Insolvenzberatung
Hilfe für Mitglieder in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
"Hilfe zur Selbsthilfe" - Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW) unterstützt Mitglieder, die in wirtschafltiche Schwierigkeiten geraten sind. Seit Januar 2009 vermittelt die AKNW auf Antrag einen Fachanwalt für Insolvenzrecht und bezuschusst die Beratung zudem finanziell. Voraussetzung ist, dass eine Insolvenzgefährdung nachgewiesen wird. Das Angebot richtet sich nicht allein an freischaffende Mitglieder, sondern auch an angestellte Kolleginnen und Kollegen.
Mitglieder der AKNW, die sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden, benötigen eine fachkundige Beratung. Um diese fachkundige Hilfe geben zu können, bietet die AKNW eine finanzielle Unterstützung für eine Erstberatung bei einem Fachanwalt für das Insolvenzrecht an. Diese Erstberatung bezuschusst die AKNW einmalig mit einem Betrag in Höhe von 190 € brutto. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Insolvenzgefährdung besteht. Um dies darzulegen, muss der Antragsteller einen Fragebogen ausfüllen, um in groben Zügen seine Situation zu schildern.
Das Angebot richtet sich nicht allein an freischaffende Mitglieder, sondern auch an angestellte Kollegen. Mitglieder der AKNW, die eine Schuldner- oder Insolvenzberatung benötigen, sollten nicht zögern, vertrauensvoll von diesem Angebot Gebrauch zu machen. Viele Kollegen setzen sich viel zu spät mit dieser Problematik auseinander und vergeben dadurch die Möglichkeit einer rechtzeitigen Sanierung. Sie geraten dadurch in der Regel in noch größere Schwierigkeiten, weil nach der gesetzlichen Regelung in § 5 Absatz 1 und § 6 d) Baukammerngesetz die AKNW verpflichtet ist, Mitglieder aus den jeweiligen Fachrichtungslisten zu löschen, wenn zu vermuten ist, dass die Zuverlässigkeit für die Wahrnehmung der Berufsaufgaben nicht mehr besteht.
Nach der einschlägigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte besteht eine derartige Vermutung bei der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung oder bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Architekten. Mit einer frühzeitigen fachlichen Beratung kann die Insolvenz und die mit ihr verbundenen nachteiligen Konsequenzen verhindert werden.
Fragen zum neuen Angebot beantwortet Rechtsreferent Michael Petri (Tel. 0211 – 49 67 53). Den Fragebogen, mit dem Sie Ihre wirtschaftliche Situation darlegen können, können Sie unten abrufen.
Hinweis:
Sie können den ausgefüllten Fragebogen an die dort genannte Rechtsanwaltskanzlei senden. Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Dr. Trutnau. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe des Fragebogens an die Geschäftsstelle der Architektenkammer wird nicht erfolgen.
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen | Zollhof 1 | 40221 Düsseldorf | Telefon: (02 11) 49 67-0 | Telefax: (02 11) 49 67-99 | Internet: www.aknw.de | E-Mail: info@aknw.de

