AKNW-Vorstand: "Windkraft weiter nutzen"

Der Vorstand der Architektenkammer NRW diskutierte am 7. November über Änderungen zum „Windkrafterlass NRW“, die Novelle zum Baukammerngesetz und die Rolle von Gestaltungsbeiräten in den NRW-Kommunen.

09. November 2017von Christof Rose

Die Vorschriften zur Nutzung der Windenergie in Nordrhein-Westfalen müssen nach Überzeugung der Architektenkammer NRW so gestaltet werden, dass über den Neubau und die Erneuerung von Windenergieanlagen nach Abwägung der Auswirkungen auf die Schutzgüter rechtsicher entschieden werden kann.

Der „Entwurf des Änderungserlasses zum Windenergieerlass NRW“ justiert insbesondere die Anforderungen an den vorbeugenden Immissionsschutz neu. Der Vorstand der AKNW beschloss in seiner Sitzung am 7. November einstimmig eine Stellungnahme, in der die Kammer die bislang vorgeschriebene Abstandsregelung von 1500 Metern von Windenergieanlagen zu Wohngebieten als „nicht sachdienlich“ ablehnt. „Dadurch würde das noch vorhandene Flächenpotenzial in unserem Land für Windenergieprojekte erheblich reduziert“, heißt es in der Stellungnahme.

„In der Praxis können in zahlreichen Fällen auch bei geringeren Abständen die Vorschrif-ten der TA Lärm eingehalten werden“, erläuterte Vorstandsmitglied Karl-Heinz Danielzik die Stellungnahme, die vom Ausschuss „Landschaftsarchitekten“ erarbeitet worden war. Gleichzeitig regt die Architektenkammer in der Stellungnahme an, das politische Ziel zu definieren, „Windenergieanlagen und Windfarmen durch geeignete Planungs- und Beteiligungs-prozesse qualitätvoll zu gestalten und ihnen damit einen gesellschaftlichen und ästheti-schen Wert zu geben“.

Novelle zum Baukammerngesetz

In die Aktualisierung des nordrhein-westfälischen Baukammerngesetzes kommt endlich Bewegung. NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach bekräftigte u.a. auf der Vertreterversammlung der AKNW im Oktober, dass der Novellierungsvorschlag Mitte des kommenden Jahres vorliegen soll. „Es ist erfreulich, dass die neue Landesregierung sich dieses für uns zentralen Themas so schnell annimmt“, bekräftigte Kammerpräsident Uhing in der Vorstandssitzung.

Die AKNW fordert schon seit längerem die Fortschreibung des Berufsbildes im Baukammerngesetz, welches die Grundlage der Arbeit für die Architektenkammer NRW und auch die Ingenieurkammer-Bau bildet. Notwendig ist zudem die Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union, bei der es um Fragen der Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der Kammer geht.

Gestaltungsbeiräte setzen sich durch

Immer mehr Städte in Nordrhein-Westfalen zeigen sich vom Nutzen eines „Gestaltungsbeirats“ überzeugt. Wie AKNW-Vizepräsident Michael Arns dem Vorstand berichtete, gibt es mittlerweile 47 dieser Beratungsgremien, die Kommunen bei wichtigen Planungs- und Gestaltungsvorhaben beraten. Ein Erfahrungsaustausch am 11. Oktober im Haus der Architekten habe erneut gezeigt, wie wichtig es ist, die individuelle Struktur und Arbeit dieser Gremien immer wieder abzugleichen. „Gestaltungsbeiräte haben sich in NRW zu einem Erfolgsmodell entwickelt“, freute sich Michael Arns, der selbst Mitglied in zwei Beiräten ist.

Vorstandsmitglied Prof. Rolf-Egon Westerheide konnte ergänzend von einem bundesweiten Treffen von Gestaltungsbeiräten in Freiburg berichten, zu dem die Bundesstiftung Baukultur eingeladen hatte. „Der positive Einfluss der Arbeit der Planungsbeiräte ist unstrittig“, meinte Westerheide. NRW könne hier viel Erfahrung einbringen. Der Vorstand beschloss, dass die Architektenkammer NRW den Austausch - auch bundesweit - intensivieren möge.

Einsatz für geregelte Wettbewerbe

Das Engagement der AKNW ist nicht nur eine Aufgabe, die der Kammer durch das Baukammerngesetz NRW aufgegeben wird. „Geregelte Wettbewerbsverfahren sind ein Aushängeschild unseres Berufsstandes und gehören fest zu unserem Selbstverständnis“, erklärte Vorstandsmitglied Jochen König, Vorsitzender des Ausschusses „Wettbewerbe und Vergabe“. Anlass waren Ankündigungen des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW, künftig wieder mehr geregelte Wettbewerbe ausloben zu wollen.

Der BLB reagiert damit offenbar auf eine Vorgabe von NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper, der jüngst im Gespräch mit AKNW-Präsident Ernst Uhing die Bedeutung des Wettbewerbswesens für die Baukultur in NRW bekräftigt hatte.

Der Vorstand der Kammer zeigte sich erfreut über diese Entwicklung, für welche die Kammer seit langem geworben hatte. „Wir stehen den politisch Verantwortlichen weiter gerne mit Rat und Tat zur Seite, damit es endlich wieder zur Regel wird, dass für wichtige Bauaufgaben des Landes Architektenwettbewerbe durchgeführt werden“, betonte AKNW-Präsident Ernst Uhing. 

Neue Schritte zum Baukunstarchiv

Mit großer Zustimmung nahm der Kammervorstand auch den Bericht von Hauptgeschäftsführer Markus Lehrmann auf, nach dem das Projekt „Baukunstarchiv NRW“ in Dortmund gegenwärtig auf die Zielgerade einbiegt. „Wir werden mit 65 wertvollen Nachlässen starten können, die von der TU Dortmund als Dauerleihgabe in das neue Archiv eingebracht werden“, gab Lehrmann bekannt, der auch die Geschäftsführung des Baukunstarchivs NRW in Dortmund übernommen hat. Entsprechende Verträge mit der TU Dortmund, die ein enger Kooperationspartner des Archivs sei, konnten nun zur Unterschriftsreife gebracht werden.

Auch hätten sich die Gesellschafter der Baukunstarchiv NRW gGmbH jetzt mit der Stadt Dortmund als Eigentümerin des Gebäudes „Ostwall 7“ darüber verständigt, dass einige Räume, die noch nicht für die Archivnutzung benötigt werden, an Institutionen oder Verbände für „archivaffine Nutzungen“ vergeben werden dürfen. „Damit wird das Baukunstarchiv NRW eine weitere Öffnung in die Gesellschaft und Belebung erfahren“, urteilte der Kammervorstand zustimmend. Die Eröffnung des Archivs ist Herbst 2018 geplant.                  


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