienfreundliches Bauen“ oder „Generationenübergreifendes Wohnen“) zu einigen. Auch die möglichst baldige Entscheidung für eine Rechtsform empfiehlt sich. Das erleichtert den späteren Planungsprozess und die Suche nach weiteren Interessierten oder einem Grundstück. Wichtig ist auch, die Frage nach einem Grundstück zu klären. Sinnvoll ist, ein Wunsch-Grundstück über einen längeren Zeitraum zu reservieren, damit die folgende Planungsphase – die ein langwieriger und intensiver Abstimmungsprozess werden kann – nicht durch Zeitdruck beeinträchtigt wird.
Planungsphase
In dieser Phase werden die einzelnen Planungsschritte in regelmäßig stattfindenden Sitzung besprochen. Alle Entscheidungen werden gemeinschaftlich getroffen. Manchmal wird erst zu diesem Zeitpunkt ein Architekt beauftragt. Dieser sollte bei Auftragsannahme wissen, dass die Gruppe der Bauherren Zeit für interne Abstimmungen benötigt, ein gutes Maß an Diskussionsfreude mitbringen und vor allem die Fähigkeit haben, seine Ideen Laien verständlich zu vermitteln. Wichtig ist, dass Baubeschreibung und Kostenschätzung schnell einen verbindlichen Rahmen erhalten. Spätestens hier ist das Moderationsgeschick des Architekten gefragt, denn die Gefahr, dass Bauherrengemeinschaften sich in dieser Phase verzetteln, ist groß. Dafür kann die Planungsaufgabe besonders reizvoll sein, denn Bauherrengemeinschaften zeigen sich gegenüber ausgefalleneren Ideen häufig sehr aufgeschlossen. Als Architekt kann man also auch experimentellere Gestaltungs- oder Planungsvarianten vorlegen.
Realisierungsphase
Mit dem Kauf des Grundstücks beginnt die Realisierungsphase. Auch in dieser werden alle anstehenden Entscheidungen (z. B. Auftragsvergabe an Firmen) in Gemeinschaft getroffen Der wohl wichtigste Punkt ist hier die Kostenüberwachung, damit bei Kostenüberschreitung schnellstmöglich reagiert werden kann.
Mit Fertigstellung und Bezug des Objekts schließlich wird aus der Bauherrengemeinschaft eine Eigentümergemeinschaft.
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