sACHVERSTÄNDIGE
Sachverständigenwesen
Einige Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen haben sich durch eine gezielte Weiterbildung besonderen Sachverstand in speziellen Tätigkeitsfeldern erworben.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Personen, die öffentlich als Sachverständige bestellt und vereidigt wurden, werden von Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders anerkannt, ihren Aussagen und fachkundigen Urteilen wird eine besondere Glaubwürdigkeit beigemessen. Die öffentliche Bestellung erlaubt dem Sachverständigen auf dem Sachgebiet, für das er öffentlich bestellt ist, Gutachten zu erstatten und andere Aufgaben zu erfüllen, insbesondere Beratungen, Prüftätigkeiten, Überwachungen, schiedsrichterähnliche und schiedsgerichtliche Tätigkeiten auszuüben.
Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen vereidigt Sachverständige für eine Reihe von Sachgebieten. Eine Liste der Sachgebiete und der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, die Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen sind, finden Sie hier.
Das IHK-Sachverständigenverzeichnis enthält Angaben zu öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen von Architekten-, Ingenieur- und Landwirtschaftskammer. Zu der Liste gelangen Sie hier.
Informationen für die öffentliche Bestellung
- "Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige"
- Sachgebiet "Gebäudeschäden" PDF-Format (26 KB)
- Sachgebiet "Schäden an Innenräumen und Bewertung von Inneneinrichtungen" PDF-Format (33 KB)
- Sachgebiet "Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken" PDF-Format (281 KB)
- Sachgebiet "Ermittlung von Mieten und Pachten" PDF-Format (21 KB)
- Sachgebiet "Honorare für Leistungen der Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten, Stadtplaner und Ingenieure" PDF-Format (14 KB)
- Garten- und Landschaftsbau, Sportanlagen PDF-Format (32 KB)
- Sachgebiet "Umweltverträglichkeitsstudien und landschaftspflegerische Begleitpläne" PDF-Format (21 KB)
- Sachgebiet "Arbeitsschutz im Hoch- und Tiefbau" PDF-Format (13 KB)
- Sachgebiet "Vorbeugender Brandschutz" PDF-Format (37 KB)
- Sachgebiet "Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau" PDF-Format (37 KB)
- Verfahren zur Feststellung der besonderen Fachkunde
Staatlich anerkannte Sachverständige
Als staatlich anerkannte Sachverständige können Personen anerkannt werden, die über besondere Erfahrung in einem Sachgebiet verfügen, fundierte theoretische Kenntnisse nachweisen und selbstständig tätig sind.
Eine Namensliste der staatlich anerkannten Sachverständigen für "Schall- und Wärmeschutz" in NRW finden Sie hier.
Eine Liste der staatlich anerkannten Sachverständigen für die "Prüfung des baulichen Brandschutzes" in NRW finden Sie hier.
Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen erkennt Sachverständige an für die Bereiche
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Architektenkammer Nordrhein-Westfalen | Zollhof 1 | 40221 Düsseldorf | Telefon: (02 11) 49 67-0 | Telefax: (02 11) 49 67-99 | Internet: www.aknw.de | E-Mail: info@aknw.de

