Architekt werden
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und die damit verbundenen Rechte und Pflichten sind durch das Baukammerngesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (BauKaGNW) geregelt.
Mitglied der AKNW werden Sie durch Eintragung in die Liste Ihrer Fachrichtung. Die Architektenkammer führt je eine Liste der genannten Fachrichtungen. Erst diese Eintragung berechtigt Sie, die entsprechende Berufsbezeichnung Architekt/in, Innenarchitekt/in, Landschaftsarchitekt/in oder Stadtplaner/in zu führen.
Mitgliedsbeitrag
| Der Jahresbeitrag beträgt für: | |
| 1. freiberuflich tätige Mitglieder | 262 € |
| 2. angestellte bzw. beamtet tätige Mitglieder | 181 € |
| 3. nicht beruflich tätige Mitglieder | 111 € |
| Die Gebühr für die Regel-Eintragung beträgt |
260 € |
Falls Sie bereits Mitglied in einer anderen Architektenkammer waren oder sind, zahlen Sie eine ermäßigte Gebühr von |
130 € |
Die genauen Anforderungen für die Eintragung in die NRW-Architektenliste der finden Sie in unseren Praxishinweisen zur Weiterbildung:
- Architektur (PDF)
- Innenarchitektur (PDF)
- Landschaftsarchitektur (PDF)
- Stadtplanung (PDF)
Weitere Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie auf dieser Internetseite im Bereich „Wir über uns“ in der Rubrik „Mitgliedschaft“
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Weitere Informationen
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen | Zollhof 1 | 40221 Düsseldorf | Telefon: (02 11) 49 67-0 | Telefax: (02 11) 49 67-99 | Internet: www.aknw.de | E-Mail: info@aknw.de

