Berufsbild
Innenarchitektin / Innenarchitekt
Berufsaufgabe der lnnenarchitektinnen und lnnenarchitekten und ist die gestaltende, technische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Planung von Innenräumen. Dazu gehört die Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers in den mit der Planung und Ausführung zusammenhängenden Angelegenheiten sowie die Überwachung der Ausführungen.
weiter zum Ausbildungsstättenverzeichnis

Die Innenraumplanung und -realisierung umfasst den raumbildenden Ausbau, den Umbau und die Umnutzung von Gebäuden und Gebäudeteilen sowie die Modernisierung von Räumen in bestehenden Gebäuden (Bauen im Bestand, Denkmalschutz).
Darüber hinaus plant der Innenarchitekt Änderungen und Erweiterungen von Gebäuden sowie Anbauten. Diese Tätigkeiten führt er in Spezialgebieten aus, wie Ladenbau, Messebau, Schiffsinnenausbau, privatem Wohnungsbau, Verwaltungsbau und sozialen Einrichtungen.
Das Leistungsbild beinhaltet dabei die Grundlagenermittlung, die Vorplanung, die Entwurfsplanung, die Genehmigungsplanung, die Ausführungsplanung, die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, die Objektüberwachung und -betreuung und die Dokumentation der vom Bauherrn angestrebten Nutzung.
Der Innenarchitekt ist Spezialist auf dem Gebiet der Entwicklung von Raumstrukturen und -proportionen. Er verbindet dabei ästhetische Gesichtspunkte mit der notwendigen Funktionalität eines Raumes, seiner Wirkung auf den Nutzer und seiner Funktion im Gesamtgebäude. Eine zunehmende Herausforderung ist dabei die Integration der technischen Ausrüstung (Feste und mobile Einrichtungen, Lichttechnik, Akustik, Wärme- und Schallschutz, zukunftweisende Techniken bei Heizung, Lüftung und Sanitäreinrichtung usw.). Um diese Ziele zu erreichen, ist auch eine gezielte Material- und Farbgestaltung notwendig.
Die Aufgabenbereiche der Innenarchitektinnen und Innenarchitekten erstrecken sich vom gestalterischen Entwurf und der technischen und konstruktiven Durcharbeitung von Konstruktionsplänen über das Einholen von Kostenvoranschlägen und der Auftragsvergabe sowie die Überwachung der Durchführung bis zur Schlussabrechnung.
Der Innenarchitekt ist mit diesem umfangreichen Aufgabenspektrum in hohem Maße der Gesellschaft verpflichtet. Er steht im Schnittpunkt der Wünsche und Forderungen seiner Bauherren und der Gesellschaft. Diese miteinander zu vereinbaren und die jeweils beste Lösung zu finden, ist der Anspruch, der an Innenarchitekten im Alltag gestellt wird.
Innenarchitekt oder Innenarchitektin darf sich nur nennen, wer in die Liste der Innenarchitekten einer Architektenkammer eingetragen und damit den gesetzlich definierten Berufsaufgaben verpflichtet ist. Diese gesetzliche Regelung dient dem Schutz der Verbraucher, die damit sicher sein können, dass ihr Innenarchitekt bzw. ihre Innenarchitektin qualifizierte Arbeit abliefert.
Broschüre „Innenarchitekten“
Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen informiert mit einer Broschüre über den Beruf der Innenarchitektinnen und Innenarchitekten. Die Publikation stellt die Tätigkeitsfelder der Innenarchitekten anschaulich dar und gibt Informationen zum Berufsbild. Die Broschüre wurde auch als digitale Präsentation aufbereitet und steht zum Download zur Verfügung.
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen | Zollhof 1 | 40221 Düsseldorf | Telefon: (02 11) 49 67-0 | Telefax: (02 11) 49 67-99 | Internet: www.aknw.de | E-Mail: info@aknw.de

