Neue Orientierungshilfen zur Vertragserstellung

Das neue Architektenvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gilt für Verträge, die ab dem 1. Januar 2018 geschlossen werden. Betroffen sind neben Verträgen über Planungs- bzw. Überwachungsleistungen bei Gebäuden auch solche im Bereich der Innen- und Landschaftsarchitektur. Einige wenige Neuregelungen betreffen zudem Verträge über stadtplanerische Leistungen.

28. Dezember 2017von Dr. Sven Kerkhoff

Die AKNW stellt ihren Mitgliedern pünktlich zum Jahreswechsel Orientierungshilfen für die Vertragserstellung zur Verfügung, die auf die neue Rechtslage zugeschnitten sind. Diese Orientierungshilfen sowie weitere nützliche Informationen können ab sofort auf der Homepage im Bereich "Mitglieder / Service / Downloads" abgerufen werden.

Dabei werden die Orientierungshilfen in zwei Varianten angeboten: für Verträge mit und ohne Zielfindungsphase, die der Gesetzgeber neu eingeführt hat. Für die Auswahl der passenden Orientierungshilfe kommt es darauf an, ob das Erarbeiten einer Planungsgrundlage nebst Kosteneinschätzung notwendig ist, weil der Bauherr bei Vertragsabschluss noch nicht in der Lage ist, seine Planungs- und Überwachungsziele zu definieren. In diesem Fall ist die Orientierungshilfe für Verträge mit Zielfindungsphase zu verwenden. Stehen die wesentlichen Planungs- und Überwachungsziele hingegen bereits fest, kann wie gewohnt die reguläre Orientierungshilfe zur Vertragserstellung verwendet werden. Die Unterscheidung, die lediglich im Bereich der Stadtplanung irrelevant ist, gilt auch für Vorplanungsverträge. Weitere Informationen finden Sie in unserem Praxishinweis Nr. 55 zum neuen Architektenvertragsrecht.

Bei Rückfragen zur Wahl der richtigen Orientierungshilfe im Einzelfall hilft Ihnen die Rechtsberatung der AKNW gerne weiter.

Alle Praxishinweise der Architektenkammer finden Sie online im Bereich "Mitglieder / Veröffentlichungen / Praxishinweise" zum kostenlosen Download. 

 


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Foto: Thorben Wengert/ pixelio.de

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