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FAQ

2. Wann und wie kann ich Mitglied in der Architektenkammer NRW werden?

Wer die Ausbildungsvoraussetzungen erfüllt und mindestens zwei Jahre praktische Erfahrung, die erforderliche Weiterbildung sowie einen Hauptwohnsitz, eine Niederlassung oder einen Arbeitsplatz in Nordrhein-Westfalen nachweist, kann die Eintragung in die Architektenliste und damit die Mitgliedschaft in der Architektenkammer NRW beantragen.

Die Mitgliedschaft in der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und die damit verbundenen Rechte und Pflichten sind durch das Baukammerngesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (BauKaG NRW) geregelt. Mit der Eintragung in die Liste der jeweiligen Fachrichtung wird man Mitglied der Kammer. Die Architektenkammer führt je eine Liste der genannten Fachrichtungen. Erst die Eintragung in die Liste berechtigt Sie, die entsprechende Berufsbezeichnung Architekt / in, Innenarchitekt / in, Landschaftsarchitekt / in oder Stadtplaner / in zu führen. Die Eintragung setzt voraus:

Ein innerhalb der EU oder des europäischen Wirtschaftsraums erworbener Studienabschluss wird anerkannt, wenn der Absolvent Bürger oder Bürgerin einer der Mitgliedsstaaten ist und ein entsprechendes Diplom, ein Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis vorlegen kann (§4 Abs. 3 bis 5 BauKaG).

Wurde der Abschluss nicht im europäischen Raum erworben, kann der Abschluss anerkannt werden, wenn eine so genannte „Gleichwertigkeit“ des im Ausland erworbenen Abschlusses zu einem deutschen Abschluss besteht. Darüber entscheidet der Eintragungsausschuss bei der nordrhein-westfälischen Architektenkammer in jedem Einzelfall.

Weitere Informationen zur Eintragung sowie unser Antragsformular gibt es in der Rubrik „Wir über uns/Mitgliedschaft“ oder direkt bei der Geschäftsstelle. Informationen zum Thema „Weiterbildung für Absolventen“ gibt es in Rubrik "Studenten / Weiterbildung“.


Architektenkammer Nordrhein-Westfalen | Zollhof 1 | 40221 Düsseldorf | Telefon: (02 11) 49 67-0 | Telefax: (02 11) 49 67-99 | Internet: www.aknw.de | E-Mail: info@aknw.de
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