Schlichtung
Auszug aus der Gebührenordnung der Architektenkammer NW (01.01.2005)
§ 4
4. Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle
und dem Schlichtungsausschuss
4.1 Bei nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten setzt die oder
der Vorsitzende entsprechend Umfang, Schwierigkeit und
Bedeutung der Sache Gebühren fest bis zu € 1.500,--4.2 Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten setzt die oder der
Vorsitzende Gebühren nach der folgenden Aufstellung fest.
Die oder der Vorsitzende kann nach Umfang, Schwierigkeit
und Bedeutung der Sache die Gebühr bis zu dem doppelten
Betrag erhöhen oder bis zur Hälfte des Betrages vermindern.4.2.1 Grundgebühr
Für anfallende Kosten pauschal € 400,-
4.2.2 Vermögensrechtliche Streitigkeiten
Wert des Streitgegenstandes
Gebühr
bis
€
5.000
€
200,--
ab
€
5.001
bis
€
7.500
€
250,--
ab
€
7.501
bis
€
10.000
€
300,--
ab
€
10.001
bis
€
15.000
€
325,--
ab
€
15.001
bis
€
20.000
€
350,--
ab
€
20.001
bis
€
25.000
€
400,--
ab
€
25.001
bis
€
30.000
€
425,--
ab
€
30.001
bis
€
40.000
€
475,--
ab
€
40.001
bis
€
50.000
€
525,--
ab
€
50.001
bis
€
100.000
€
650,--
über
€
100.000
€
1.000,--
4.3. Die oder der Vorsitzende kann nach Umfang, Schwierigkeit und
Bedeutung der Sache die Gebühr bis zu dem doppelten Betrag
erhöhen oder aufgrund besonderer Umstände vermindern.
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