Gestaltungsbeiräte und Öffentlichkeit

"Seit unserem letzten Treffen hat sich die Zahl der Planungs- und Gestaltungsbeiräte in Nordrhein-Westfalen auf 47 erhöht!" Mit dieser guten Nachricht konnte Michael Arns, Vizepräsident der AKNW, am 11. Oktober 2017 in Düsseldorf die Vorsitzenden der nordrhein-westfälischen Planungsbeiräte und die zuständigen kommunalen Vertreter begrüßen. Alle zwei Jahre lädt die Kammer zu einem Erfahrungsaustausch über die Arbeit der Gestaltungsbeiräte in NRW ins Haus der Architekten ein.

08. November 2017von Herbert Lintz

Thema war unter anderem die Frage, ob auch in NRW ein mobiler Gestaltungsbeirat eingerichtet werden könne. Während bundesweit bereits acht „regionale“, „mobile“ oder „temporäre“ Beiräte bestehen, konnte bislang in NRW noch kein regionaler Gestaltungsbeirat erprobt werden. Hierunter versteht Arns einen Beirat auf übergeordneter Ebene, wie zum Beispiel bei einem Kreis, wo die Kommunen diesen für anstehende Einzelprojekte anfordern können. Gerade in ländlichen Kommunen mit enger Personalausstattung oder ohne eigene Bauverwaltung besteht ein besonderer Beratungsbedarf, zumal oft kein Etat für baukulturelle Angelegenheit verfügbar ist. Michael Arns zeigte sich in dem Treffen zuversichtlich, dass es in absehbarer Zeit auch zu einem solchen zeitlich und örtlich begrenzten Angebot für kleine Gemeinden kommen werde. 

Sitzungen öffentlich durchführen?

Schwerpunkt des Treffens war die Frage, wie Ergebnisse der Gestaltungsbeiräte der Öffentlichkeit vermittelt werden können. Als Impuls stelle der Arnsberger Planungsdezernent und Stadtplaner Thomas Vielhaber die Arbeitsweise des dortigen Gremiums vor. Der Arnsberger „Beirat für Stadtgestaltung“ ist eingebettet in die örtliche Gesamtstrategie, bei der Baukultur als besonderer Standortfaktor und Beitrag für die Bindung der Menschen an die Stadt angesehen wird. „Wir wollen das öffentliche Bewusstsein für Baukultur stärken und die Bürgerinnen und Bürger eng in den städtebaulichen Gestaltungsprozess einbeziehen“, erläuterte Thomas Vielhaber. Die Arbeit des Beirats sei daher vor einigen Jahren neu ausgerichtet worden. Nach einer vorlaufenden Ortsbesichtigung durch das Gremium sind die Debatten nun in einem öffentlichen Sitzungsteil für interessierte Bürger zugänglich. „Damit können Leitbilder und örtliche Anknüpfungspunkte unmittelbar vermittelt werden“, erklärte Vielhaber. Die Zuhörer wirkten zusätzlich als Multiplikatoren für die Vermittlung in der Öffentlichkeit. Prozesse und Entscheidungen beim Planen und Bauen würden insgesamt transparenter und besser nachvollziehbar. Für den Investor könne das Durchlaufen des Verfahrens damit zu einem „Qualitätssiegel“ werden. 

Transparenz, mediale Resonanz, Akzeptanz

Der öffentliche Diskurs eines Beirats ersetzt allerdings keine Bürgerbeteiligung, zumal die Zuhörer keine Rückfragen stellen oder sich in die Diskussion einbringen können; das sieht man auch in Arnsberg so. Gleichwohl besuchen viele scheinbar Betroffene die Sitzungen, aber auch die an Baukultur grundsätzlich Interessierten. Öffentliche Sitzungen führen zu einer Resonanz in der Presse, wobei Sachkritik leider schnell als negativ verstanden und in zugespitzter Form dargestellt wird. Nachbesprechungen mit der Presse und Erklärungen zum Ablauf und den Inhalten haben aber auch zu positiver Berichterstattung und öffentlichem Lob für die Arbeit und Entscheidungen geführt.

Eine Beratung auf fachlicher Augenhöhe passt besser in den nicht öffentlichen Teil einer Sitzung, um Frustration bei Bauherren und Architekten zu vermeiden, wenn sie sich freiwillig dem Procedere unterziehen. Eine kritische Würdigung und Beratung eines Entwurfs kann dann deutlicher formuliert werden als im Beisein von Bürgern. Im öffentlichen Teil muss Sachkritik zurückhaltender geäußert werden, damit der besondere Sprachduktus der Architektenkritik nicht missverstanden wird und sich dann ungefiltert am nächsten Tag in der örtlichen Presse wiederfindet.

