Vorstand: Politische Argumente mit Grundlage

Wer politisch argumentieren will, benötigt belastbares Zahlenmaterial. Weil das auch für die berufspolitische Arbeit der internationalen Architektenkammern gilt, beschloss der Vorstand der Architektenkammer NRW in seiner Sitzung am 10. April in Düsseldorf, dass auch in diesem Jahr turnusgemäß eine umfassende Befragung der Mitglieder erfolgen soll. „Die Kenntnisse über die Struktur unserer 31 000 Mitglieder, ihre wirtschaftliche Lage und die Situation der angestellten Kolleginnen und Kollegen ist wichtig, um die Interessen der Architekten und Stadtplaner in der politischen Debatte angemessen vertreten zu können, aber auch, um unsere Serviceleistungen gegenüber den Mitgliedern immer wieder verbessern zu können“, betonte Ernst Uhing, Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, in der Vorstandssitzung.

18. April 2018

Die „Strukturuntersuchung“ der AKNW wird seit einigen Jahren im bundesweiten Verbund der Architektenkammern durchgeführt. Um auch europaweit eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu ermöglichen, erfolgt die Befragung seit 2016 auch in Abstimmung mit dem Europäischen Architektenverband ACE. Die Daten, insbesondere über die Einkommen der Freischaffenden und Gehälter der Angestellten, sind auch für die Mitglieder eine wichtige Informationsquelle.

„Für die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen ergänzen wir die Befragung um einige regionale Aspekte“, erläuterte Vorstandsmitglied Claus Klein, der die Befragung des Instituts Reiß & Hommerich mit seinem Ausschuss „Belange der Tätigkeitsarten“ inhaltlich begleitet. Wie von der Vertreterversammlung der AKNW angeregt, konzentrieren sich einige Fragen um das Thema „Qualität der Ausbildung des Berufsnachwuchses“.

Die Strukturuntersuchung wird ab Anfang Mai 2018 als Online-Befragung durchgeführt. Der Vorstand ruft alle Mitglieder dazu auf, den Fragebogen auszufüllen.

EU verzichtet auf „Dienstleistungskarte“

Positiv nahm der Kammervorstand die Nachricht aus Brüssel auf, dass der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlamentes sich Anfang April gegen die lange diskutierte Einführung einer „Europäischen Dienstleistungskarte“ ausgesprochen hatte. Die AKNW und die Bundesarchitektenkammer hatten sich - in Übereinstimmung mit zahlreichen anderen Verbänden und Kammern der Bau- und Planungsbranchen - gegen die Einführung eines solchen Ausweises ausgesprochen, mit dem Dienstleister über das Heimatland legitimiert worden wären, EU-weit in ihrem Metier anerkannt zu werden. „Es ist gut, dass diese leidige Frage endlich vom Tisch ist“, konstatierte AKNW-Präsident Uhing. Der Vorstand hatte die Gefahr gesehen, dass bei Einführung der Dienstleistungskarte auch weniger Qualifizierte aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im deutschen Planungssektor hätten aktiv werden können. „Die Mitgliedschaft in einer Architektenkammer oder anerkannten Architekturinstitution muss in der EU das zentrale Kriterium für die Zulassung als Architekt oder Architektin bleiben“, resümierte der Vorstand.

Anhörung zur Bauordnung
Intensiv befasste sich der Kammervorstand erneut mit der Novellierung des Baurechts in Nordrhein-Westfalen. Der Landtag wird am 4. Mai in einer Sachverständigenanhörung über den Entwurf für das „Baurechtsmodernisierungsgesetz“ beraten. „Grundsätzlich ist das ein großer Schritt nach vorn“, fasste Präsident Uhing die Meinung der Architektenkammer NRW zusammen. Zahlreiche Anregungen der AKNW seien in den Entwurf eingeflossen, von der Modernisierung des Abstandsflächenrechts über die Kodifizierung  der Schlusspunkttheorie bis hin zur Vollständigkeitsprüfung der Bauvorlagen und des Prüfprogramms in einfachen Verfahren.  „Es bleiben Detailfragen, auf die wir im weiteren parlamentarischen Verfahren hinweisen werden“, kündigte Vorstandsmitglied Eric Wollesen an. Der Vorsitzende des Ausschusses „Planen und Bauen“ der AKNW empfahl dem Vorstand einige Eckpunkte für die Stellungnahme der Architektenkammer NRW zu dem Gesetzesentwurf.  (Die Stellungnahme der Architektenkammer für das parlamentarische Verfahren finden Sie ab Ende April auf dieser Website in der Rubrik „Aktuell/Berufspolitik“.)

Baukunstarchiv NRW
Immer mehr Nachlässe von Architekten werden bereits heute, ein halbes Jahr vor der Eröffnung des Baukunstarchivs NRW, den Gesellschaftern der neuen Institution angeboten. Wie AKNW-Hauptgeschäftsführer Markus Lehrmann dem Vorstand berichtete, hat unterdessen eine große Zahl von Architekturbüros und von Erben nordrheinwestfälischer Architekten Kontakt zu den Akteuren des Baukunstarchivs aufgenommen, um Vorlässe oder Nachlässe anzubieten. „Es zeigt sich, wie wichtig die Arbeit unseres Fachbeirats sein wird“, stellte Lehrmann, der auch die Geschäftsführung des Baukunstarchivs übernommen hat, fest. Das Expertengremium habe unter Leitung von Hartwig Schultheiß, Vorsitzender der Landesinitiative StadtBauKultur NRW, bereits einen Kriterienkatalog erarbeitet, nach dem Nachlass-Offerten beurteilt werden können. „Es freut uns, wie groß die positive Resonanz auf das Baukunstarchiv in Gründung heute schon ist“, resümierte AKNW-Präsident Ernst Uhing stellvertretend für die vier Gesellschafter. Die Eröffnung des Baukunstarchivs NRW findet am 4. November 2018 statt.

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