Zentrales Internetportal für UVP-Verfahren und Bauleitplanverfahren

Um den Zugang der Öffentlichkeit zu Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung zu erleichtern, sieht das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Einrichtung von zentralen Internetportalen des Bundes und der Länder vor.

08. November 2017von sto

Auch die Änderung des BauGB durch das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenhalts in der Stadt" sieht eine "Internet-Veröffentlichungspflicht" in Bauleitverfahren vor (§§ 4a Abs. 4 S. 1 BauGB, 6a Abs. 2 BauGB, 10a Abs. 2 BauGB). Im Beteiligungsverfahren soll neben der ortsüblichen Bekanntmachung die Information über ein zentrales Landesportal erfolgen. Auch sollen die wirksamen Flächennutzungspläne und die in Kraft getretenen Bebauungspläne der Kommunen über das zentrale Landesportal zugänglich gemacht werden.

Inzwischen ist vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) ein Erlass über die Einrichtung einer Übergangslösung veröffentlicht worden.

Ein zentrales UVP-Internetportal gem. § 20 Abs. 1 Satz 1 UVPG soll fortan als elektronischer Informationszugang dienen. Hierzu wird vom MULNV eine kurzfristige Übergangslösung in Form eines "vereinfachten Internetauftritts" bereitgestellt. Dort wird eine durch das MULNV erstellte Auflistung aller in NRW beantragten und erfassten UVP-pflichtigen Vorhaben veröffentlicht.

In demselben Internetauftritt werden grundsätzlich alle ab dem 16.05.2017 beantragten Vorhaben und ab dem 13.05.2017 eingeleiteten Bauleitplanungsverfahren erfasst. Die Veröffentlichung erfolgt übergangsweise in Form einer Listenaufstellung.

Langfristig wird es zu einem späteren Zeitpunkt ein Portal geben, das in Form von Datenbanken und Softwarekomponenten besteht, die es den Behörden ermöglicht, ihre Informationen selbst einzustellen und komfortablere Suchfunktionen bietet. 

Den Erlass und das zentrale Internetportal finden Sie unter www.uvp.nrw.de. 

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