Erfahrungen aus NRW-Städten

Bislang wird nur in wenigen Städten wie Arnsberg, Bonn, Duisburg, Münster und Soest die Öffentlichkeit in die Arbeit des Planungsbeirats einbezogen, und zwar ausschließlich passiv. So werden in Münster die Projekte zwar der Öffentlichkeit vorgestellt, die eigentliche Beratung erfolgt dann aber intern. In Bonn versteht sich der Beirat eher als Impulsgeber für Verfahren und trägt seine Arbeit in einer zentralen Veranstaltung in die Öffentlichkeit. Mit Pressekonferenzen und Pressefahrten wählt Dortmund ein ergänzendes Format zur Unterrichtung der Allgemeinheit. Auch Broschüren über die bisherige Arbeit des Beirats können die öffentliche Ansprache verbessern. 

Noch repräsentiert die Einbeziehung der Politik in den meisten Kommunen stellvertretend die Öffentlichkeit. So werden in Bielefeld, einem der ältesten Beiräte in NRW, die Ergebnisse im nicht-öffentlichen Teil des Stadtentwicklungsausschusses vorgestellt. Zumeist sind Vertreter der Politik ohnehin in die Arbeit der Beiräte einbezogen, lediglich an Abstimmungen können sie sich nicht beteiligen.

Die Philosophie der Gemeinden, wie Beiräte besetzt werden, hat sich in den letzten Jahren deutlich gewandelt. Bestanden die Gremien früher oft aus ortsansässigen Architekten, besteht diese Form aktuell nur noch in zwei Städten. Neben einigen Mischformen wird die überwiegende Zahl der Beiräte nun mit externen Mitgliedern besetzt. Damit bleibt der Blick auf die Sachfragen objektiv und unverstellt von eigenen Interessen oder der Sorge um Konkurrenz. Für die externen Mitglieder sollte deshalb vereinbart werden, dass sie keine örtlichen Aufträge, zumindest aber keine städtischen Aufträge annehmen oder wie in Dortmund nur mit Ratsbeschluss. Vereinzelt ist dies sogar wie in Kamp-Lintfort mit Karenzzeiten verbunden. Bei solchen Beschränkungen lohnt dann die Rotation, die aber auch gewählt wird, um immer wieder neue Sichtweisen in den Gremien zu erhalten. Während manche Kommunen noch ausschließlich auf das ehrenamtliche Engagement der Beiratsmitglieder setzen, honorieren die meisten Städte die Beiratsmitglieder zwischen Entschädigungen für sachkundige Bürger bis zu den üblichen Halbtagessätzen für Jurymitglieder.

Gütesiegel für Investoren

Nicht jeder Bauherr und auch nicht jeder Architekt ist erfreut, wenn sein Projekt dem Gestaltungsbeirat vorgelegt wird. Dies umso weniger, wenn der Diskurs öffentlich geführt wird. Doch diese Situation ändert sich allmählich: Investoren und Architekten suchen vermehrt den Dialog mit fachkundigen Kollegen, um dem eigenen baukulturellen Anspruch gerecht zu werden. Gerade wenn planungsrechtliche Grundlagen geschaffen werden müssen, wenn Abweichungen oder Befreiungen erforderlich sind oder wenn sich die Frage stellt, ob sich das Projekt einfügt, ist die Meinung des Beirats gefragt. Und oft ist dieser Themenkanon auch das Mittel einer Bauverwaltung, damit ein Projekt in den Beirat eingebracht wird.

Vortrag

Thomas Vielhaber: Arnsberger "Beirat für Stadtgestaltung" (PDF) 

Gestaltungsbeiräte in NRW

Einen ersten Überblick zur Arbeit in den Kommunen gibt die AKNW auf ihrer Homepage. Jeder Beirat in NRW kann sich in einem kurzen Steckbrief vorstellen. Für ausführlichere Informationen verlinkt die Kammer auf die jeweilige Seite der Kommune. Den Überblick finden Sie an dieser Stelle. 

Forschungsergebnisse

Viele der im Erfahrungsaustausch angesprochenen Fragen sind auch Gegenstand einer neueren Veröffentlichung des Bundesinstituts für Bau-, Raum- und Stadtforschung, die zu einem bundesweiten Netzwerktreffen der Gestaltungsbeiräte in Freiburg vorgestellt wurde. Die Publikation „Mehr Qualität durch Gestaltungsbeiräte“ stellt das Ergebnis einer aktuellen Forschung über die Arbeitsweise, Rahmenbedingungen und Effekte von Gestaltungsbeiräten vor. Die Inhalte sind hier verfügbar.

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