BKI-Neuerscheinung: Kommentar zum neuen Architektenvertragsrecht

Zum 1.1.18 tritt das neue Architektenvertragsrecht in Kraft. Das BKI hat zum neuen Gesetz einen umfassenden Kommentar herausgegeben.

01. Dezember 2017von pm/mel

Das vom Bundestag im März 2017 verabschiedete Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft. Insbesondere das Werkvertragsrecht weist große Veränderungen für Architekten und Ingenieure auf. Erstmals finden sich Regelungen im BGB zur Teilabnahme oder Gesamtschuld, die ausschließlich für Architekten und Ingenieure gelten.

Das Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern (BKI) hat zum neuen Gesetz einen umfassenden Kommentar herausgegeben. Die für den Architekten- und Ingenieurvertrag wichtigsten Änderungen werden prägnant und praxistauglich dargestellt und bewertet. Zusätzlich erhalten Anwender wertvolle Hilfestellungen zu den Auswirkungen.

Weitergehende Informationen zur BKI-Neuerscheinung "Neues Architektenvertragsrecht" erhalten Interessierte unter www.bki.de/avr-2018

Der Kommentar-Band (ISBN 978-3-945649-52-7) kann ab sofort beim BKI 4 Wochen kostenlos zur Ansicht mit Rückgaberecht zum Preis von 49 Euro inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten bestellt werden, Tel: 0711 954 854-0, E-Mail: info@bki.de.

Die Architektenkammer NRW hat zum neuen Architektenvertragsrecht auch einen Praxishinweis veröffentlicht: Download (PDF).

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