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Service für Mitglieder

Hilfe in Notfällen - Härtefonds der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

Aufgabe des Härtefonds

Immer wieder kommt es zu unverschuldeten schweren Notfällen bei Kolleginnen und Kollegen. In solchen Fällen soll schnelle und unbürokratische Hilfe angeboten werden können. Im Rahmen des Härtefonds werden Beratungsleistungen finanziert, die sich insbesondere auf die Weiterführung eines Architekturbüros nach dem Tode des Büroinhabers sowie auf Versicherungs- und Versorgungsleistungen beziehen.

Leistungsempfänger

Eine Leistung des Härtefonds können Mitglieder aller Tätigkeitsarten der AKNW sowie im Falle ihres Todes deren Ehegatten oder unterhaltsberechtigte Kinder erhalten, die in eine Notlage geraten sind und deren Einkommen nicht ausreicht, die erforderliche Beratung selbst zu zahlen.

Verfahren

Beratungsleistungen können schriftlich oder mündlich bei der Geschäftsstelle der AKNW beantragt werden. Die Geschäftsstelle veranlasst, dass ein Vorgespräch mit einem Berater geführt wird, um Art und Umfang weiterer Beratungsleistungen abzuklären. Darüber hinaus wird in einem solchen Vorgespräch festgestellt, ob eine wirtschaftliche Notlage vorliegt, die eine weitere Inanspruchnahme des Härtefonds rechtfertigt.


Architektenkammer Nordrhein-Westfalen | Zollhof 1 | 40221 Düsseldorf | Telefon: (02 11) 49 67-0 | Telefax: (02 11) 49 67-99 | Internet: www.aknw.de | E-Mail: info@aknw.de
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