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Schlichtung

Auszug aus der Gebührenordnung der Architektenkammer NW (01.01.2005)

§ 4

4. Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle
und dem Schlichtungsausschuss

4.1 Bei nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten setzt die oder
der Vorsitzende entsprechend Umfang, Schwierigkeit und
Bedeutung der Sache Gebühren fest bis zu €  1.500,--

4.2 Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten setzt die oder der
Vorsitzende Gebühren nach der folgenden Aufstellung fest.
Die oder der Vorsitzende kann nach Umfang, Schwierigkeit
und Bedeutung der Sache die Gebühr bis zu dem doppelten
Betrag erhöhen oder bis zur Hälfte des Betrages vermindern.

4.2.1 Grundgebühr

Für anfallende Kosten pauschal € 400,-

4.2.2 Vermögensrechtliche Streitigkeiten

Wert des Streitgegenstandes

Gebühr

bis

5.000

 

200,--

ab

5.001

bis

7.500

250,--

ab

7.501

bis

10.000

300,--

ab

10.001

bis

15.000

325,--

ab

15.001

bis

20.000

350,--

ab

20.001

bis

25.000

400,--

ab

25.001

bis

30.000

425,--

ab

30.001

bis

40.000

475,--

ab

40.001

bis

50.000

525,--

ab

50.001

bis

100.000

650,--

über

100.000

 

1.000,--

4.3. Die oder der Vorsitzende kann nach Umfang, Schwierigkeit und
Bedeutung der Sache die Gebühr bis zu dem doppelten Betrag
erhöhen oder aufgrund besonderer Umstände vermindern.


Architektenkammer Nordrhein-Westfalen | Zollhof 1 | 40221 Düsseldorf | Telefon: (02 11) 49 67-0 | Telefax: (02 11) 49 67-99 | Internet: www.aknw.de | E-Mail: info@aknw.de
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