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Architekt werden

Mitgliedschaft

Weiterbildung

Die Mitgliedschaft in der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und die damit verbundenen Rechte und Pflichten sind durch das Baukammerngesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (BauKaGNW) geregelt.

Mitglied der AKNW werden Sie durch Eintragung in die Liste Ihrer Fachrichtung. Die Architektenkammer führt je eine Liste der genannten Fachrichtungen. Erst diese Eintragung berechtigt Sie, die entsprechende Berufsbezeichnung Architekt/in, Innenarchitekt/in, Landschaftsarchitekt/in oder Stadtplaner/in zu führen.

Mitgliedsbeitrag

Der Jahresbeitrag beträgt für:
1. freiberuflich tätige Mitglieder 262 €
2. angestellte bzw. beamtet tätige Mitglieder 181 €
3. nicht beruflich tätige Mitglieder 111 €
 
Die Gebühr für die Regel-Eintragung beträgt  
260 €

Falls Sie bereits Mitglied in einer anderen Architektenkammer waren oder sind, zahlen Sie eine ermäßigte Gebühr von
130 €

Die genauen Anforderungen für die Eintragung in die NRW-Architektenliste der finden Sie in unseren Praxishinweisen zur Weiterbildung:

Weitere Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie auf dieser Internetseite im Bereich „Wir über uns“ in der Rubrik „Mitgliedschaft“

Lesen Sie auch:

Weitere Informationen


Architektenkammer Nordrhein-Westfalen | Zollhof 1 | 40221 Düsseldorf | Telefon: (02 11) 49 67-0 | Telefax: (02 11) 49 67-99 | Internet: www.aknw.de | E-Mail: info@aknw.de
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