Vorstand diskutierte Wohnungsbauförderung in NRW

Der Wohnungsbau bleibt im Jahr 2017 ein zentrales Leitthema der berufspolitischen Arbeit der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Der Vorstand diskutierte die notwendigen Maßnahmen zum weiteren Ausbau des Wohnungsneubaus in seiner Sitzung am 7. Februar im Haus der Architekten. „Die Wohnungsbauförderung hat in NRW gegenwärtig ein hohes Niveau und konnte im Jahr 2016 auch einen intensiven Abruf der Fördermittel verzeichnen“, resümierte Kammerpräsident Ernst Uhing die aktuelle Lage. Es sei nun wichtig, das Thema im Vorfeld der Landtagswahlen ganz oben auf der politischen Agenda zu halten. Dazu werde die AKNW das Thema als Wahlprüfstein formulieren und im Rahmen des „Wohnungsbautags NRW“ am 31.03.17 in Düsseldorf umfassend diskutieren.

13. Februar 2017

Der vierte „Wohnungsbautag NRW“ der Aktion „Impulse für den Wohnungsbau Nordrhein-Westfalen“ wird sich entsprechend darauf konzentrieren, mit den baupolitischen Sprechern aller im Landtag vertretenen Parteien eine Diskussion über ihre Konzepte für eine weitere Stärkung des Wohnungsbaus in NRW und zur Landesentwicklungsplanung insgesamt zu führen. „Wir werden die Wohnungsbaupolitik auf den Prüfstand stellen“, kündigte der Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen an.

Neues Städtebaurecht in Abstimmung

Zur Vorbereitung einer Stellungnahme der Bundesarchitektenkammer zum geplanten neuen Städtebaurecht befasste sich der AKNW-Vorstand mit dem entsprechenden Entwurf der Bundesregierung. Positiv gesehen wurde dabei die Einführung der neuen Gebietskategorie „Urbane Gebiete (MU)“, mit der ein engeres stadträumliches Miteinander von Wohnen und Arbeiten ermöglicht werden soll. Kritisch sah der Kammervorstand dagegen die beabsichtigte Einführung eines Paragraphen 13b BauGB-E, über den es möglich werden würde, Außenbereichsflächen in ein beschleunigtes Verfahren einzubeziehen. Eine solche Regelung würde den Grundsatz des Freiraumschutzes konterkarieren, hieß es. Zu befürchten wäre ein Wachstum an Stadträndern in die Fläche hinein und damit eine weitere Zersiedelung der Landschaft.

Befreiung von der DRV
Präsident Ernst Uhing berichtete dem Vorstand über weitere Gespräche, mit der die AKNW dazu beitragen will, dass angestellte Architektinnen und Architekten auch weiterhin von der Deutschen Rentenversicherung befreit und Mitglied im Versorgungswerk der Architektenkammer NRW werden können. Dazu hatte der Präsident an einer Sitzung des „Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen“ (ABV) teilgenommen, zu der sich 89 Versorgungswerke zahlreicher Freien Berufe zusammengeschlossen haben. „Unser Anliegen stößt in diesem Kreis auf großes Verständnis“, erläuterte Ernst Uhing. Man sei sich einig, dass ein behutsames Vorgehen mit gezielten Gesprächen im politischen Raum der beste Weg sei, um für Verständnis für das Anliegen zu werben und um die Bedeutung der Versorgungswerke für die Freien Berufe deutlich zu machen.

EU-Dienstleistungspakt

Der positive Titel des Projektes könnte irreführend sein: Das von der Europäischen Union geplante „Dienstleistungspaket“, das Anfang Januar veröffentlicht wurde, sieht nicht nur die Einführung einer „Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte“ vor, die als Nachweis dafür dienen soll, dass ihr Inhaber berechtigt ist, in seinem Herkunftsland eine bestimmte Dienstleistung zu erbringen. Wie AKNW-Justiziar Dr. Florian Hartmann dem Vorstand erläuterte, ist auch ein sogenanntes „Analyseraster“ vorgesehen, mit dem die EU-Kommission sämtliche neuen berufsrechtlichen Regelungen künftig einer Überprüfung unterziehen möchte. Der AKNW-Vorstand beurteilte diese Tendenz kritisch. Zwar sei es grundsätzlich zu begrüßen, wenn die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen innerhalb der EU erleichtert würde. Dazu dürfe aber keine überflüssige Bürokratie aufgebaut werden.

Inklusiv planen und bauen

Die weiter wachsende Bedeutung der möglichst inklusiven, d.h. barrierearmen und unterstützenden Gestaltung unserer Umwelt unterstreicht die Architektenkammer NRW am 16. März mit einer Veranstaltung in Duisburg, die in Kooperation mit der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen und der Bundesarchitektenkammer durchgeführt wird. „Wir laden alle Mitglieder sehr herzlich zur Teilnahme ein“, betonte Kammerpräsident Uhing. 


Veranstaltungshinweise „Wohnungsbautag NRW“ am 31.März 2017
Die Aktion „Impulse für den Wohnungsbau NRW“ veranstaltet am 31. März den vierten Wohnungsbautag NRW. Im  Mittelpunkt der Veranstaltung in der NRW.BANK in Düsseldorf (10.00 - 13.00 Uhr) steht das Themenfeld „Wohnungsbau“ vor der Landtagswahl. Als Redner zugesagt haben u. a. der Staatssekretär im nordrhein-westfälischen Bauministerium, Michael von der Mühlen, sowie die baupolitischen Sprecher  der NRW-Landtagsfraktionen. Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen. Anmeldung bitte an teilnahme@aknw.de.

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