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sACHVERSTÄNDIGE
Verfahren zur Feststellung der besonderen Fachkunde
Den Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger erhalten Sie bei der Architektenkammer, Zollhof 1 in Düsseldorf.
Den ausgefüllten Antrag schicken Sie bitte mit beigefügten Praxisnachweisen (bereits erstellte Gutachten) an die Architektenkammer. Diese Gutachten werden von einem Fachgremium auf ihre Aussagekraft untersucht.
Das Verfahren zum Nachweis der Sachkunde erfolgt durch Lösung einer schriftlichen Aufgabe, sowie auf Grund eines Fachgespräches mit dem Fachgremium.
Auskünfte erteilt Frau Kohl unter der Rufnummer: 0211 / 4967-22
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen | Zollhof 1 | 40221 Düsseldorf | Telefon: (02 11) 49 67-0 | Telefax: (02 11) 49 67-99 | Internet: www.aknw.de | E-Mail: info@aknw.de

