Berufsbild

Die Titel "Architekt/in" bzw. "Innenarchitekt/in", "Landschaftsarchitekt/in" oder "Stadtplaner/in" sind gesetzlich geschützt und dürfen nur von Mitgliedern einer deutschen Architektenkammer geführt werden. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat derzeit rund 30.000 Mitglieder. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist der Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen Studiums der entsprechenden Fachrichtungen sowie der Nachweis über zwei Jahre berufspraktische Erfahrungen. Zudem unterliegen alle Mitglieder berufsständischen Regeln, die im Sinne eines aktiven Verbraucherschutzes sicher stellen, dass nur qualifizierte und verlässliche Personen diese Titel tragen.
Die vier Fachrichtungen haben sich seit Beginn des 20. Jahrhunderts aus dem Beruf des "Baumeisters" heraus entwickelt, da die speziellen Anforderungen von einem Generalisten allein nicht mehr zu meistern waren.
Themen
- Architektin / Architekt
- Innenarchitektin / Innenarchitekt
- Landschaftsarchitektin / Landschaftsarchitekt
- Stadtplanerin / Stadtplaner
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen | Zollhof 1 | 40221 Düsseldorf | Telefon: (02 11) 49 67-0 | Telefax: (02 11) 49 67-99 | Internet: www.aknw.de | E-Mail: info@aknw.de




