Kriminalprävention in Architektur und Stadtplanung
Kriminologische Grundlagen
Seit den 80er Jahren beschäftigen sich Architektinnen und Architekten in Deutschland, Europa und den USA ausführlich mit dem Thema Sicherheit in Städten und Quartieren. Sicherheit. Anlass waren Überlegungen, in früheren Jahren entstandene Großsiedlung zu überplanen und die dahinter stehenden Planungs- und Wohnkonzepte zu überdenken. Im Ergebnis sind Planungsgrundsätze entstanden, die sich im Laufe der Jahrzehnte etabliert haben.
Einer der Pioniere auf dem Gebiet der raumbezogener Kriminalprävention ist der US-Architekt Oscar Newman. Auf der Grundlage des Programms für Sicherheit auf den Straßen 1986 („Safe Street Act“) und vor dem Hintergrund der 1972 stattgefundenen Sprengung einiger hochgeschossiger Wohnscheiben der Großsiedlung in St. Louis, Missouri, entwickelte er mehrere Planungsansätze für ein sicheres Wohnumfeld. Seine Theorie: Sicherheit ist objektiv bewertbar und subjektiv erfahrbar. Die Belebtheit öffentlicher und privater Räume besteht sowohl in der Durchmischung sozio-ökonomischer Gruppen als auch in der gemischten funktionalen Nutzung des Gebietes und führt zu einer sozialen Kontrolle. Die Auswahl passender baulicher Maßnahmen kann diese scheinbar widersprüchlichen Bedürfnisse unterstützen.
Die vier Planungsansätze Newmans sind:
- Territorialität: Eine Zonierung des Raumes schafft gegenüber Fremden Barrieren und erleichtert eine soziale Kontrolle. Dabei wird von einem direkten Zusammenhang zwischen der menschlichen Wahrnehmung von Raumgestaltung und menschlichem Verhalten ausgegangen. Die Verantwortung der Bewohner für den jeweiligen Raum wird gefördert und das Verhalten Fremder gelenkt.
- Natürliche Überwachung / Wehrhaftigkeit: Die Gestaltung von Gebäuden und Quartieren bspw. durch Ausrichtung von Fenstern zu von der Nachbarschaft regelmäßig genutzten Orten und Räumen erleichtert die informelle soziale Kontrolle für die Wohnbevölkerung. So wird potenziellen Straftätern das Gefühl vermittelt, beobachtet zu werden. Technische Sicherheit im Gebäude erhöht den Schutz zusätzlich. Technische Sicherungsmaßnahmen beim Neubau sollten zum Standard erhoben werden, da sie geringere Kosten verursachen als ihre Nachrüstung.
- Imageförderung und Wertigkeit: Ästhetisch ansprechende und akzeptierte Gebäudeformen und Umfeldgestaltungen etwa mithilfe wertvoller nachhaltiger Materialien, gut dimensionierter Räume oder heller, positiv stimmender Oberflächen und Farben sollen eine Kriminalität fördernde Raumstruktur vermeiden. Dahinter steht das Planungsziel "Wertigkeit durch gute Gestaltung“. Ein geschlossenes Siedlungsbild führt zu einer positiven Außenwirkung und trägt zu einem Selbstbewusstsein der Nutzer bei. So wird die Identifikation mit dem Umfeld gestärkt.
- Milieuplanung: Die Maßstäblichkeit einer Siedlung kann die Bildung von Mini-Nachbarschaften fördern, etwa durch das Verhältnis von möglichst wenig Haushalten pro Eingang, durch die Anordnung von Gebäuden auf einen Bereich hoher sozialer Kontrolle, durch eine Ausrichtung der Fenster auf einen Nachbarschaftsbereich oder durch übersichtlich gestaltete Freiflächen und eine Zonierung von halböffentlichen Übergangsbereichen. Dabei ist es förderlich, wenn die gestalterischen Milieus weitgehend mit den sozialen Milieus harmonieren.
Die städtebauliche Kriminalprävention in Deutschland
Seit den 1980er Jahren wurde auch in Deutschland die städtebauliche Kriminalprävention weiterentwickelt. Mit dem Wiederaufbau nach dem Krieg waren die Städte zunächst dem Prinzip der Funktionstrennung von Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Einkaufen und Erholung gefolgt. Auf diese Weise entstanden vielfach tagsüber unbelebte Wohngegenden oder abends menschenleere Einkaufsstraßen. Auch die Individualisierung der Gesellschaft führte zur Vernachlässigung des öffentlichen Raumes. Insbesondere die Gleichstellungsbeauftragten der Städte und Gemeinden identifizierten in den 1980er Jahren Angsträume im Wohnumfeld und zeigten die unzureichende Berücksichtigung von Frauenbelangen im kommunalen Planungsalltag auf.
Seit Anfang der 1990er Jahre wurde das Thema Sicherheit verstärkt bei der Erarbeitung von Planungskriterien auf Bundes- und Länderebene berücksichtigt. Bei der Erneuerung bestehender Stadtgebiete und der Planung von Siedlungserweiterungen sollten insbesondere die Bedürfnisse und Alltagserfahrungen von Frauen stärkere Berücksichtigung finden. Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen bekam die Planung einer für alle Bevölkerungsgruppen sicheren Stadt einen höheren Stellenwert. Beispielsweise wurde die Nutzungsmischung als städtebauliches Prinzip wiederentdeckt. Die Wiederbelebung des Stadtraums ist ein zentrales Ziel der Kriminalprävention, da die Anwesenheit anderer Menschen das Sicherheitsgefühl erhöht. Und gerade für Kinder sind einsehbare Spielbereiche und Schulwege wichtig.
Grundsätzlich ist seit den 1990er Jahren die Kriminalprävention im Städtebau etabliert und folgt den Handlungsansätzen,
- den Aufwand zu erhöhen, den ein Täter für eine kriminelle Handlung begehen muss,
- zugleich sein Risiko zu erhöhen, dass er beobachtet wird und
- den möglichen Ertrag einer Straftat zu vermindern.
In Nordrhein-Westfalen existiert eine langjährige Kooperation zwischen Planungsbehörden und Polizeidienststellen zum Thema Kriminalprävention im Städtebau. Bereits 1994 hatte das damalige Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr NRW den Kreisen und Gemeinden empfohlen, bei städtebaulichen Planungen kriminalpräventiven Sachverstand einzubeziehen. Auch ein aktueller Runderlass des Innenministeriums vom 23. Oktober 2006 zur polizeilichen Kriminalprävention berücksichtigt städtebauliche Aspekte.
Quellen:
Zentrale Geschäftsstelle Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (Hrsg.): Städtebau und Kriminalprävention – Eine Broschüre für die planerische Praxis, Stuttgart 2005.
Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Stadt und Sicherheit im demografischen Wandel. Bericht über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe (Entwurf), Düsseldorf 2009.
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