Wie wird die neue Landesbauordnung?

Kurz vor Jahresende hatte die Landesregierung den Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Der Vorstand der Architektenkammer NRW stellte in seiner Sitzung am 16. Januar im Haus der Architekten mit Erstaunen fest, dass der Entwurf in zahlreichen Punkten sowohl von den Empfehlungen der NRW-Architektenschaft als auch von den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags der Landesregierung selbst abweicht.

22. Januar 2018

Lesen Sie hier die Stellungnahme der AKNW zum Referentenentwurf (PDF)

„Das Baugenehmigungsverfahren in unserem Land würde nach diesem Entwurf massiv verändert“, erklärte AKNW-Präsident Ernst Uhing. „Das kann man machen – aber dann richtig!“ Problematisch schien dem AKNW-Vorstand vor allem die drastischen Änderungen im vereinfachten Genehmigungsverfahren. Demnach würde die Bauordnung überhaupt keine Bearbeitungsfristen mehr vorgeben, sondern stattdessen den Prüfumfang erheblich einschränken. „Wo bleibt da die Investitionssicherheit für unsere Bauherren?“ hinterfragte Uhing diese Absicht.

Positiv wertete der Vorstand, dass geplante  nderungen im Abstandflächenrecht dabei helfen könnten, Nachverdichtungspotenziale in den Städten zu heben. Auch der Entfall der „R-Quote“ wurde begrüßt. „Dass nun aber alle Wohnungen grundsätzlich barrierefrei gestaltet werden sollen, schießt insbesondere bei kleinen Wohnungsbauten deutlich über das Ziel hinaus“, resümierte Vorstandsmitglied Eric Wollesen, Vorsitzender des Ausschusses „Planen und Bauen“.

Bauvorlagerecht für Innenarchitekten muss bleiben!

AKNW-Präsident Ernst Uhing betonte, dass die Kammer sich in einer Frage unnachgiebig zeigen werde: „Der Status Quo der Bauvorlageberechtigung der Innenarchitekten muss erhalten bleiben.“ Nach dem Referentenentwurf würden sowohl die ergänzende Hochschulprüfung als auch „Besitzstandsregelung“ (bisher § 70, Abs. 3, Nr. 3 und 5) entfallen. „Es ist überhaupt nicht nachzuvollziehen, warum diese seit 30 Jahren bestehende Regelung gestrichen werden soll“, unterstrich Vorstandsmitglied Martin Müller.

Soziale Wohnraumförderung

Ebenfalls zum Jahresende hatte das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung die Vorschläge zur „Sozialen Wohnraumförderung im Programmjahr 2018“ vorgelegt. Der Vorstand lobte, dass eine Fortführung des Prinzips der Mehrjährigkeit vorgesehen ist und bis 2022 weiterhin jährlich 800 Millionen Euro für die öffentliche Förderung des Wohnungsbaus in NRW zur Verfügung stehen sollen.

Kritisch bewertet wurde allerdings die Aktualisierung der sogenannten Gebietskulissen, die festlegen, welche Förderstufe einzelnen Kommunen beigemessen wird. Wie AKNW-Vizepräsident Dr. Christian Schramm aus der Verbändeanhörung, die ebenfalls am 16.01.18 stattfand, berichtete, würden die vorgeschlagenen Änderungen im Ruhrgebiet dazu führen, dass Förderstufen für den sozialen Wohnungsbau von einer Straßenseite auf die andere wechseln – wenn etwa in Gelsenkirchen deutlich weniger Miete in die Wirtschaftlichkeitsrechnung einbezogen werden könne als im benachbarten Essen-Katernberg.

Ausstellung zum Bauhaus

Die Architektenkammer NRW bringt sich mit verschiedenen Projekten in einen Landesverbund ein, in dem zahlreiche Partner unter Federführung des nordrhein-westfälischen Kultur- und Wissenschaftsministeriums (MKW NRW) und der beiden Landschaftsverbände LVR und LWL das Jubiläum des Bauhauses 2019 aus NRW-Perspektive feiern werden. Die AKNW plant eine Wanderausstellung, in der Vorläufer des Bauhauses im Westen, Objekte des Neuen Bauens in NRW sowie Folgeentwicklungen dargestellt werden sollen.

Der Vorstand zeigte sich erfreut über die Bewilligung einer Förderung des Projektes, die nun durch das MKW NRW erfolgte. Die Ausstellung wird von einer Internetplattform und einem umfassenden Begleitprogramm flankiert und soll im Frühjahr 2019 zu sehen sein.

Besuch aus Berlin

Die Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, Barbara Ettinger-Brinckmann, war in der Januar-Sitzung des Vorstands mit Bundesgeschäftsführer Dr. Tilmann Prinz (2. v. l.) zu Gast. AKNW-Präsident Ernst Uhing (r.) und Vorstandsmitglied Martin Müller (l.), der zugleich als BAK-Vizepräsident in Berlin aktiv ist, begrüßten beide im Haus der Architekten.

Präsidentin Ettinger-Brinckmann stellte dem Kammervorstand die aktuellen Themen der berufspolitischen Arbeit auf Bundesebene vor. Dazu gehöre die Steigerung des Wohnungsbaus in Deutschland und dabei vor allem die Frage der Baulandschaffung. Weitere wichtige Themen der BAK seien der Erhalt der HOAI, Barrierefreiheit und Inklusion sowie die Einführung von BIM in Deutschland.

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