Repräsentative Umfrage unter den angestellten Mitgliedern der Architektenkammer NW

Gehaltsumfrage: Einkommensstruktur der angestellten Architekten in NRW

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat auf Initiative des Ausschusses „Belange der Tätigkeitsarten“ unter den angestellten Kammermitgliedern im Anschluss an die Umfrage des Jahres 2000 erneut eine Gehaltsumfrage durchgeführt. Diese umfasst erstmalig auch die im öffentlichen Dienst beschäftigten Kammermitglieder. Den Ergebnissen, die im Folgenden dargestellt werden, liegen nicht überprüfte Angaben der Mitglieder zu Grunde.

12. November 2004von Michael Petri

Von den insgesamt 11.492 versandten Fragebögen wurden 3.277 an die Architektenkammer zurückgesandt. Da die Umfrage ausschließlich unter Kammermitgliedern durchgeführt wurde, konnten Berufsanfänger vor der Eintragung in die Architektenliste nicht erfasst werden. Die dargestellten durchschnittlichen Einkommen können insofern nicht auf Absolventen, die eine erste Anstellung anstreben, übertragen werden.
Hinzuweisen ist darauf, dass ein Vergleich mit den Gehaltsumfragen aus den Jahren 1996 und 2000 aufgrund einer Optimierung der Fragebögen nur schwer möglich ist. Durch eine nunmehrige Vereinheitlichung der Fragebögen mit denen anderer Bundesländer wurde dagegen Wert auf einen direkten Vergleich mit dortigen Umfragen gelegt.  

I. Grundlagen der Erhebung 

Die Kammermitglieder wurden in drei Gruppen eingeteilt:
- Kammermitglieder, die in einem Architektur- oder Planungsbüro beschäftigt sind;
- Kammermitglieder, die in der gewerblichen Wirtschaft beschäftigt sind und
- Kammermitglieder, die im öffentlichen Dienst tätig sind.
Von den insgesamt ausgewerteten Fragebögen gehörten 1.367 Teilnehmer zu den Angestellten in Architekturbüros, 688 zu den Angestellten in der gewerblichen Wirtschaft und 867 Mitglieder zu Angestellten im öffentlichen Dienst. Innerhalb dieser drei Gruppen wurde jeweils nach Tätigkeitsmerkmalen unterschieden. Die beiden Tätigkeitsgruppen werden dabei im Folgenden mit Gruppe A und Gruppe B bezeichnet. In der Tätigkeitsgruppe A sind Angestellte, die nach Anleitung Aufgaben selbstständig ausführen. In der Tätigkeitsgruppe B sind Angestellte, die selbstständig Aufgaben ausführen bzw. eine leitende Funktion innehaben. 

II. Die wichtigsten Ergebnisse 

Je nach Tätigkeitsgruppe und Berufsjahren beträgt die Spannbreite des durchschnittlichen Bruttojahresgehaltes 2003 bei Mitgliedern der Architektenkammer
- in Architektur- oder Planungsbüros zwischen 31.000 € und 60.000 €
- in der gewerblichen Wirtschaft zwischen 41.000 € und 74.000 €
- im öffentlichen Dienst zwischen 39.000 € und 57.000 €
Das durchschnittliche Brutto-Jahresgehalt eines jungen Kammermitglieds, das in einem Architektur- oder Planungsbüro beschäftigt ist, liegt bei etwa 33.400 € (einschließlich aller zusätzlichen Geldleistungen und Überstundenvergütun­gen). Nach fünf- bis zehnjähriger Beschäftigung als Architekt bzw. Architektin, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner erhöht sich das Durchschnittsgehalt auf etwa 39.300 €.  

Gehaltsanpassung 

Die Vergütung der im öffentlichen Dienst tätigen Kammermitglieder richtet sich grundsätzlich nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT). Ein Drittel der Befragten wird nach der BAT-Gruppierung II eingestuft, ein weiteres Drittel nach BAT III und ein Viertel wird nach BAT IV vergütet. 11 % erhalten eine Vergütung nach BAT I.
Während bei 96 % der Beschäftigten im öffentlichen Dienst das Gehalt regelmäßig angepasst wird, trifft das bei den Beschäftigten in der gewerblichen Wirtschaft bei rund 53 % zu und bei den Beschäftigten in Architektur- oder Planungsbüros bei nur etwa 10 %. Hier wird eine Anpassung verstärkt in unregelmäßigen Abständen vorgenommen. 

Überstunden

Unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis leisten ca. 90 % aller Mitglieder Überstunden. 8,3 % der Beschäftigten im öffentlichen Dienst erhalten hierfür keine Vergütung. Bei den Beschäftigten in Architektur-/Planungsbüros ist das bei etwa der Hälfte der Fall (46,7 %), in der gewerblichen Wirtschaft  bleiben bei 59 % Überstunden ohne Lohnausgleich.
Während im öffentlichen Dienst ein Frei­zeitausgleich erfolgt und bei Architektur- und Planungsbüros noch in 41 % der Fälle ein Freizeitausgleich gewährt wird, ist das in der gewerblichen Wirtschaft nur in 35 % der Fälle üblich. 

