Moratorium der BauO 2016: Stellungnahme der AKNW zur Ausschuss-Anhörung

Die Landesregierung will einzelne Vorschriften der im Dezember 2016 verabschiedeten Landesbauordnung (BauO 2016) auf den Prüfstand stellen, um etwaige Regelungen noch vor Inkrafttreten ändern zu können. Damit soll das Bauen durch Entbürokratisierung, die Vermeidung von Baukostensteigerungen und Verfahrensdigitalisierung vereinfacht, beschleunigt und somit gefördert werden. Mit dem Gesetz zur Änderung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Drucksache 17/493) sollen die für das Inkrafttreten gesetzten Fristen jeweils um ein Jahr hinausgeschoben werden. Die Fraktion der SPD stellt dagegen den Antrag, von einem Moratorium der Landesbauordnung Abstand zu nehmen und einen Evaluierungsprozess zu vollziehen (Drucksache 17/512).

06. November 2017von li

Durch den Landtag NRW wurde der Gesetzentwurf nach der 1. Lesung am 13. September 2017 an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen überwiesen. Zur Anhörung des Ausschusses am 10. November 2017 hat die AKNW vorab schriftlich Stellung bezogen. Auch wenn die Vorgaben der Novelle der Landesbauordnung NRW (BauO 2016) teilweise zu Verbesserungen gegenüber der BauO NRW 2000 führen, unterstützt die AKNW den Landesgesetzgeber in der Absicht, das Inkrafttreten der BauO 2016 durch ein Moratorium auszusetzen.

Während dieses Moratoriums kann ein zeitgemäßes Bauordnungsrecht entwickelt werden, das einen nachhaltigen Beitrag zur Schaffung von bedarfsgerechtem und bezahlbarem Wohnraum sowie zur Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren leistet. Wünschenswert wären Elemente der Verfahrensbeschleunigung, der Überprüfung materieller Anforderungen und der Senkung von Baukosten durch Verzicht auf erhöhte Standards. Die AKNW geht davon aus, dass parallel zu der weiteren Novellierung die Verwaltungsvorschriften zügig erarbeitet werden und die Bauprüfverordnung angepasst wird, damit diese zeitgleich in Kraft treten können.

Lesen Sie hier die gesamte Stellungnahme der AKNW (PDF)

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