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Allgemeine Informationen:

Kriminalprävention in Architektur und Stadtplanung

Die sichere Stadt

Eine lebenswerte Stadt bietet ihren Bewohnern Schutz und Entfaltungsmöglichkeiten. Die Lebendigkeit eines Gebietes verringert Kriminalität und erhöht das Sicherheitsgefühl der Bewohner. Eine sichere und lebenswerte Stadt ist möglichst frei von Kriminalität und Gewalt. Verwahrlosung oder unsoziales Verhalten in der Öffentlichkeit sowie Kriminalität erzeugen ein Unsicherheitsgefühl bei den Bürgern und werden als Beeinträchtigung der Lebensqualität empfunden. Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung sind daher neben den Kriterien Funktionalität und Gestaltung grundlegende Leitmotive in den Kommunen.

Eine Vielzahl von Faktoren und deren Wechselwirkungen sind die Ursachen für die Entstehung von Kriminalität. Die Schwerpunkte liegen zwar überwiegend im sozialen Bereich. Unbestritten ist aber, dass zwischen dem räumlichen Umfeld, den Sozialstrukturen und dem individuellen Verhalten von Menschen ein direkter Zusammenhang besteht. Städtebauliche Strukturen können Straftäter abschrecken oder anziehen und die Begehung von Delikten hemmen oder begünstigen. Sie wirken sich so auf das Sicherheitsgefühl der Menschen aus.

Aus der Vergangenheit sind Beispiele bekannt, bei denen mangelnde Planung, monotone Strukturen, aber auch mangelnde Instandhaltung und Pflege zu einem allgemeinen Niedergang und Verfall städtischer Gebiete beigetragen haben. Vielfach wurden inzwischen öffentliche Räume umgestaltet, um die Möglichkeiten für strafbare Handlungen zu verringern. Die Revitalisierung der Innenstädte durch Modernisierungsmaßnahmen, Wohnumfeldverbesserung, günstigere Verkehrsanbindungen und Baulückenschließung wurden zum Gegenstand neuer Planungskonzepte.

Die Erkenntnis, dass Kriminalprävention eine städtebauliche Dimension aufweist, hat dazu geführt, dass heute die Grundsätze der vorbeugenden Kriminalprävention bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden müssen. So fordert das Baugesetzbuch, die Sicherheit der Bevölkerung bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB).

Planungsempfehlungen

Nachbarschaft und soziale Kontrolle sind wichtige Faktoren für die Sicherheit im städtischen Umfeld. So vermeidet z.B. die Durchmischung von verschiedenen Nutzungen tageszeitliche „Leerstände“, welche als Tatgelegenheit angesehen werden können. Gute Einsehbarkeit, helle Beleuchtung von Straßen, Wegen und Plätzen und intelligent gesetzte Bepflanzungen können ein unbeobachtetes Annähern an Personen und an Gebäude verhindern.

Auf der Grundlage eines Leitbildes für ein Umfeld, das Schutz und Barrieren bietet, entstand zunächst in den USA die „kriminalpräventive Siedlungsgestaltung“ („Crime Prevention Through Environmental Design“, kurz: CPTED). Der Kriminalität soll durch architektonische, freiraumplanerische und städtebauliche Gestaltung von Siedlungen vorgebeugt werden.  

Folgende gestalterischen Maßnahmen können Risiken verringern:

Diese Forderungen stimmen mit dem traditionellen Planungsrepertoire von Architekten und Stadtplanern überein. Mit dem Katalog der Handlungsanweisungen - unter dem Gesichtspunkt der Kriminalprävention formuliert -  werden wichtige Aspekte der Stadtplanung aufgegriffen, wie sie beispielsweise mit dem Begriff der "europäischen Stadt" verbunden sind.

Quelle:
Zentrale Geschäftsstelle Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (Hrsg.): Städtebau und Kriminalprävention – Eine Broschüre für die planerische Praxis, Stuttgart 2005.

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