Im Gespräch über Heimat

Der Vorstand beschloss am 6. März, den Austausch mit dem Bauministerium über die baulichen Aspekte von „Heimat“ zu intensivieren. Heimat- und Bauministerin Ina Scharrenbach zu Gast beim „12. Architekturquartett NRW“.

14. März 2018von Christof Rose

Nachdem nun auch die Bundesregierung ein Ministerium für Inneres, Bauen und Heimat einrichten will, wird in der Fachwelt und im Feuilleton immer stärker über die inhaltliche Füllung des Begriffs „Heimat“ diskutiert. Auch der Vorstand der Architektenkammer NRW befasste sich in seiner Sitzung am 6. März mit der Frage, welche Schwerpunkte das NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung in der Verbindung der Ressorts Bauen und Heimat setzen könnte.

„Es ist gut, dass - neben der Entwicklung des Wohnens in unseren urbanen Agglomerationen - auch die Entwicklung des ländlichen Raums wieder stärker in den Fokus rückt“, stellte Kammerpräsident Ernst Uhing fest. Heimat und Identität hingen für viele Menschen mit ihrer gebauten Umwelt zusammen, sowohl in der Stadt als auch auf dem Land. Der Vorstand beschloss, das Gespräch mit den Verantwortlichen im Heimat- und Bauministerium in dieser Frage zu vertiefen. Das Thema „Heimat“ wird auch der Leitaspekt der „12. Architekturquartetts NRW“ sein, das die AKNW am 21. Juni durchführt und zu dem Ministerin Ina Scharrenbach ihre Teilnahme als Diskutantin zugesagt hat.

Präsident Ernst Uhing berichtete dem Vorstand über ein ausführliches Gespräch mit der Bauministerin, in dem es um die Novellierung der Landesbauordnung gegangen sei. „Wir haben in dieser Frage ganz viel erreichen können“, resümierte der Kammerpräsident. Von ihren Vorschlägen zur Barrierefreiheit über verbesserte Regelungen zum Abstandflächenrecht und einem Freistellungsverfahren mit Optionsrecht für den Bauherrn bis hin zu einer vernünftigen Fristenregelung bei Bauantragsverfahren habe die AKNW mit ihren Argumenten und den Erfahrungswerten der nordrhein-westfälischen Architektenschaft Gehör finden können.

„Im Vergleich zu dem Novellierungsansatz von 2016 ist das ein enormer Fortschritt. Das Planen und Bauen im Lande wird damit deutlich bessere Rahmenbedingungen erhalten“, war sich der Kammervorstand einig. „Jetzt ist zu wünschen, dass dieser Gesetzentwurf auch vom Landtagtag so beschlossen wird.“ 

Neuausrichtung der EnEV

Zu den zahlreichen berufspolitischen Stellungnahmen, mit denen der Vorstand sich zu beschäftigen hatte, gehörte auch die Befassung mit einem Antrag der Landtagsfraktionen von CDU und FDP, die erreichen wollen, dass sich das Land NRW auf Bundesebene für eine Neuausrichtung der Energieeinsparverordnung stark macht.

Grundsätzlich stimmt die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen den Antragszielen zu: Nach vier Novellierungsschritten, die jeweils die immer höhere Anforderungen an die energetischen Standards von Neu und Bestandsbauten gestellt hätten, sei „die Grenze der wirtschaftlichen Vertretbarkeit insbesondere für den mehrgeschossigen Wohnungsbau erreicht“, schreibt die AKNW in ihrer Stellungnahme, die zu einer Ausschuss-Anhörung im Landtag abgegeben wurde.  Die Architektenkammer empfiehlt, den CO2-Ausstoß als Kenngröße für den baulichen Klimaschutz zu definieren und nicht länger das einzelne Bauwerk, sondern ggf. auch das Quartier als Bezugsgröße herzuziehen. Auf diese Weise könnte ein verbrauchsoptimierter Neubau die Defizite eines Baudenkmals ausgleichen. „Wir sprechen hier nicht nur über immobilien-ökonomische Fragen, sondern auch über die Baukultur in unserem Land“, unterstrich Vorstandsmitglied Eric Wollesen, der mit seinem Ausschuss „Planen und Bauen“ die Stellungnahme erarbeitet hatte. 

Klimadiskurs NRW

Die Landesregierung will das unabhängige Netzwerk „Klimadiskurs NRW“ weiter nutzen, um einen intensiven Dialog mit den beteiligten Disziplinen und Institutionen über den baulichen Klimaschutz führen zu können. Das hat Bauministerin Ina Scharrenbach in einem Gespräch mit dem Klimadiskurs e. V. deutlich gemacht. Die AKNW ist Mitglied der überparteilichen Plattform. Der Vorstand wertete den regelmäßigen fachlichen Austausch in dieser Zukunftsfrage ebenfalls als wertvoll. 

Befreiungsrecht vor Gericht

Das Befreiungsrecht der Freien Berufe von der Pflichtversicherung in der Deutschen Rentenversicherung beschäftigt fortlaufend nicht nur die Kammer und ihr Versorgungswerk, sondern auch die Gerichte. Wie AKNW-Geschäftsführer und Justiziar Dr. Florian Hartmann dem Vorstand berichtete, hat unlängst das Bundessozialgericht einem Tierarzt das Befreiungsrecht zuerkannt, der als wissenschaftlicher Mitarbeiter im veterinärmedizinischen Außendienst eines Unternehmens angestellt tätig ist. „Es sind weitere Verfahren anhänglich, die sich hoffentlich in ihrer Tendenz an diesem wegweisenden Urteil orientieren werden“, erläuterte Dr. Hartmann. Die AKNW unterstützt weiterhin die Klage eines angestellten Mitglieds, das ebenfalls in beratender, aber unmittelbar berufsbezogener Funktion als Angestellter tätig ist. Die AKNW ist auch in zahlreiche weitere Befreiungsverfahren als Beigeladene eingebunden.  

Bauhaus 100 auf der ITB

Das 100-jährige Bestehen des Bauhauses im kommenden Jahr wirft seine Schatten voraus. Auf der „Internationalen Tourismus-Börse“ (ITB) in Berlin präsentierte der Landesverbund „bauhaus 100 im westen“ Anfang März sein Programm, an dem auch die Architektenkammer NRW mit verschiedenen Elementen mitwirkt.

So soll im Frühjahr 2019 eine Wanderausstellung zunächst im Haus der Architekten präsentiert werden, die das Neue Bauen in Nordrhein-Westfalen mit seinen verschiedenen Entwicklungslinien beschreibt und die Folgewirkungen des Bauhauses bis in die Gegenwart thematisiert. Alle wichtigen Bauten werden auf einem ergänzenden Web-Portal für Interessierte und für Besucher aus dem In- und Ausland abrufbar sein. 

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