Architekt werden

Um Architekt/in, Innenarchitekt/in, Landschaftsarchitekt/in oder Stadtplaner/in werden zu können, also für eine Mitgliedschaft in der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, müssen Absolventen unter anderem eine Mindestregelstudienzeit von vier Jahren nachweisen. Dies ist im Baukammerngesetz (BauKaG) NRW geregelt. 16 Hochschulen in Nordrhein-Westfalen bieten derzeit Studiengänge in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung an. Ihre Regelstudienzeit zur Erlangung der jeweiligen Abschlüsse (Bachelor bzw. Master) haben sie jeweils unterschiedlich geregelt.
Wichtig: Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob der von Ihrer Hochschule verliehene Bachelor- oder Master-Abschluss kammerfähig ist, d. h. ob er zur Eintragung in die Architektenliste bei der Architektenkammer NRW berechtigt. Diese Information ist wichtig, damit Sie Ihren weiteren beruflichen Weg planen können. Denn nur wer Mitglied einer deutschen Architektenkammer ist, darf den Titel „Architekt“ führen und ist bspw. bauvorlageberechtigt.
Fragen zur Mitgliedschaft in der AKNW beantworten:
- Tina Füllgräbe (Tel. 02 11 / 49 67 49)
- Elisabeth Sehrbrock (Tel. 02 11 / 49 67 33),
E-Mail-Anfragen können Sie an eintragung@aknw.de richten.
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