Schlichtung
Hilfe bei der Beilegung von Streitigkeiten
Streitigkeiten und juristische Auseinandersetzungen im Planungsbereich müssen nicht vor Gericht enden. Unter dem Motto "Schlichten statt richten" bietet die Architektenkammer mit ihrer Schlichtungsstelle und dem Schlichtungsausschuss zwei Gremien an, die mit den beteiligten Streit-Parteien nach einer einvernehmlichen Lösung suchen.
Die Schlichtungsstelle ist dabei für Differenzen zwischen einem Mitglied der AKNW und einem Dritten, z. B. einem Bauherrn, zuständig.
Der Schlichtungsausschuss ist gefordert, wenn es zu ernsthaften Meinungsverschiedenheiten zwischen Mitgliedern der Kammer kommt.
- Verfahrensablauf vor der Schlichtungsstelle
- Schlichtungsordnung für die Schlichtungsstelle (PDF, 22 KB)
- Verfahrensablauf vor dem Schlichtungsausschuss (PDF, 28 KB)
- Schlichtungsordnung für den Schlichtungsausschuss (PDF, 17 KB)
- Gebührenordnung
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