Neue Stellungnahme der AKNW zum Antrag zur sozialen Wohnraumförderung in NRW

In dem Antrag zur sozialen Wohnraumförderung in NRW kritisiert die SPD-Fraktion die Absichten der NRW-Landesregierung, das jährliche Fördervolumen um 300 Mio. Euro zu kürzen und die beabsichtige Mittelverschiebung zu Gunsten der Eigentumsförderung. Die AKNW bezieht Stellung:

08. März 2018von Damir Stipić

Die SPD-Landtagsfraktion hat im Dezember 2017 den Antrag "Keine Kürzungen bei der Sozialen Wohnraumförderung: NRW braucht mehr mietpreisgebundenen Wohnungsbau und nicht weniger!" (Drucksache 17/1438) in das parlamentarische Verfahren des NRW-Landtags eingebracht. Der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen hat dazu die Durchführung eines Anhörungsverfahrens beschlossen, zu welchem die Architektenkammer NRW als Sachverständige eingeladen wurde. Die mündliche Anhörung zum dem Antrag findet am 16. März 2018 statt. Eine schriftliche Stellungnahme wurde dem Ausschuss aktuell vorgelegt.

SPD-Fraktion kritisiert Kürzung des Fördervolumens 

In ihrem Antrag kritisiert die SPD-Landtagsfraktion insbesondere die Absichten der CDU/FDP-geführten NRW-Landesregierung, das jährliche Fördervolumen von 1,1 Mrd. Euro auf 800 Mio. Euro zu kürzen sowie die von der Landesregierung angedachte finanzielle Aufwertung der Eigentumsförderung für die Jahre 2018 bis 2022.  

AKNW: Geförderter Wohnungsbau langfristig erforderlich

Die Architektenkammer NRW begrüßt in ihrer Stellungnahme das klare und langfristige politische Bekenntnis der neuen nordrhein-westfälischen Landesregierung zur sozialen Wohnraumförderung sowie die Fortführung der mehrjährigen Ausfinanzierung des Förderprogramms bis Ende 2022. Nach Ansicht der AKNW bleibt der geförderte Wohnungsbau unter wohnungswirtschaftlichen, städtebaulichen und sozialen Aspekten langfristig und landesweit erforderlich.

Besonders positiv bewertet die Architektenkammer NRW Einführung und Ausgestaltung eines Förderprogramms für die Neuschaffung von rollstuhlgerechtem Wohnraum sowie die Anpassungen der Förderpauschalen und der Bewilligungsmieten im Mietwohnungsbau und in den Studierendenwohnheimbestimmungen. 

AKNW: Der neue Finanzrahmen reicht nicht aus

Die Architektenkammer NRW bedauert allerdings ausdrücklich, dass die Landesregierung das in den Jahren 2016 und 2017 mit 1,1 Milliarden Euro ausgestattete Wohnraumförderprogramm nicht auf ähnlich hohem Niveau fortführt. Angesichts des immensen Nachfragedrucks in weiten Teilen des Landes erscheint dies wenig ambitioniert. Der nun zur Verfügung stehende Finanzrahmen reicht nach Meinung der AKNW nicht aus, den qualitativen und quantitativen Herausforderungen auf dem nordrhein-westfälischen Wohnungsmarkt nachhaltig zu begegnen. 

AKNW: Kritik an Neukonzeption der Eigentumsförderung

Kritisch zeigt sich sie Architektenkammer NRW auch hinsichtlich der Neukonzeption der Eigentumsförderung. Nach Überzeugung der AKNW sollte diese weiterhin im Wesentlichen auf Kommunen mit hohem und überdurchschnittlichem Bedarfsniveau beschränkt bleiben. Überdies kritisiert die AKNW das Ergebnis der Aktualisierung der zugrundeliegenden Gebietskulissen und deren Auswirkungen insbesondere für Teile des Ruhrgebietes. Die daraus resultierende Schlechterstellung diverser Kommunen bei den Förderkonditionen führt nach Meinung der Architektenkammer NRW insbesondere in weiten Teilen des Ruhrgebietes zu einer erheblichen Förderschieflage und damit zu einem deutlichen Rückgang der Investitionen.  

Hier geht es zu den Stellungnahmen der AKNW

Teilen via