Stellungnahme der AKNW zum selbstbestimmten Wohnen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf

Der Landtagsausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die AKNW als Sachverständige zu einer Anhörung am 11. April 2018 eingeladen. In einem Antrag fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Landesregierung u.a. auf, den Grundsatz ambulant vor stationär nicht anzutasten und weiterhin einen umfassenden Ausbau von Alternativen für ein selbstbestimmtes Wohnen mit intensiver Pflege und Unterstützung zu befördern.

06. April 2018

In ihrer Stellungnahme geht die AKWN auf die Wahlmöglichkeiten zwischen ambulanten und stationären Einrichtungen ein und kommentiert die bestehenden Beratungsangebote. Für den Ausbau von barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungen stellt der Bestand eine besondere Herausforderung dar. 

Zur Stellungnahme der AKNW

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