Berufsbild
Landschaftsarchitektin / Landschaftsarchitekt
Die Berufsaufgabe des Landschaftsarchitekten und der Landschaftsarchitektin ist die gestaltende, technische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Freiraum- und Landschaftsplanung. Dazu gehört die Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers in den mit der Planung und Ausführung zusammenhängenden Angelegenheiten sowie die Überwachung der Ausführungen.
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Der Landschaftsarchitekt erstellt nicht nur Planungen für Freiräume, sondern wirkt auch in der Landschaftsplanung mit. Für die Raumordnung sowie die Landes- und Regionalplanung erstellt er Landschaftsprogramme, Landschaftsrahmenpläne, Naturschutz- und Erholungsplanungen. Landschaftsarchitekten sind auch an der Fachplanung beteiligt (Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Flurbereinigungsverfahren) und erstellen landschaftspflegerische Begleitpläne, Gutachten und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Den inhaltlichen Rahmen für diese Tätigkeit bilden die Fachgesetze des Bundes und der Länder (Bundesnaturschutzgesetz etc.).
Auf dem Gebiet der Freiraumplanung und städtebaulichen Planung wirkt der Landschaftsarchitekt bei der Flächennutzungsplanung, der Bebauungsplanung, der Freiflächenplanung sowie bei Stadterneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen mit.

In der Objektplanung planen und realisieren Landschaftsarchitekten zum Beispiel Hausgärten, Dach- und Terrassengärten, Innen- und Hinterhöfe, Kleingartenanlagen, historische Plätze und Gärten, botanische und zoologische Gärten, Fußgängerbereiche und verkehrsberuhigte Zonen, Freiflächen von privaten und öffentlichen Gebäuden, Friedhöfe, öffentliche Grünflächen und Parkanlagen. Sie gestalten Sport-, Spiel-, Freizeit- und Erholungsanlagen, Grünverbindungen in den Städten und Einbindungen von Verkehrs-, Industrie-, Versorgungs- und Verteidigungsanlagen. Natürlich sind sie auch maßgebliche Gestalter ehemaliger Industrie- oder Gewerbeflächen, die rekultiviert werden, sowie von Gartenschauen. Bezogen auf diesen Aufgabenbereich erbringt der Landschaftsarchitekt Leistungen vom gestalterischen Entwurf und dessen technischer und konstruktiver Durcharbeitung, von Konstruktionsplänen über das Einholen von Kostenvoranschlägen und die Auftragsvergabe bis zur Überwachung der Durchführung.
Landschaftsarchitekten sind mit diesem umfassenden Aufgabenspektrum in hohem Maße der Gesellschaft verpflichtet. Sie stehen im Schnittpunkt der Wünsche und Forderungen der Bauherren und der Gesellschaft. Diese miteinander zu vereinbaren und die jeweils beste Lösung zu finden, ist der Anspruch, der an Landschaftsarchitekten im Alltag gestellt wird.
Landschaftsarchitekt oder Landschaftsarchitektin darf sich nur nennen, wer in die Liste der Landschaftsarchitekten einer Architektenkammer eingetragen und damit den gesetzlich definierten Berufsaufgaben verpflichtet ist. Mit dieser gesetzlichen Regelung wird sicher gestellt, dass nur qualifizierte Profis als Landschaftsarchitekt arbeiten. Dies dient dem Schutz der Auftraggeber und der Gesellschaft.
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