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Allgemeine Informationen:

Kriminalprävention in Architektur und Stadtplanung

Das sichere Gebäude

Einfamilienhausgebiete sind in der Regel reine Wohngebiete mit Konzentration der Bewohner auf den Schutz und die Abschirmung ihres Eigentums. Strukturen mit zu vielen Einfamilienhäusern sind dabei städtebaulich nicht sinnvoll und sollten mit anderen Nutzungen wie Parks, verdichteten Teilbereichen und Infrastruktureinrichtungen durchmischt werden.

Zonierungen zwischen öffentlichen, halböffentlichen und privaten Räumen reduzieren sich auf die Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem Raum. Städtebauliche integrative Rahmenbedingungen konzentrieren sich somit auf die Verkehrsberuhigung und Straßenführung z.B. als Sackgassen, Anlieger- oder Spielstraßen. Beispielsweise kann eine Platzgestaltung mit Aufenthaltsqualität im Zusammenhang mit Wendehämmern Grundlage einer entstehenden Kommunikation unter Nachbarn bilden.

Die kriminalpräventiven Maßnahmen konzentrieren sich damit auf die Inwertsetzung durch gute architektonische Gestaltung und technische Haussicherung, der hier besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden soll.

Planungsempfehlungen

Gute Einsehbarkeit, helle Beleuchtung für die Wegeführung im Wohnumfeld und intelligent gesetzte Bepflanzungen verhindern ein unbeobachtetes Eindringen auf private Grundstücke und ein unbeobachtetes Annähern an Gebäude.  Wesentlich ist es, dass auch die Rückseiten von Gebäuden, in der Regel die Gartenseite zumindest partiell eingesehen werden kann.

Aus den CPTED-Grundsätzen („Crime Prevention Through Environmental Design“) und anderen Empfehlungen treffen speziell hier auch folgende Aspekte zu:

Technische Prävention

In Einfamilienhäusern führt der einfachste Weg für Einbrecher über die Terrassen- oder Balkontüren und Fenster, während die Zahl von Einbrüchen über die Hauseingangstüre zurückgeht. Manche Täter scheuen selbst nicht, über gut einsehbare Fenster im Frontbereich eines Hauses eindringen zu wollen.

Auch in Mehrfamilienhäusern bevorzugen die Täter ganz besonders in den Erdgeschosswohnungen Terrassen- und Balkontüren, dann folgen die Fenster. Zum Einbruch in den Obergeschossen wird oft ein Weg über vorhandene Einstiegshilfen wie Mülltonnen, Pergolen oder Garagenanbauten gesucht.

Immerhin sind ca. 45 % aller versuchten Wohnungseinbrüche an vorhandenen Sicherungen gescheitert. Sicherheitstechnik gehört neben einer funktionierenden Nachbarschaft und der Bereitschaft, im Einzelfall Zivilcourage aufzubringen und Hilfe zu leisten, zu einer effektiven Kriminalprävention.  Neben Zivilcourage im Fall einer kriminellen Handlung gegen eine Person oder ein Objekt sind auch die Übernahme gemeinschaftlicher Verantwortung für die eigene Umgebung durch Mitgestaltung in der Vorbereitung, die Funktionalität durch nutzerorientierte Planung und der Objektschutz durch geplante Robustheit in der Ausführung von wesentlicher Bedeutung.

Standards für technische Sicherungsmaßnahmen im privaten Wohnbereich

Gute Sicherungstechnik zu überwinden kostet den Täter Zeit, zwingt zu ungewollter Lärmentwicklung und erhöht das Entdeckungsrisiko. Wohnungseinbrecher scheitern häufig an mechanischer Sicherungstechnik wie z. B. widerstandsfähigen Türen, d.h. Türen mit Einbruch hemmenden Komponenten (Schutzbeschlägen, entsprechenden Schließblechen und Schlössern, Mehrfachverriegelungen), Türen mit speziellen Zusatzsicherungen, wie z. B. Querriegelschlössern oder Fenstern / Fenstertüren mit Zusatzsicherungen.

Bei der Beurteilung sind zwei wesentliche Gesichtspunkte zu beachten: die Verwendung von geprüften und zertifizierten Sicherungen bei Neu- oder Umbauten bzw. die Verwendung entsprechender Nachrüstprodukte und die Montage durch geschulte Fachbetriebe. Die Qualität einer mechanischen Sicherungseinrichtung hängt nicht nur vom Produkt, sondern in gleichem Maße auch von ihrem fachgerechten Einbau ab. Es ist allerdings zu empfehlen, die Wahl der Maßnahmen mit unabhängigen Fachleuten, also Architekten oder der Polizei zu besprechen. Nicht jede Maßnahme ist grundsätzlich an jeder Stelle sinnvoll.

Sicherungsmaßnahmen im Neubau

Bei Neu- und Umbauten im privaten Wohnbereich wird grundsätzlich der Einbau geprüfter Einbruch hemmender Fenster, Fenstertüren, Türen etc. mindestens der Widerstandsklasse (WK) 2 nach DIN V ENV 1627 "Fenster, Türen, Abschlüsse - Einbruchhemmung - Anforderungen und Klassifizierung" empfohlen, um einen guten Einbruchschutz zu erhalten.

Bauteile der Widerstandsklasse (WK) 1 weisen lediglich einen Grundschutz gegen Aufbruchversuche mit körperlicher Gewalt auf wie z. B. Gegentreten, Gegenspringen, Schulterwurf, aber nicht in ausreichendem Maße gegen den Einsatz von Hebelwerkzeugen. Sie bieten sich daher nur dort an, wo sie außerhalb jeder Erreichbarkeit für einen Täter in oberen Geschossen eines Wohnhauses liegen.

Sicherungsprodukte im Bereich der Nachrüstung

Sollen bestehende Gebäude nachgerüstet werden, kann ebenfalls auf geprüfte und zertifizierte Produkte zurückgegriffen werden. Die Einbruchsicherheit von Türen und Fenstern mit Standardbeschlägen kann durch ein Nachrüsten mit Zusatzsicherungen auf der Griff-, Schloss- und Bandseite erhöht werden. Der Widerstand von Fenstern, Fenstertüren und Türen gegen Einbruch sollte soweit erhöht werden, dass das Überwinden bzw. "Aufhebeln" mit einfachen Hebelwerkzeugen wie Schraubendrehern erschwert wird. Außerdem kann der Schutz mithilfe feststehender und beweglicher Gitter, Vorsatzgitter, Gitterrostsicherungen sowie vergleichbarer Schutzsysteme erhöht werden.

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