Architekt werden
Weiterbildung
Um Mitglied in der Architektenkammer NRW zu werden und damit den Titel „Architekt/in“ führen zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehören der Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen Studiums der entsprechenden Fachrichtungen sowie der Nachweis über zwei Jahre berufspraktische Erfahrungen. Außerdem haben die Absolventen während dieser zwei Jahre die Pflicht zur Weiterbildung in einem Umfang von insgesamt 80 Unterrichtsstunden. Die inhaltliche Ausrichtung der Weiterbildung unterscheidet sich leicht, je nach Fachrichtung.
Die Akademie der Architektenkammer bietet mit über 200 Seminaren im Semester ein breitgefächertes Fort- und Weiterbildungs-Angebot, mit dem sie dazu beiträgt, die fachliche Kompetenz ihrer Mitglieder zu stärken und die Qualität der Planungen in NRW auf einem hohen Niveau zu halten. Speziell für Absolventen werden in jedem Jahr sogenannte "Zertifikatkurse" angeboten, in denen es um Inhalte geht, die nach Auffassung der Architektenkammer an den Hochschulen zu kurz kommen, in der Praxis jedoch unverzichtbar sind (Themen: Bauleitung, Bau- und Projektmanagement, Kostenplanung, Planungs-, Bauordnungs- und Baunebenrecht, Bestandsmanagement und Bauen im Bestand.)
Die genauen Anforderungen im Bereich Weiterbildung und die Voraussetzungen für den Eintrag in die Liste der Architektinnen und Architekten finden Sie in unseren Praxishinweisen zur Weiterbildung.
- Praxishinweis: Weiterbildung Fachrichtung Architektur
- Praxishinweis: Weiterbildung Fachrichtung Innenarchitektur
- Praxishinweis: Weiterbildung Fachrichtung Landschaftsarchitektur
- Praxishinweis: Weiterbildung Fachrichtung Stadtplanung
Lesen Sie auch
Weitere Informationen
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen | Zollhof 1 | 40221 Düsseldorf | Telefon: (02 11) 49 67-0 | Telefax: (02 11) 49 67-99 | Internet: www.aknw.de | E-Mail: info@aknw.de

