Neue Landesbauordnung: Stellungnahme der AKNW

Die Architektenkammer NRW hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen – Baurechtsmodernisierungsgesetz (BauModG NRW) – Stellung bezogen.

01. Februar 2018von Herbert Lintz

Mit Beschluss des Landtags wurde das Inkrafttreten der BauO 2016 um ein Jahr aufgeschoben. Damit will die Landesregierung die Landesbauordnung auf mögliche baukostensteigernde Regelungsinhalte sowie auf Verfahrensbeschleunigungspotenziale überprüfen. In diesem Zeitraum gilt – bis auf das bereits geltende Bauproduktenrecht der BauO 2016 – die BauO 2000 weiter fort.

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf orientiert sich die Landesregierung sehr weitgehend an den Re-gelungen der Musterbauordnung. Im materielle Recht kommt es nach Einschätzung der AKNW zu vielen Verbesserungen: Das Abstandsflächenrecht ermöglicht höhere Grundstücksausnutzungen, die Brandschutzbestimmungen werden an die übrigen Länder angepasst, der Holzbau wird erleichtert. Die umstrittene R-Quote wird nicht weiter verfolgt, die DIN 18040 soll in den notwendigen Teilen endlich bauaufsichtlich eingeführt werden.

Manches sieht die AKNW aber auch kritisch. So will man im vereinfachten Verfahren nicht mehr auf die Vorgabe von Fristen setzen, so wie es der Koalitionsvertrag vorsieht. Stattdessen soll die Bauaufsichtsbehörde nur noch die Übereinstimmung mit dem Planungsrecht, dem im Zusammenhang mit dem Baugenehmigungsverfahren „aufgedrängten“ Fachrecht und – sofern beantragt – Abweichungen prüfen. Die AKNW bewertet diese radikale Reduzierung des behördlichen Prüfprogramms äußerst skeptisch. Im Vergleich zum bisherigen vereinfachten Genehmigungsverfahren ist keine nachhaltige Beschleunigung zu erwarten. Zwar kann möglicherweise eine Baugenehmigung schneller erteilt werden. Dies geht jedoch zu Lasten der Rechts- und Investitionssicherheit für die Bauherren. Die AKNW befürchtet eine Zunahme der repressiven Bauaufsicht und vermehrte Nachbarklagen mit verwaltungsgerichtlichen Prozessen.

Unverständnis äußert die AKNW auch zu den massiven Änderungen in den Bauvorlageberechtigungen. Einerseits soll der Kreis der Bauvorlageberechtigten ausgeweitet werden, ohne dass Anforderungen an die Qualifikation gestellt werden. Andererseits soll eine seit 30 Jahren bestehende qualitätsgesicherte Möglichkeit der Innenarchitekten, über eine ergänzende Hochschulprüfung die uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung zu erlangen, einschließlich einer Besitzstandsregelung ersatzlos gestrichen werden.

Durch die Angleichung an die Musterbauordnung werden die Abstandsflächen allseitig reduziert, ohne dass dies wie bisher auf eine Länge von 16 Meter begrenzt ist. Die AKNW begrüßt diese Option für urbanes Bauen. Zugleich fordert die AKNW in ihrer Stellungnahme aber auch, verschiedene Besonderheiten des nordrhein-westfälischen Abstandsflächenrechts beizubehalten. So sieht die Musterbauordnung beispielsweise vor, dass Abstandsflächen das verzerrte Abbild des Gebäudes darstellen. Hier drängt die AKNW auf die bisherige Ermittlung in Form eines Rechtecks.

Die Stellungnahme der AKNW finden Sie hier.

Als Service für Ihre Mitglieder hat die AKNW in einer Synopse die Bauordnungen in den Fassungen 2000 und 2016 und Entwurf 2018 gegenübergestellt. Die Synopse finden Sie hier.
 

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