AKNW-Vorstand: Arbeitsplatz Architekturbüro

Wie wirkt sich die derzeit gute konjunkturelle Lage auf die Architekturbüros in NRW aus - und was bedeutet das für die Arbeit der angestellten Architektinnen und Architekten? Mit dieser Frage befasste sich der Vorstand der Architektenkammer NRW u.a. in seiner externen Sitzung am 11. Juli, die auf der Landesgartenschau NRW in Bad Lipp-springe stattfand. „Die aktuelle Befragung unserer Mitglieder zeigt, dass sich die Arbeit in den Büros verdichtet“, fasste AKNW-Präsident Ernst Uhing die Ergebnisse der jüngsten Mitgliederbefragung zusammen. „Gleichzeitig bemühen sich viele Büroinhaber darum, den Bedürfnissen der Arbeitnehmer entgegen zu kommen und als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben.“

17. Juli 2017von Christof Rose

Die Befragung der angestellten Kammermitglieder war vom Institut Hommerich-Forschung auf Vorschlag des Kammerausschusses „Belange der Tätigkeitsarten“ durchgeführt worden. 63 % der Befragten gaben an, dass die Arbeitsbelastung durch die gesteigerte Auftragslage gestiegen sei. Parallel zu dieser Entwicklung konnten 44 % aber auch eine Steigerung des Gehalts erreichen. Die Mehrzahl der Arbeitgeber unterstützt ihre Angestellten bei der notwendigen beruflichen Fortbildung: 60 % werden von ihrem Arbeitgeber dafür freigestellt, bei 38 % werden auch die Kosten für die Fortbildung übernommen. Besondere Aufmerksamkeit schenkte der Kammervorstand den Ergebnissen der Frage zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hier zeigte sich ein deutlicher Unterschied zwischen den Geschlechtern, wenn es darum geht, Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu betreuen: Während 96 % der Männer in diesem Fall weiterhin Vollzeit arbeiten, trifft das nur auf 26 % der Frauen zu. „Es ist wichtig für unsere angestellten Mitglieder, zu wissen, wie die Arbeitssituation in der Branche sich insgesamt entwickelt“, erläuterte Claus Klein, Vorsitzender des Ausschusses „Belange der Tätigkeitsarten“. Der Vorstand beauftragte den Ausschuss, die Ergebnisse auszuwerten. Die Umfrage soll in der September-Ausgabe des DAB NRW und vorab auf der Homepage der AKNW veröffentlicht werden.

Koalitionsvertrag mit guten Ansätzen

Als vielseitig und insgesamt positiv wertete der Kammervorstand den Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung. Die angekündigte Fortführung des geförderten Wohnungsbaus auf hohem Niveau, das Ziel einer beschleunigten Bearbeitung von Bauantragsverfahren und die Überprüfung der Energieeinsparverordnung wurden begrüßt. Auch das Ziel, das Thema „Heimat“ durch eine gezielte Unterstützung des ländlichen Raumes intensiv zu bearbeiten und mit den Ressorts „Bauen“ und „Kommunales“ zu verbinden, wurde als ambitionierter Ansatz gutgeheißen. „Wir werden nun intensive Gespräche mit den zuständigen Ministern und Staatssekretären führen und auch den Kontakt zu den neuen Baupolitikern der Parteien und Landtagsfraktionen systematisch pflegen“, kündigte Präsident Ernst Uhing an.

Regionaler Gestaltungsbeirat für OWL
Mit Freude nahm der Vorstand der Architektenkammer NRW einen Bericht von Vizepräsident Michael Arns zur Kenntnis, dass der Landschaftsverband Westfalen-Lippe nun einen ersten „Mobilen Gestaltungsbeirat“ in NRW einrichten wolle, um den ländlichen Raum in Ostwestfalen baukulturell zu unterstützen. „Wir haben lange dafür geworben“, erklärte Arns. Das gute Beispiel der gegenwärtig 45 Gestaltungsbeiräte in NRW habe nun Früchte getragen. Gedacht ist an einen Expertenpool, aus dem bei Bedarf ein Gestaltungsbeirat für die jeweilige Gemeinde berufen wird.

Landesgartenschauen fortführen!
Einhellig positiv wertete der Vorstand der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen das Förderinstrument der „Landesgartenschauen“. Nach einem geführten Rundgang über die aktuelle LaGa Bad Lippspringe, durch welche der Kurort dauerhaft eine qualitätvolle Erweiterung seines Kurparks erhält, stellte Präsident Ernst Uhing fest: „Die Landesgartenschau-Gesellschaften achten darauf, dass ihre Projekte dauerhaft angelegt sind. Die Ergebnisse der jüngsten LaGa konnten und können sich sehen lassen und sind ein Gewinn für die Bürgerinnen und Bürger und für das Land NRW.“

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