Praxishinweis: Informationspflichten zur Verbraucherschlichtung

Ab dem 1. Februar 2017 treffen selbstständige Architekten unter bestimmten Voraussetzungen neue Informationspflichten gegenüber Bauherren, die als Verbraucher gelten. Die AKNW hat zu diesen Informationspflichten einen Praxishinweis veröffentlicht.

18. Januar 2017

Ab dem 1. Februar 2017 treffen selbstständige Architekten unter bestimmten Voraussetzungen neue Informationspflichten gegenüber Bauherren, die als Verbraucher gelten. Die Gesetzesänderung kann unter anderem eine Ergänzung der Angaben auf der Büro-Homepage erforderlich machen. Hintergrund ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), das die außergerichtliche Streitbeilegung fördern soll.

Zu unterscheiden sind dabei die allgemeine Informationspflicht, von der nur Büros ab einer bestimmten Größe (mehr als zehn Beschäftigte) betroffen sind, und die für alle Büros geltende Informationspflicht im Falle einer konkreten Streitigkeit mit einem Bauherrn.

Download und weitere Informationen

Details und Formulierungsvorschläge finden Sie im Praxishinweis: PH52_Informationspflichten zur Verbraucherschlichtung (PDF).
Alle bisher erschienenen Praxishinweise der Architektenkammer NRW finden Sie an dieser Stelle. 

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