Frauen erhalten geringeres Gehalt 

70 % der Befragten weisen einen Fachhochschulabschluss auf. Auffallend ist, dass vornehmlich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft verstärkt männliche Mitarbeiter einstellen, die ein Studium an einer Fachhochschule bzw. Berufsakademie absolviert haben. Auch werden in der gewerblichen Wirtschaft die Gehälter der männlichen Befragten regelmäßig verstärkt angepasst, bei den Kolleginnen dagegen kaum.
Weibliche angestellte Mitglieder erhalten insgesamt im Durchschnitt ein geringeres Gehalt als ihre männlichen Kollegen. Je nach Tätigkeitsgruppe und Berufsjahren beträgt die Abweichung vom Durchschnitt zwischen -3,5 % und -15 %. Während 3 % der männlichen Angestellten weniger als 37 Stunden in der Woche als Arbeitszeit vereinbart haben, sind es bei den weiblichen Mitgliedern fast ein Viertel (24,4 %) der Befragten, die in Teilzeit arbeiten.
Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass das Gehalt mit Zunahme der Bürogröße steigt. In Architektur- und Planungsbüros mit mehr als 20 Mitarbeitern kann dies zum Teil bis zu 5.000 € über dem Durchschnittsgehalt eines kleinen Büros mit bis zu fünf Mitarbeitern liegen. Bei Betrieben der gewerblichen Wirtschaft kann diese Spanne in der Tätigkeitsgruppe A des Fragebogens sogar bis zu 10.000 € betragen.
Bemerkenswert ist, dass Berufsanfänger, die in Architektur- und Planungsbüros tätig sind, im ländlichen Raum im Durchschnitt tendenziell mehr verdienen als die Kollegen und Kolleginnen in den Großstädten und Ballungsräumen. Dieser Unterschied gleicht sich mit zunehmenden Beschäftigungsjahren an und kehrt sich bei den Führungskräften sogar um: Angestellte der Tätigkeitsgruppe B der Befragung im Bereich der Großstädte und Ballungsräume steigen mit zunehmender Berufserfahrung stärker im Gehalt an als die Kollegen der Tätigkeitsgruppe B in ländlichen Bereichen. 

Besondere Zuwendungen 

Weihnachtsgeld bzw. ein 13. Monatsgehalt erhalten 73 % der Befragten. Dieses liegt durchschnittlich bei 2.150,- €. Die Hälfte der Befragten erhält ein Urlaubsgeld, dass im Durchschnitt bei 475,- € liegt. Erfolgsprämien werden fast ausschließlich in der gewerblichen Wirtschaft gezahlt. Hier erhält ein Drittel der Befragten im Durchschnitt einen Betrag von 2.600,- €.
Im öffentlichen Dienst werden am häufigsten Fortbildungsveranstaltungen wahrgenommen; neun von zehn angestellten Architektinnen und Architekten bilden sich regelmäßig fort. Hingegen nehmen nur etwa 57 % der in Architektur- und Planungsbüros Beschäftigten an Fortbildungsmaßnahmen teil. Auch erklärt sich der öffentliche Arbeitgeber nahezu ausnahmslos bereit, die Beschäftigten zur Teilnahme an Fortbildungen unter Fortzahlung der Vergütung zu beurlauben und die Kosten der Fortbildung zu übernehmen. Letzteres ist gerade bei den Beschäftigten in Architektur- und Planungsbüros nur in zwei von drei Fällen gegeben. Frauen und Männer weisen eine gleich hohe Teilnehmerquote an Fortbildungsveranstaltungen auf.
Auffallend ist, dass in Architektur- und Planungsbüros trotz bestehender gesetzlicher Verpflichtung in 14 % der Fälle kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt.

Einkommen von angestellten Architekten in einem Architektur-/Planungsbüro
(gilt nicht für Absolventen vor Eintragung in die Architektenliste) 

Tätigkeits-
gruppe (TG)***    Berufsjahre 
                         bis 5             6 bis 10           11 bis 20        über 20                   
Durchschnitt
TG A                   31.229 (181*) 37.249 (145)  41.142 (66)     43.046 (26)
TG B                   35.523 (158)   41.204 (274)   47.572 (252)   59.642 (95) 

1 bis 5 Mitarbeiter
TG A                   29.306 (68)    35.119 (57)     38.396 (25)    40.146 (14)
TG B                   34.107 (75)    38.573 (99)     43.182 (71)    49.705 (33) 

6 bis 10 Mitarbeiter
TG A                   32.344 (49)    38.315 (32)     41.988 (17)    51.406  (6)
TG B                   36.495 (33)    41.050 (72)     45.566 (64)    67.756 (22) 

11 bis 20 Mitarbeiter
TG A                   31.833 (26)    36.464 (22)     42.933  (7)     41.741  (5)
TG B                   36.791 (15)    45.326 (45)     50.058 (42)    57.317 (15) 

mehr als 20 Mitarbeiter
TG A                   32.890 (37)    40.324 (34)     43.598 (17)    **         (1)
TG B                   37.099 (35)    42.702 (57)     51.960 (74)    67.015 (25) 


* Anzahl der Rückmeldungen        
** nicht repräsentativ
*** Tätigkeitsgruppe A: Angestellte, die nach Anleitung Aufgaben selbstständig ausführen; Tätigkeitsgruppe B: Angestellte, die selbstständig arbeiten bzw. leitende Angestellte.

III. Resümee 

Der größte Teil der im Arbeitsverhältnis stehenden Mitglieder findet nach wie vor eine Beschäftigung im klassischen Tätig­keitsfeld eines Architektur- oder Planungsbüros. Auch hält der Großteil der Befragten nach wie vor an einem praxisorientierten Fachhochschulstudium fest. Beim Thema "Fortbildung" ist auffallend, dass Männer und Frauen in etwa gleich häufig an Fortbil­dungsveranstaltungen teilnehmen. Dies zeigt, dass auch den vornehmlich in Teilzeitbeschäftigung tätigen Frauen im gleichen Maße die Möglichkeit der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen eingeräumt wird.
Hinsichtlich der Frage einer regelmäßigen Gehaltsanpassung oder der Vergütung von Überstunden zeigt die Auswertung, dass die Anwendung von Tarifverträgen in Architektur- und Planungsbüros nach wie vor die Ausnahme darstellt.  

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